Karl Mahrer ad Abschiebungen: Es wurde rechtskonform entschieden, bleiben wir bei den Fakten!

Medienberichte zeichnen klares Bild

Wien (OTS/ÖVP-PK) „Die Abschiebung der Schülerinnen nach Georgien hat heute für großes mediales Aufsehen gesorgt. Doch es wurde in diesem Fall rechtskonform und unabhängig entschieden. Und bevor es zur Abschiebung der georgischen Schülerinnen gekommen ist, wurden, wie es Standard ist, auch berücksichtigungswürdige Gründe – wie etwa auch humanitäres Bleiberecht – automatisch mitgeprüft“, hält ÖVP-Sicherheitssprecher Karl Mahrer fest.

Auch wenn die Wogen und Emotionen nun hoch gingen, so sei es notwendig, sich den Fall genauer und faktengetreu anzusehen. Wie APA-Meldungen von gestern und heute zeigen, so Mahrer, stelle sich der Fall als rechtlich eindeutig dar. Demnach halte sich die Familie bereits seit vier Jahren unrechtmäßig in Österreich auf. Mahrer zitiert dazu aus der APA-Meldung APA0282 von gestern:

„Bei der georgischen Schülerin scheint der Fall nach Informationen der APA zumindest rechtlich eindeutig. Denn die Familie befindet sich bereits seit vier Jahren unrechtmäßig im Land. Das Bundesverwaltungsgericht hat festgehalten, dass die lange Aufenthaltsdauer nicht zuletzt wegen beharrlicher Nichteinhaltung der behördlichen Vorgaben gegeben sei. Die Mutter war erstmals 2006 ins Land gereist und hatte hier auch ihre erste Tochter bekommen. Zwischenzeitlich hatte sie Österreich schon verlassen müssen und war zwei Jahre später wieder eingereist. Alle Instanzen beurteilten die diversen Asylanträge negativ.“

In den sozialen Medien sei zudem die Rede davon, dass die Mutter nach zwischenzeitlicher Ausreise aus Österreich sogar mittels Touristenvisum über die Niederlande nach Österreich eingereist sei. Mahrer: „Dass die Familie Österreich verlassen muss, hat ein unabhängiges Gericht entschieden. Abschiebungen werden immer dann durchgeführt, wenn Asylverfahren rechtskräftig negativ abgeschlossen sind, keine Schutzbedürftigkeit im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention vorliegt und keine freiwillige Ausreise erfolgt.“ Die Behörden sind dazu verpflichtet, die Entscheidungen der Höchstgerichte auch umzusetzen. „An einer gerichtlichen Entscheidung kann kein Minister etwas ändern. Es kann innerhalb des Rechtsstaates auch nicht sein, dass Entscheidungen von unabhängigen Gerichten von der Politik abgeändert werden. Der Rechtsstaat ist und bleibt zentrale Säule unserer Demokratie. Bei aller Betroffenheit appelliere ich, sich das in Erinnerung zu rufen“, schließt Mahrer.

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