Jarolim: Staatliche Telefonüberwachung durch Privatpersonen „völlig inakzeptabel“

Innenministerium beauftragt „Dolmetscher“ ohne gerichtliche Beeidigung für Telefonüberwachung – Scheinselbständigkeit steht im Raum

Wien (OTS) Ein aktueller arbeitsrechtlicher Fall am Wiener Arbeits- und Sozialgericht wirft eine brisante Enthüllung auf: Das Innenministerium lässt die polizeiliche Telefonüberwachung von Privatpersonen ausführen, die weder Kriminalbeamte noch gerichtlich beeidete Dolmetscher sind. Dabei steht sogar der Verdacht auf Scheinselbstständigkeit im Raum. SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim sieht dies kritisch: „Das zeigt im erschreckenden Ausmaß auf, wie unverantwortlich das Innenministerium bei Telefonüberwachungen vorgeht, nämlich sogar Privatpersonen – vielleicht sogar Scheinselbständige – Ermittlungsmaßnahmen durchführen zu lassen. Im Zusammenhang mit dem erst jüngst bekanntgewordenen Skandal, wo Beamte des Innenministeriums private Daten von Personen missbräuchlich verwendet haben, wird offenbar, wie unverantwortlich hier im Innenministerium ‚herumgefuhrwerkt‘ wird. Diese Fälle zeigen aber auch auf, wie gefährlich und unverantwortlich die vom Innenminister Kickl und Bundeskanzler Kurz geforderten massiven weiteren Eingriffe in Grundrechte der Menschen durch das ‚Sicherheitspaket‘ genannte Vorhaben sind.“ Die SPÖ werde kommende Woche eine parlamentarische Anfrage zu diesen Causae einbringen. ****

Für den SPÖ-Justizsprecher ist es unverständlich, warum das Innenministerium, bei einem so heiklen Thema wie der Telefonüberwachung, nicht die bestausgebildetsten und erfahrensten Kriminalbeamten einsetzt: „Wir sprechen hier immer noch von einem schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Es ist höchst fragwürdig, dass das Innenministerium willentlich Privatpersonen damit beauftragt, die nicht gerichtlich beeidet sind.“ Unklar sei auch, ob dabei eine  ausreichend Kontrolle der Tätigkeit sichergestellt ist, so Jarolim.

Der Fall am Wiener Arbeits- und Sozialgericht, bei dem es sich um das Arbeitsverhältnis einer ehemals in der Telefonüberwachung tätigen „Übersetzerin“ dreht, wirft je nach gerichtlicher Wertung mehrere Fragen auf. „Wenn das Gericht hier auf den Vorwurf der Scheinselbstständigkeit entscheidet, scheint es, als hätte das Innenministerium den Staat auch um Sozialversicherungsbeiträge gebracht“, erklärt der SPÖ-Justizsprecher.

Falls das Gericht aber eine Selbstständigkeit der betroffenen Person feststellt, sei wiederum die Beauftragung der Privatpersonen vergabe- und wettbewerbsrechtlich bedenklich. „Rechtlich müssten dann die Stellen auf Basis eines fairen Wettbewerbs ausgeschrieben werden. Wir werden zu diesen jüngsten Skandalen jedenfalls parlamentarische Anfragen einbringen und so unterstützen, dass hinter die Angelegenheiten Licht gebracht wird“, betont Jarolim. (Schluss) mr/

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