Kahlenberg-Seilbahn nicht genehmigungsfähig | List Rechtsanwalts GmbH, 31.07.2017

Not-Aus für Kahlenberg-Seilbahn; Naturjuwel am Rande Wiens bleibt weiterhin erhalten

Wien (OTS) -

+Not-Aus für Kahlenberg-Seilbahn+ 

+Naturjuwel am Rande Wiens bleibt weiterhin erhalten+ 

+Kahlenberg-Seilbahn nicht genehmigungsfähig+  

Der bereits geplanten Kahlenberg-Seilbahn wird das Stromkabel aus der Steckdose gezogen. Ein unverwechselbares Naturjuwel am Rande der Stadt bleibt weiterhin erhalten.

Die List Rechtsanwalts GmbH hat im Auftrag der Bürgerinitiative „Schützt den Wienerwald - STOPP der Seilbahn auf den Kahlenberg“ eine umfassende Prüfung der Sach- und Rechtslage vorgenommen und erkannt, dass das Projekt keinesfalls bewilligungsfähig ist. 

Es besteht keine Rechtsgrundlage für die Genehmigung einer Seilbahn auf den Kahlenberg. Europarechtliche Vorschriften legen eindeutig fest, dass sämtliche Anträge auf Genehmigung von Errichtung und Betrieb einer Seilbahn abzuweisen sind.

Es wurde bisher weder eine Strategische Umweltprüfung, noch ein Umweltverträglichkeitsverfahren durchgeführt. Die Öffentlichkeit wurde in die Planung bisher nicht einbezogen. Dies stellt eine massive Rechtsverletzung dar. Wir werden gegebenenfalls durch alle Instanzen gehen und den Europäischen Gerichtshof anrufen. Wir sind davon überzeugt, dass die Seilbahn nicht gebaut wird.

Die hier relevante europäische Richtlinie („UVP-RL“) gibt eindeutig vor, dass Seilbahnen einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen sind. Die Umsetzung dieser Richtlinie in innerstaatliches Recht erfolgt jedoch nur unvollständig.  

Die Richtlinie wurde durch das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G 2000) umgesetzt. Allerdings erfolgte die Umsetzung nur mangelhaft, zumal im UVP-G 2000 eine Umweltverträglichkeitsprüfung lediglich für Seilbahnen in Schigebieten vorgesehen ist. Offensichtlich hat im Alpenland Österreich niemand daran gedacht, dass Seilbahnen auch außerhalb eines Schigebietes errichtet werden können. Sollte die Errichtung der Seilbahn tatsächlich bewilligt werden, kann diese gem § 3 Abs 6 UVP-G binnen 3 Jahren als nichtig erklärt werden.

List Rechtsanwalts GmbH

Rückfragen & Kontakt:

Für weitere Informationen steht Ihnen Herr Hans Binder für die Bürgerinitiative "Schützt den Wienerwald - STOPP der Seilbahn auf dem Kahlenberg" unter 0699 11084026 sowie die List Rechtsanwalts GmbH unter office@ralist.at und 0664 4276465 gerne zur Verfügung.



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