Karl Baron an FPÖ: KMUs und EPUs sofort wieder Rechtssicherheit bei Entschädigungen garantieren | DAÖ Landtags

Abstimmungsverhalten bei Epidemiegesetz NEU sofort korrigieren

Wien (OTS) In einem dringlichen Appell wandte sich heute der Klubobmann der ‚Allianz für Österreich‘, Karl Baron, an die FPÖ: „Die fatale Fehleinschätzung Norbert Hofers und Herbert Kickls bei der Novellierung des Epidemiegesetzes hat katastrophale Auswirkungen. Mit der Aussetzung des §32, Abs. 4 für die aktuelle Corona-Krise hat man Ein-Personen-Unternehmen ebenso wie Unternehmen mit bis zu 25 Mitarbeitern das Sicherheitsnetz weggezogen und sie über Nacht quasi vor das Ende ihrer Existenz gestellt.“

Dieser wirtschaftspolitische Wahnsinn in Form einer undurchdachten und fragwürdigen Anlassgesetzgebung müsse schon bei der nächsten Sitzung des Nationalrates am 2. April korrigiert und rückgängig gemacht werden, so Baron weiter.

„Dass die derzeit kopflose SPÖ ebenso wie die NEOS des Großindustriellen Haselsteiner nichts für die Klein- und Mittelbetriebe in unserem Land übrighaben, war mir klar. Dass aber meine ehemalige Partei, die FPÖ, nun ebenfalls der Entmündigung und Entrechtung von KMUs und EPUs in unserem Land zugestimmt hat, zeigt einmal mehr, wie orientierungs- und konzeptlos die Freiheitliche Partei ohne HC Strache ist. Denn unter einem Bundesparteiobmann Strache wäre es sicher nicht zu diesem Verrat an 400.000 betroffenen Unternehmen in Österreich gekommen“, erklärte Baron.

Die Abgeordneten der FPÖ seien daher aufgefordert, bereits bei der nächsten Nationalratssitzung einen Antrag auf Änderung des Epidemiegesetzes in die ursprüngliche Fassung und Wiedereinsetzung des §32, Abs. 4. einzubringen, erläuterte Klubobmann Baron.

„Hier kann man rasch beweisen, ob der ‚nationale Schulterschluss‘ in dieser Krise mehr als eine leere Worthülse ist oder ob sich FPÖ, SPÖ und NEOS weiterhin an die Seite der unternehmensfeindlichen und existenzgefährdenden Politik von Türkis-Grün stellen. Unternehmer, die auf Grund von zwangsverordneten Maßnahmen im Zusammenhang mit Corona finanzielle Einbußen haben, müssen wieder voll und ganz entschädigt werden: Und zwar sofort. Mit staatlich garantierter Rechtssicherheit. Und nicht als Bittsteller an die WKO am St. Nimmerleinstag. Punkt.“, schloss Baron.

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