Innenausschuss gibt grünes Licht für ersten Teil des Anti-Terror-Pakets

Verurteilten TerroristInnen droht Entzug der Staatsbürgerschaft, Symbole-Gesetz wird erweitert

Wien (PK) Der Innenausschuss des Nationalrats hat heute grünes Licht für den ersten Teil des von der Regierung geschnürten Anti-Terror-Pakets gegeben. Die Abgeordneten stimmten teils einhellig, teils mit breiter Mehrheit dafür, das Staatsbürgerschaftsgesetz, das Symbole-Gesetz und das Führerscheingesetz zu novellieren. Personen, die nach einem der Terrorparagraphen des Strafgesetzbuchs verurteilt werden, droht künftig demnach der Entzug der Staatsbürgerschaft, sofern sie noch eine andere Staatsbürgerschaft haben. Zudem könnten sie den Führerschein verlieren. Darüber hinaus werden Symbole weiterer Gruppierungen wie der Hizb ut-Tahrir (HuT), der Revolutionären Volksbefreiungsfront (DHKP-C) und der Identitären Bewegung Österreich (IBÖ) verboten. Vorgeschlagen hat die Regierung überdies ein Justizpaket, das unter anderem einen neuen Straftatbestand und eine bessere Überwachung bedingt entlassener Täter vorsieht – darüber wird der Justizausschuss beraten.

In Form einer Entschließung spricht sich der Innenausschuss für die Erarbeitung eines nationalen Aktionsplans gegen Rechtsextremismus aus. Lediglich die FPÖ stimmte gegen die Vier-Parteien-Initiative.

Im Zuge einer Aussprache über aktuelle Themen informierte Innenminister Karl Nehammer die Abgeordneten unter anderem darüber, dass er für heuer rund 20.000 Asylanträge erwartet. Von Jänner bis April hat es demnach 6.518 Anträge gegeben, wobei Syrien mit 2.952 Anträgen an der Spitze der Herkunftsländer liegt. Dahinter folgen Afghanistan und – mit deutlichem Abstand – Marokko. Handlungsbedarf räumte Nehammer beim Umgang mit und bei der Entschädigung von Terroropfern ein, hier müsse erst eine entsprechende Kultur entwickelt werden. Zurückgewiesen wurde von ihm der Vorwurf, wonach die Polizei fragwürdige Gesichtserkennungssoftware verwendet, es würde lediglich ein Abgleich identifizierter Tätern mit Bilddatenbanken vorgenommen.

Breite Zustimmung zu Anti-Terror-Paket

Anlass für die Ausarbeitung des Anti-Terror-Pakets war der Terroranschlag vom November vergangenen Jahres in Wien, wobei im Innenausschuss zwei Regierungsvorlagen zur Änderung des Staatsbürgerschaftsgesetzes und des Symbole-Gesetzes (854 d.B.) sowie zur Änderung des Führerscheingesetzes (848 d.B.) zur Diskussion standen. Demnach kann einschlägig verurteilten StraftäterInnen künftig die Staatsbürgerschaft entzogen werden, sofern sie dadurch nicht staatenlos werden und das Verfahren mit einer unbedingten oder teilbedingten Freiheitsstrafe beendet wurde. Umfasst sind dabei nicht nur Verurteilungen wegen terroristischer Straftaten, sondern etwa auch wegen Terrorismusfinanzierung, der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung, der Aufforderung zu einer terroristischen Straftat oder Reisen zu terroristischen Zwecken. Ebenso droht bei einer Verurteilung – unabhängig von der Strafhöhe – ein Führerscheinentzug. Derzeit müssen DoppelstaatsbürgerInnen nur dann mit dem Verlust der Staatsbürgerschaft rechnen, wenn sie im Ausland für eine bewaffnete Gruppe kämpfen.

Mit der Erweiterung des Symbole-Gesetzes wird auch das Darstellen, Tragen, Verbreiten und Verwendung von Symbolen der rechtsextrem orientierten Identitären Bewegung Österreich (IBÖ), der Gruppierung Die Österreicher (DO5), der sunnitisch-islamistischen Hizb ut-Tahrir (HuT), der dschihadistisch-islamistischen Gruppierung Kaukasus-Emirat sowie der marxistisch-leninistischen Revolutionären Volksbefreiungspartei bzw. -front (DHKP-C) verboten. Zudem soll die gesamte Hisbollah vom Verwendungsverbot umfasst sein und nicht nur wie derzeit deren militärischer Arm. Schon jetzt gelten die Bestimmungen des Symbole-Gesetzes für den sogenannten Islamischen Staat (IS), die Al-Qaida, die türkisch-nationalistischen Grauen Wölfe, die Muslimbrüderschaft, die kurdische PKK, die Hamas und die kroatische Ustascha. Die Ziel dieser Gruppierungen stünden im Widerspruch zu den Grundwerten der Republik Österreich und zum Prinzip der gesellschaftlichen Pluralität, argumentiert die Regierung. Zudem würden sie zum Teil zu schwersten Verbrechen aufrufen oder Gewalt verherrlichen bzw. unterstützen.

Zustimmung erhielten die beiden Gesetzentwürfe auch von der SPÖ und den NEOS. Die Abgeordneten Reinhold Einwallner (SPÖ), Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS) und Dietmar Keck (SPÖ) bezweifeln zwar, dass die vorgeschlagenen Maßnahmen viel bringen werden, es spricht aus ihrer Sicht aber auch nichts dagegen. Wichtig sei, dass es nicht zu Staatenlosigkeit komme, meinte Einwallner. Grundsätzlich hat es seiner Meinung nach allerdings nicht an legistischen Möglichkeiten gefehlt, um den Terroranschlag im November zu verhindern, sondern an der Zusammenarbeit der Behörden. Er plädierte in diesem Sinn für die Einrichtung einer Austauschplattform. Hoyos-Trauttmansdorff mahnte ein Gesamtkonzept statt vieler einzelner Maßnahmen ein.

FPÖ hinterfragt Verbot der Symbole der Identitären

Differenziert stimmten die Freiheitlichen ab. Sie billigten zwar die Novelle zum Führerscheingesetz, die den Ausschuss damit einstimmig passierte, zeigten sich mit dem zweiten Gesetzentwurf aber unzufrieden. So bedauerte Philipp Schrangl etwa, dass die angedrohte Entziehung der Staatsbürgerschaft nur DoppelstaatsbürgerInnen und damit nur wenige Personen betrifft. Das sei nichts als Symbolpolitik, meinte er dazu.

Schrangl und seine Fraktionskollegin Dagmar Belakowitsch hinterfragten außerdem die Einbeziehung der Identitären und der Gruppierung „Die Österreicher“ in das Symbole-Gesetz. Schließlich würden damit Gruppen in das Gesetz aufgenommen, die selbst nicht verboten seien. Schrangl befürchtet, dass man damit zu weit geht und „die Büchse der Pandora“ öffnet. Zudem hat er verfassungsrechtliche Bedenken. Schrangl zog in diesem Zusammenhang auch einen Vergleich mit dem Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Symbole 1934, was ihm scharfe Kritik von den anderen Parteien bescherte.

Ebenfalls in erster Linie als „Kosmetik“ sieht die FPÖ – trotz Zustimmung – die Novelle zum Führerscheingesetz. Man könne Fahrzeuge auch ohne Führerschein lenken und sie als Tatwaffen verwenden, machte Hannes Amesbauer geltend.

Koalition hält Maßnahmen für treffsicher

Dem hielt Georg Bürstmayr (Grüne) entgegen, dass ein Führerscheinentzug die Vorbereitung von Terrordelikten erschweren würde. Ebenso sei die Vernetzung mit Gleichgesinnten bei begrenzter Mobilität schwieriger, meinte er. Auch die weiteren Maßnahmen sind seiner Einschätzung nach „treffsicher“, gleichzeitig würden sie innerhalb des Rahmens des Grundrechtskatalogs und der Verfassung liegen. Eine demokratische Gesellschaft müsse gewaltsame Angriffe gegen den Kern der Demokratie abwehren können, so Bürstmayr.

Seitens der ÖVP räumte Wolfgang Gerstl ein, dass man mit der Novelle zum Führerscheingesetz Straftaten wohl nicht verhindern könne. Er hält den Schritt dennoch für gerechtfertigt und notwendig. Schließlich könne der Führerschein auch bei anderen Straftaten wie erpresserischer Entführung oder schwerem Raub entzogen werden, gab er zu bedenken. Als wichtige Puzzlesteine im Kampf gegen Terrorismus sieht sei Parteikollege Christian Stocker die vorgesehenen Maßnahmen.

Als nicht ganz befriedigend qualifizierte Gerstl den Umstand, dass die Staatsbürgerschaft nur DoppelstaatsbürgerInnen entzogen werden darf. Andererseits würde Staatenlosigkeit andere Probleme mit sich bringen, hielt er fest. Zudem stünden internationale Übereinkommen dagegen.

Innenminister Karl Nehammer wies darauf hin, dass das von der Regierung geschnürte Anti-Terror-Paket abseits der gesetzlichen Maßnahmen auch eine finanzielle Komponente habe. Demnach stehen der Polizei 125 Mio. € zusätzlich für technische Schutzmaßnahmen zur Verfügung.

Was das Symbole-Gesetz betrifft, betonte Nehammer, es sei wichtig, auch den politischen Arm der Hisbollah miteinzubeziehen, da eine Trennung zwischen politischem und militärischem Arm kaum mehr gegeben sei. Zudem sei die Hisbollah mitverantwortlich für die Raketenlieferungen, mit denen Israel nun angegriffen werde. Die Aufnahme der Identitären begründete der Innenminister damit, dass diese eine Gruppierung aus dem extremistischen Milieu sei. Die Organisation selbst kann man ihm zufolge allerdings nur schwer verbieten, weil sie selbst nicht als Verein aufscheine, sondern als Konglomerat aus verschiedenen Gruppen auftrete.

Nationaler Aktionsplan gegen Rechtsextremismus

Weitgehender Konsens herrschte im Ausschuss auch hinsichtlich der Notwendigkeit, ergänzend zur Nationalen Strategie gegen Antisemitismus einen Aktionsplan gegen Rechtsextremismus zu erarbeiten. Ein an Innenminister Karl Nehammer gerichteter Vier-Parteien-Antrag (1656A/(E)) erhielt im Ausschuss die Zustimmung von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS. Die FPÖ stimmte hingegen dagegen. Der Aktionsplan soll demnach in einem transparenten Prozess entstehen, außerdem treten die Abgeordneten dafür ein, neben allen betroffenen Bundesministerien auch WissenschaftlerInnen und ExpertInnen aus der Praxis einzubinden.

Begründet wird die Initiative unter anderem damit, dass die zunehmende Ausdifferenzierung des rechtsradikalen und rechtsextremen Spektrums bei einer gleichzeitigen Bündelung der Kräfte mithilfe des Internets eine wesentliche Herausforderung darstelle. Zusätzlich zum organisierten Rechtsextremismus erlebe man außerdem eine allgemeine Verschärfung der Kommunikations- und Debattenkultur. Insbesondere in Zeiten existenzieller Krisen wie der aktuellen würden sich Menschen mit Veränderungen konfrontiert sehen, die mit der Erfahrung von Kontrollverlust und Existenzängsten einhergingen. Diese Aspekte seien zentrale Voraussetzungen für die Wirksamkeit von Verschwörungsmythen und völkischen Ideologien, wird unter anderem in den Erläuterungen hervorgehoben. In diesem Sinn sehen die Abgeordneten es als notwendig an, sowohl bei der Kontrolle als auch bei der Prävention anzusetzen.

Ernst Gödl (ÖVP) bekräftigte, dass es Aufgabe der Politik sei, gegen jegliche antidemokratische Strömungen aufzutreten. Sabine Schatz (SPÖ) führte ebenso an, dass die Politik Strategien gegen Rechtsextremismus und Antisemitismus entwickeln und diese rasch umsetzen müsse. Es habe sich gezeigt, dass der steigende Antisemitismus der letzten beiden Jahren zu guten Teilen rechtsextrem ideologisch motiviert sei. Dies sei auch bei Corona-Demonstrationen und den dort offen gezeigten antisemitischen Symbolen zu beobachten gewesen.

Seitens der Grünen betonte David Stögmüller, dass die Initiative über Rechtsextremismus und Antisemitismus hinausginge. Es würden etwa auch antizionistische und antiislamische Strömungen erfasst. Diese Notwendigkeit habe sich gerade an der Gewalt gegen islamische Einrichtungen zuletzt gezeigt. Der Nationale Aktionsplan müsse daher schnell umgesetzt werden. Douglas Hoyos-Trautmannsdorf (NEOS) begründete die Zustimmung seiner Fraktion damit, dass man derzeit allzu oft sehe, wohin Extreme führen würden und diese die Gesellschaft spalten. Die Politik müsse daher ein Zeichen setzen.

Eine Strategie müsse jeglichen Extremismus beinhalten, begründete demgegenüber Hannes Amesbauer (FPÖ) die Ablehnung der Initiative durch seine Fraktion. So vermisst er etwa die Berücksichtigung von Linksextremismus.

Mit der Annahme des Entschließungsantrags ist eine ähnliche Initiative der SPÖ (1159/A(E)) miterledigt.

Nehammer: Österreichische PolizistInnen nicht an Push-backs in Griechenland beteiligt

Thema einer Aussprache über aktuelle Fragen mit dem Innenminister waren unter anderem der Ankauf von Grundstücken am Gelände des ehemaligen Konzentrationslagers Gusen durch die Republik, die umstrittene österreichische Islam-Landkarte, die dauerhafte Untersagung des Ustascha-Treffens in Bleiburg, das von der Regierung vorgestellte Gewaltschutzpaket, der Einsatz von Gesichtserkennungssoftware durch die Polizei und die Flüchtlingsbewegung. So hielt etwa Hannes Amesbauer (FPÖ) mit Hinweis auf Ankünfte in Lampedusa und in der Eklave Ceuta fest, dass es wieder „massive Fluchtbewegungen“ in Richtung Europa gebe.

Stephanie Krisper (NEOS) berichtete von „völlig inhumanen Zuständen“ in den Flüchtlingslagern auf der griechischen Insel Lesbos, die sie am Wochenende besucht hatte. Es handle sich um eine Gefängnissituation, es gebe keinen Schatten und es mangle an medizinischer Versorgung, machte sie geltend. Obwohl Milliarden an Griechenland geflossen seien, sei das, was funktioniere, lediglich die polizeiliche Kontrolle.

Georg Bürstmayr (Grüne) wollte wissen, mit welchen Schritten das Innenministerium auf die Anbringung von Schildern „Achtung, politischer Islam in deiner Nähe“ im Umfeld von islamischen Vereinen sowie auf Drohungen gegen die Ersteller der „Islam-Landkarte“ reagiere. Von den SPÖ-Abgeordneten Reinhold Einwallner und Nurten Yilmaz wurden zudem zwei öffentlich diskutierte Vorfälle angesprochen, wo PolizistInnen hilfesuchende BürgerInnen abgewiegelt hätten.

Innenminister Karl Nehammer hielt in Beantwortung der Fragen unter anderem fest, dass es in Bezug auf Flüchtlingsbewegungen keine wesentliche Änderung der Lage am Balkan gebe, wobei die Zahl der in den einzelnen Ländern illegal aufhältigen MigrantInnen schwanke. Österreich unterstützt ihm zufolge derzeit die Polizei an der serbisch-nordmazedonischen Grenze und an der Grenze zwischen Nordmazedonien und Griechenland. Auch in anderen Bereichen werde Unterstützung geleistet. An der österreichisch-ungarischen Grenze sind seiner Information nach zudem verstärkt Drohnen im Einsatz, da Schlepper aufgrund des hohen Kontrolldrucks auf den Straßen derzeit wieder auf das Gelände ausweichen.

Was die Neuaufstellung der Grenzschutzagentur Frontex anbelangt, teilte Nehammer den Abgeordneten mit, dass Österreich zunächst 125 und im Endausbau 159 Personen zur Verfügung stellen werde. Ausgeschlossen ist ihm zufolge, dass sich österreichische PolizistInnen an etwaigen illegalen Push-backs von Flüchtlingen in Griechenland beteiligt haben, diese seien nicht bei Seeoperationen im Einsatz. Nicht festlegen wollte sich Nehammer, was eine etwaige Rückführung von Flüchtlingen nach Syrien nach dem Vorbild von Dänemark betrifft, wobei er anmerkte, dass Dänemark viel Geld für freiwillige Rückführungen in die Hand nehme.

In Richtung Abgeordneter Krisper betonte Nehammer, Österreich habe seit 2015 130.000 Personen Schutz gewährt und liege damit hinter Schweden und Deutschland EU-weit an dritter Stelle, auf die Bevölkerungszahl umgerechnet. Österreich leiste außerdem vor Ort finanzielle Hilfe und unterstütze durch Sachleistungen und durch Know-how, wobei man mit internationalen Organisationen zusammenarbeite. So habe man zuletzt 2 Mio. für medizinische Betreuung zugesagt. Zudem habe Österreich gegenüber Griechenland wiederholt betont, dass die Europäische Menschenrechtskonvention und die Genfer Flüchtlingskonvention einzuhalten seien.

Zum von den Abgeordneten Birgit Schatz (SPÖ) und Manfred Hofinger (ÖVP) angesprochenen Kauf von Grundstücken am Gelände des ehemalige Konzentrationslagers Gusen merkte Nehammer an, dass hier ein Durchbruch gelungen sei. Nun gelte es, ein gut überlegtes Gedenkkonzept zu verwirklichen. Man bleibe auch dran, was einen ergänzenden Kauf betrifft, hier gebe es aber absurde Geldforderungen der Besitzer. In Bezug auf die Wiederöffnung der Todesstiege in Mauthausen versuche Gedenkstättenleiterin Barbara Glück, eine Lösung herbeizuführen.

Mehr Geld für Gewaltschutz

Nehammer sicherte Schatz außerdem zu, dass es für Gewaltschutzmaßnahmen zusätzliche finanzielle Mittel geben werde. Diese seien zum Teil beim Innenressort budgetiert. Im heurigen Jahr werden ihm zufolge dafür Rücklagen aufgelöst, nächstes Jahr sollen die Mittel dann „im Budget eingepreist werden“. „Luft nach oben“ sieht Nehammer noch bei den Fallkonferenzen, hier sei man mit den Landespolizeidirektionen in Kontakt.

Vorwürfe, wonach die Polizei gemeldeten Übergriffen nicht nachgegangen seien, würden geprüft, erklärte Nehammer. Er wies überdies darauf hin, dass PolizistInnen im Zuge der Ausbildung für Extremismus und Rassismus sensibilisiert würden. Derzeit in Planung seien acht zusätzliche Unterrichtseinheiten zum Thema Antisemitismus.

Die Arbeitsgruppe, die sich damit auseinandersetzt, wie man das traditionelle Ustascha-Treffen in Bleiburg dauerhaft untersagen könne, macht nach Auskunft Nehammers „gute Fortschritte“. Man sei dabei, rechtliche Möglichkeiten zu erarbeiten.

Zur Islam-Landkarte merkte Nehammer an, dass die dort aufscheinenden Daten auch im Vereinsregister abrufbar und damit öffentlich zugänglich seien. Man werde aber gegen „den Missbrauch“ der Karte durch Rechtsextreme vorgehen, versicherte er. Die Tafeln seien entfernt worden, zudem würden Anzeigen wegen Verhetzung geprüft.

Zurückgewiesen wurde von Nehammer der Vorwurf, die Polizei würde fragwürdige Gesichtserkennungssoftware einsetzen. Die Kritik daran sei „nicht besonders profund“ gewesen, meinte er. Was man nutze, sei Bilderkennungssoftware, sagte Nehammer: Wenn ein Täter auf einem Video identifiziert sei, gleiche man das Bild mit vorhandenen Bilddatenbanken ab.

Verbesserungsbedarf sieht der Innenminister beim Umgang mit Terroropfern. Es habe hier mangels Erfahrung an einer „aktiven Kultur“ gefehlt, meinte er. Man wolle künftig aktiv auf die Opfer zugehen und sie darüber informieren, an wen sie sich wenden können. (Fortsetzung Innenausschuss) gs


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