Klarstellung zu Berichterstattung über „Pass-Weitergabe an Südkorea“

Auch Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk sieht einen regulären Vorgang

Wien (OTS) Die Tageszeitung „Der Standard“ sowie die ZIB2 berichteten heute über eine Lieferung von Reisepässen der „Österreichischen Staatsdruckerei“, die an Nordkorea gegangen sei, sowie über die Weitergabe solcher Pässe an Südkorea durch Mitarbeiter des Innenministeriums. Dazu ist festzuhalten: Das Bundesministerium für Inneres (BMI) kam im Zusammenhang mit der Lieferung von Reisepässen an einen Drittstaat lediglich der Verantwortung nach, eine Beurteilung dieses Vorgangs aus Sicherheitsperspektive abzugeben. Diesbezüglich gab es keine Bedenken.

Mitarbeiter des Innenministeriums übergaben drei Musterexemplare an Bedienstete Südkoreas. Diese Muster wiesen jedoch weder Personaldaten auf, noch verfügten sie über eine Reisepass-Nummer oder ähnliche individuelle Unterscheidungsmerkmale. Somit verfügten diese Dokumente über keinerlei Ausweis- oder Urkundencharakter. Die drei Musterexemplare wurden den südkoreanischen Sicherheitsbehörden auf deren Ersuchen übergeben. Der Zweck lag im Aufbau von Kontrollkapazitäten in Bezug auf Fälschungsmerkmale. Die Musterexemplare dienten dem Vergleich, um eventuelle Falschdokumente erkennen zu können. Das ist ein üblicher und regulärer Vorgang – wie auch der anerkannte Verfassungsjurist Bernd-Christian Funk im ZIB2-Interview bestätigte.

Es überrascht, dass übliche und reguläre Vorgänge auf Grundlage anonymer Skandalisierungen und weiterer nicht konkretisierte Behauptungen in vorliegender Form Gegenstand der Berichterstattung anerkannter Medien sein können. Nach Informationen des Innenministeriums stammen die Behauptung aus anonymen Schreiben, die in anderem Zusammenhang längst widerlegt worden sind. Warum anonymen Anschuldigungen, die sich in manchen Teilen einer sachlichen Überprüfung entziehen und in anderen Teilen längst widerlegt sind, dermaßen Raum zugestanden wird, ist in einer seriösen Betrachtung nicht nachvollziehbar.

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