Innenminister verteidigt rechtswidrigen Erlass zum dritten Geschlechtseintrag | VIMÖ

Trotz widersprechender Urteile der Gerichte hält Innenminister Nehammer am Erlass seines Vorgängers Kickl fest.

Das Innenministerium muss die Rechte jeder Person anerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen

Tobias Humer (VIMÖ)

Viele intergeschlechtliche Menschen haben keine klare Diagnose, und diese Untersuchungen können überdies retraumatisierend wirken bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben

Luan Pertl (VIMÖ/Plattform Intersex)

Linz/Wien (OTS)

Seit dem bahnbrechenden Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs im Juni 2018 sollte ein dritter Geschlechtseintrag in offiziellen Dokumenten möglich sein und dazu beitragen, die Rechte intergeschlechtlicher Menschen in Österreich anzuerkennen. Mit dem Kickl-Erlass vom Dezember 2018 wurde die Möglichkeit zum neuen Eintrag allerdings extrem restriktiv umgesetzt, was dazu führte, dass viele Menschen in den Standesämtern abgewiesen wurden.

Anspruch auf die dritte Option haben demnach nur jene Personen, die mit medizinischen Gutachten eine Variante der Geschlechtsentwicklung belegen können – obwohl der VfGH im Juni 2018 klargestellt hat, dass Menschen nur „jene Geschlechtszuschreibungen durch staatliche Regelung akzeptieren müssen, die ihrer Geschlechtsidentität entsprechen.“ Im Februar 2020 gab es überdies eine weitere Entscheidung des LVwG OÖ, das den Erlass als nicht bindend sowie den Eintrag „inter“ für Alex Jürgen bestätigt, zusätzlich zur Option „divers“.

Statt den Erlass in Folge zurück zu nehmen, verteidigt Innenminister Nehammer diesen in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der NEOS als „verfassungskonform“ und erteilt der Gleichberechtigung intergeschlechtlicher Menschen eine klare Absage.

Das Innenministerium muss die Rechte jeder Person anerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen„, so Tobias Humer, Obmensch des Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ).

Die Forderung nach Gutachten bringt in der Realität auch andere Probleme, beschreibt Luan Pertl (VIMÖ/Plattform Intersex): „Viele intergeschlechtliche Menschen haben keine klare Diagnose, und diese Untersuchungen können überdies retraumatisierend wirken bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben

Eine detailliertere und leider immer noch aktuelle Stellungnahme von VIMÖ zum dritten Geschlechtseintrag aus 2018 finden Sie hier.

Rückfragen & Kontakt:

Tobias Humer (VIMÖ) +43 732 28 700 210, tobias.humer@vimoe.at
www.vimoe.at

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.