KH Nord: Willkürliche Zeugenladungen der ÖVP sind entschieden abzulehnen

Absurd: LH Kaiser könnte zur Aufklärung nichts beitragen – ÖVP wartet mit lauter unpräzisen Anträgen auf

Wien (OTS/SPW-K) Die ÖVP ließ in der heutigen Sitzung der Untersuchungskommission zum Krankenhaus Nord pure Willkür bei der Beantragung von Zeugen erkennen. „Wer einen Landeshauptmann Kärntens zum Wiener Krankenhaus Nord befragen will, kann diese Untersuchungskommission wohl nicht ganz ernst nehmen“, stellt der SPÖ-Fraktionsvorsitzende der UK, Peter Florianschütz, fest.

„Landeshauptmann Dr. Peter Kaiser wird zu einer Aufklärung nichts beitragen können. Mit der Errichtung eines Krankenhauses in Kärnten zu argumentieren ist zudem ein Vergleich, der hinkt. Der Landeshauptmann hat mit Sicherheit keine Kenntnis über Planung, Budgetierung und Errichtung des Krankenhaus Nord“, stellt Florianschütz die Zeugen-Willkür der ÖVP infrage. „Da könnte man nahezu alle Landeshauptleute inklusive dutzender Bürgermeisterinnen und Bürgermeister laden.“

„Die geladenen Personen sollten zumindest über ein Minimum an Information zu Planung und Errichtung des Krankenhaus Nord verfügen, sodass sie zu einer Aufklärung beitragen können. Ein paar namhafte Persönlichkeiten zu laden, die mit der Sache nicht ansatzweise zu tun haben, ist einem Medienspektakel dienlich. Nicht aber einer lückenlosen Aufklärung. Wir stimmten daher heute für eine Vielzahl von Zeugenladungen, die der UK auch helfen könnten“, so Florianschütz. Die Zeugenladung des Landeshauptmanns Peter Kaiser wurde zu Recht von allen anderen Parteien abgelehnt. 

Die ÖVP rühmt sich darüberhinaus mit der Einbringung von zahlreichen Anträgen. „Allerdings wurden viele davon von der Vorsitzenden zurückgestellt. ‚Allerwelts-Anträge‘, die unpräzise formuliert sind, wurden so nicht zur Abstimmung zugelassen.“ Unter anderem wurde ein Antrag auf Zeugenladung von der ÖVP zurückgezogen. Frau Korosec konnte überzeugt werden, dass ein KAV-Direktor, der lang pensioniert ist und nie irgendetwas mit dem Krankenhaus Nord zu tun hatte, nicht vor die Kommission treten muss.

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