Kindergeld-Schikane: Anzeige gegen Kurz wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch

Grüne Wirtschaft bringt aufgrund einer Weisung des Kanzlers Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft ein

Der Bundeskanzler beharrt trotz einer gegenteiligen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes weiterhin auf den Rückzahlungen und fügt selbstständigen Eltern damit großen finanziellen Schaden zu. Das ist nicht nur politisch indiskutabel, sondern auch rechtswidrig.

Sabine Jungwirth/Grüne Wirtschaft

Während Mahrer als WKO-Präsident die Kindergeld-Schikane verurteilt, lässt er als SVA-Obmann die rechtswidrigen Rückforderungspraxis weiter zu und versteckt sich hinter der Weisung seines Parteifreundes Kurz

Sabine Jungwirth/Grüne Wirtschaft

Wien (OTS) Die Grüne Wirtschaft hat heute bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen Bundeskanzler Sebastian Kurz eingebracht. Anlass sind rechtswidrige Rückforderungsbescheide gegen selbstständige BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld, die von der SVA auf Weisung des Bundeskanzlers ausgeschickt werden.

Sabine Jungwirth, Bundessprecherin der Grünen Wirtschaft: „Der Bundeskanzler beharrt trotz einer gegenteiligen Entscheidung des Obersten Gerichtshofes weiterhin auf den Rückzahlungen und fügt selbstständigen Eltern damit großen finanziellen Schaden zu. Das ist nicht nur politisch indiskutabel, sondern auch rechtswidrig. Für uns stellt sich die Frage, ob Kurz damit nicht wissentlich seine Amtsgeschäfte missbraucht hat. Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug.“

Der Grund für die Rückforderungen: Selbstständige Eltern müssen ihren Zuverdienst während des Kindergeldbezugs gegenüber der SVA binnen zwei Jahren aufschlüsseln. Erfolgt diese Aufschlüsselung nicht rechtzeitig, so zieht die SVA für die Berechnung der Zuverdienstgrenze  nicht den Zuverdienst während des Karenzgeldbezuges heran, sondern das gesamte Jahreseinkommen. Dadurch werden horrende Rückzahlungssummen fällig.

Der OGH kam bereits vor Monaten zum Schluss, dass ausschliesslich der Zuverdienst während des Karenzgeldbezuges maßgeblich ist und ein Fristversäumnis keine Rückforderung rechtfertigen würde. Von der Grünen Wirtschaft damit konfrontiert, gab SVA-Obmann Mahrer unumwunden zu, die Rechtsauffassung des OGH zu kennen. Mahrer berief sich aber auf eine Weisung des Bundeskanzlers, die die SVA zur Fortsetzung der Rückforderungsbescheide verpflichten würde.

Jungwirth: „Während Mahrer als WKO-Präsident die Kindergeld-Schikane verurteilt, lässt er als SVA-Obmann die rechtswidrigen Rückforderungspraxis weiter zu und versteckt sich hinter der Weisung seines Parteifreundes Kurz. Für uns trägt er damit eindeutig eine Mitschuld am finanziellen Schaden, der selbstständigen Eltern rechtswidrig und wider besseres Wissen zugefügt wird.“

Rückfragen & Kontakt:

Stefan Knoll
Öffentlichkeitsarbeit
Grüne Wirtschaft
stefan.knoll@gruenewirtschaft.at
Tel.: +43 (0)676 507 28 38



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