Journaldienst am Nachmittag sichert Erreichbarkeit
Wien (OTS) - Entgegen missverständlichen Medienberichten hält die Wirtschaftskammer Österreich fest: Der Karfreitag gilt grundsätzlich in der WKÖ als Arbeitstag. Der Vormittag (bis 13 Uhr) wird normal gearbeitet, am Nachmittag wird ein Journaldienst eingerichtet, der die Erreichbarkeit etwa für Anfragen und Auskünfte gewährleistet. Solche Regelungen gibt es auch in anderen Unternehmen oder Organisationen. (PWK321/RH)
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