Klarstellung des BMI zu behaupteten „Vorbesprechungen“ mit Zeugen

Wien (OTS) Das BMI weist Behauptungen, wonach Zeugen „präpariert“, „gebrieft“ oder „sonst irgendwie auf die Aussage vorbereitet“ worden seien, oder vor deren Aussagen bei der WKStA eine „Vorbesprechung“ stattgefunden habe, klar als verzerrende Darstellung zurück. Es handelte sich, wie bereits dargelegt, um formlose Gespräche. 

Des Weiteren hält das BMI fest, dass die Kontakte mit den späteren Zeugen auf deren eigenen, ausdrücklichen Wunsch zustande kamen. Sie wurden auch nicht „geladen“ oder „eingeladen“. Es erfolgte weder eine Erkundigung, noch eine Einvernahme im Sinne der StPO, daher war auch die Erstellung eines Protokolls nicht erforderlich. 

Da es keine „Vorbesprechung“, keine „Präparierung“, kein „Briefing“ etc. gab, kann die WKStA darüber auch nicht informiert worden sein. Über etwas, das nicht stattgefunden hat, kann nicht informiert werden. Inhaltlich wurde die WKStA im Wesentlichen darüber informiert, dass eine Person ihre Bereitschaft avisiert hat, bei der Staatsanwaltschaft eine Aussage zu machen. Dies war das für die Information der WKStA wesentliche Ergebnis der beschriebenen formlosen Gespräche. Danach wurde allerdings gemäß Medienberichten und Live-Tickern im U-Ausschuss gar nicht gefragt.

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