Jarolim: Justiz bleibt „Stiefkind“ der Regierung

Dringende Reformen liegen auf Eis – „massive personelle Unterbesetzung“ im Justizbereich – Neuordnung der Gerichtssprengel gefährdet richterliche Unabhängigkeit

Wien (OTS/SK) In einer Pressekonferenz am Mittwoch hat SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim kritisiert, dass die Kurz-Strache-Regierung den Justizbereich immer noch als ihr „Stiefkind“ betrachtet. „Justizpolitik findet aktuell schlicht und einfach nicht statt. Die dringendsten Reformen liegen auf Eis“, stellte Jarolim fest und verwies auf die Umsetzung des VfGH-Urteils zur Ehe für alle, die Gruppenverfahren und ein notwendiges neues Unterhaltsrecht. Besonders kritisch sei die „massive personelle Unterbesetzung der Justiz“ und die Gefährdung der richterlichen Unabhängigkeit durch die Neuordnung der Gerichtssprengel, so der SPÖ-Justizsprecher. ****

„Ich habe den Eindruck, dass eine geschwächte Justiz nahezu das Ziel dieser Regierung Kurz ist“, betonte Jarolim. Anders sei nicht zu erklären, warum Schwarz-Blau nichts gegen den personellen Notstand im Justizbereich unternehme. „Wir haben eine massive Unterbesetzung, sowohl bei den Richtern, als auch beim nicht-richterlichen Personal, was dazu führt, dass Verfahren schlicht und einfach nicht weitergeführt werden können“, kritisierte der SPÖ-Justizsprecher.

Äußerst kritisch betrachtet Jarolim auch die geplante Neuordnung der Bund-Länder-Kompetenzen bei den Gerichtssprengeln, wobei die Regierung künftig selbst per Verordnung über die Aufteilung der einzelnen Gerichte entscheiden will. Dieser Vorschlag sorge auch innerhalb der Justiz für „Fassungslosigkeit“, bedeute er doch einen schweren Eingriff in die richterliche Unabhängigkeit, da nun unliebsame RichterInnen einfach „versetzt“ werden können, so der SPÖ-Justizsprecher. „Das ist eine unverantwortliche Justizpolitik“, stellte Jarolim klar.

Jarolim präsentierte in der Pressekonferenz auch Vorschläge der SPÖ zum Straf- und Zivilrecht: So sollen das Medienrecht und der Tatbestand der Ehrenbeleidigung ins Zivilrecht wandern. Letzteres wäre auch für Opfer von Ehrenbeleidigungen oder übler Nachrede von Vorteil, weil diese dann auch gleich Schadenersatzzahlungen erwarten könnten.

„Auch der bessere Schutz von Minderheiten, besonders unserer jüdischen MitbürgerInnen, ist uns ein besonderes Anliegen“, sagte der SPÖ-Justizsprecher und verwies auf eine Zunahme der Angriffe auf Menschen jüdischer Herkunft. So sollten rassistisch motivierte Taten im Strafrecht einen Erschwerungsgrund darstellen und in diesen Fällen das Höchstmaß der angedrohten Freiheitsstrafe oder Geldstrafe um die Hälfte überschritten werden können. (Schluss) mr/up

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