Initiativantrag zum Klimaticket wird bis 22. März vom Verkehrsausschuss begutachtet

Oppositionsanträge zu ÖBB, befristeten Lenkberechtigungen, E-Ladestationen und NoVA vertagt

Wien (PK) Der Nationalrat will schon bald der Umsetzung des lange angekündigten „Österreichtickets“ einen entscheidenden Schritt näherkommen. Dem Verkehrsausschuss lag dazu heute ein Initiativantrag von ÖVP und Grünen vor. Dieser hat die Schaffung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für ein österreichweites Klimaticket zum Inhalt. Ein wichtiger Teil der Umsetzung des Tickets ist die Errichtung einer One-Mobility-GmbH durch das Verkehrsministerium gemeinsam mit Verkehrsverbünden und Verkehrsbetrieben. Sie soll als neutrale nationale Vertriebsplattform dienen. Auf Antrag der Koalitionsfraktionen wird der Initiativantrag bis 22. März einer Ausschussbegutachtung unterzogen, die eine Ausschussfeststellung und einen Abänderungsantrag zum Ergebnis haben soll. Diesem Vorgehen stimmten alle Fraktionen außer der SPÖ zu. Einstimmig entschied der Ausschuss, den Initiativantrag der Koalition bis zum Abschluss der Begutachtung zu vertagen.

Vertagt wurden auch die Anträge von SPÖ, FPÖ und NEOS, die auf der Tagesordnung des Verkehrsausschusses standen. Die gesamte Opposition fordert eine Gebührenbefreiung bei der Verlängerung von befristeten Lenkberechtigungen. Die SPÖ setzt sich weiter für eine rasche Lösung in der Frage der Tieferlegung der ÖBB-Bahnstrecke in Leonding ein. Aus Sicht der NEOS wäre es sinnvoll, wenn die Abrechnung an E-Ladestationen nach Kilowattstunden erfolgen würde. Sie fordern auch die Umsetzung aller Empfehlungen des Rechnungshofs zu ÖBB-Beamtenpensionen. Die FPÖ kritisiert Belastungen von Familien durch die Erhöhung der Normverbrauchsabgabe (NoVA) und will ihre Rücknahme.

Koalition will per Initiativantrag Klimaticket auf den Weg bringen

Zur Umsetzung des seit Längerem geplanten 1-2-3-Österreich-Tickets soll ein wichtiger Schritt gesetzt werden. Die Verkehrssprecher der Koalitionsfraktionen Andreas Ottenschläger (ÖVP) und Hermann Weratschnig (Grüne) haben dazu einen Initiativantrag eingebracht, mit dem in Form von zwei Bundesgesetzen eine gesetzliche Grundlage für den dritten Baustein des Tickets, eine nationale Netzkarte, geschaffen werden soll (1275/A). Die Umsetzung der beiden ersten Elemente des 1-2-3-Tickets sollen laut den Ausführungen der Verkehrsministerin in der Zuständigkeit der Länder, Gemeinden und Verkehrsverbünde verbleiben. Es sei nicht daran gedacht, den öffentlichen Verkehr zu zentralisieren, versicherte Gewessler.

Das erste der beiden geplanten Bundesgesetze enthält unter dem Titel „Klimaticket“ die gesetzliche Grundlage zur Einführung einer nationalen Netzkarte für öffentliche Verkehrsmittel durch das Verkehrsministerium. Vorgesehen ist, dass die Kosten zur Umsetzung des Klimatickets aus den eingehobenen Fahrgelderlösen sowie Zuwendungen aus dem Bundesbudget finanziert werden. Im Detail sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für Abgeltungen an die Verkehrsunternehmen und die Rahmenbedingungen für die Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften festgelegt werden. Der Gesetzentwurf sieht auch vor, dass die Verkehrsministerin dazu Verordnungen erlassen und die notwendigen vertraglichen Vereinbarungen abschließen kann.

Eine flankierende Maßnahme dazu stellt ein weiteres Bundesgesetz dar, mit dem das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ermächtigt werden soll, eine gemeinsame Vertriebsplattform mehrerer Verkehrsunternehmen und Verkehrsverbundorganisationsgesellschaften zu schaffen. Diese Gesellschaft soll einen diskriminierungsfreien Vertrieb des Klimatickets gewährleisten. Als nationale Vertriebsplattform soll sie transparenten Tarifen und eine Vereinheitlichung des Ticketing im öffentlichen Verkehr sicherstellen. Damit setze man auch eine Empfehlung des Rechnungshofs um, betonte Verkehrsministerin Gewessler.

Vorschlag für österreichweites Klimaticket geht in Ausschussbegutachtung

In der Debatte zeigte sich grundsätzliche eine breite Zustimmung zum Klimaticket. Dieses stelle eine langjährige Forderung dar, die nach langen Verhandlungen mit vielen Beteiligten nun endlich umgesetzt werde, zeigten sich die Verkehrssprecher der Koalition, Hermann Weratschnig (Grüne) und Andreas Ottenschläger (ÖVP) erfreut. Weratschnig stellte aber auch fest, dass es gut wäre, letzte Punkte noch zu klären. Er stellte daher den Antrag, den Initiativantrag einer Ausschussbegutachtung zu unterziehen. Das würde die Möglichkeit bieten, eine Ausschussfeststellung zu erarbeiten sowie in Form eines Abänderungsantrags, zu dem es schon einen Entwurf gebe, noch weitere Punkte im Gesetzesvorschlag zu klären. Als Frist für die Beendigung der Ausschussbegutachtung schlug Weratschnig den 22. März, 12 Uhr, vor. Danach sollte der Verkehrsausschuss zu einer weiteren Sitzung zusammentreten.

Der Antrag auf Ausschussbegutachtung wurde mit Mehrheit von ÖVP, FPÖ, Grünen und NEOS angenommen. Die SPÖ schloss sich allerdings nicht an. Ausschussobmann Alois Stöger (SPÖ) vertrat die Ansicht, dass man der Ausschussbegutachtung genügend Zeit geben sollte. Er schlug den 10. April vor. Dieser Antrag wurde aber nur von SPÖ und FPÖ unterstützt und blieb damit in der Minderheit.

Die Abgeordneten der Oppositionsfraktionen zeigten sich grundsätzlich erfreut darüber, dass die langjährige Forderung nach einem Österreich-Ticket nun in die entscheidende Phase der Umsetzung gehen soll. Kritik übten sie aber an der gewählten Form des Gesetzgebungsprozesses. So zeigte sich etwa Katharina Kucharowits (SPÖ) erstaunt über das Vorgehen der Koalition und meinte, es sei unverständlich, dass kein Ministerialentwurf erstellt wurde, der eine ausreichend lange Begutachtungsphase unter Einbeziehung der Länder ermöglich hätte. Auch ihr Fraktionskollege Klaus Köchl sah offene Fragen der Umsetzung.

NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter konzedierte, dass die Umsetzung des Tickets eine „juristisch Herausforderung“ sei, die nun einige Hürden genommen habe. Allerding sollte man sich die Zeit nehmen, offene Fragen zu diskutieren, und nichts über das Knie brechen. Diese Sicht vertraten auch FPÖ-Verkehrssprecher Gerhard Deimek und FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker. Das gewählte Vorgehen sollte im Gesetzgebungsverfahren nicht zum Standard werden, meinte Hafenecker. Deimek sah eine an sich zufriedenstellende Lösung für das österreichweite Ticket. Allerdings stelle sich für ihn die Fragen nach den Kosten der Umsetzung und nach den Erfolgsaussichten, meinte Deimek.

Verkehrsministerin Gewessler informierte die Abgeordneten, dass eine Anschubfinanzierung von 6 Mio. € vorgesehen sei, die vor allem in IT-Lösungen für den Aufbau der neutralen Vertriebsplattform dienen sollen. Sie erwarte sich, dass aufgrund des Mobilitätsverhaltens in der ersten Phase des Tickets mindestens 100.000 KundInnen das Österreichticket in Anspruch nehmen werden. Im Verlauf der letzten Monate seien mit Bundesländern, Ländern, Gemeinden, Verkehrsbetrieben und Verkehrsverbünden intensive Gespräche geführt worden. Dabei sei ein Konsens erzielt worden, der es ermögliche, nun diesen Schritt zu setzen.

Opposition fordert Gebührenbefreiung bei Verlängerung von befristeten Lenkberechtigungen

In der Folge befasste sich der Ausschuss mit einer Reihe von Anträgen der Opposition, wobei in einem Fall SPÖ, FPÖ und NEOS eine gemeinsame Initiative einbrachten. Der Antrag der Verkehrssprecher Alois Stöger (SPÖ), Christian Hafenecker (FPÖ) und Johannes Margreiter (NEOS) zielt auf eine Änderung im Führerscheingesetz ab und wurde heute abermals vertagt (979/A).

Im Kern geht es darum, dass Personen, die aufgrund einer gesundheitlichen Beeinträchtigung eine befristete Lenkberechtigung erhalten und zu deren Verlängerung ein ärztliches Gutachten erbringen müssen, von dabei anfallenden Stempelgebühren und Verwaltungsabgaben befreit werden. Für die Ausstellung des Führerscheines soll kein Kostenersatz zu leisten sein. Es sei zu hoffen, dass nun bald eine Lösung für dieses Problem gefunden werde, erklärte Abgeordneter Alois Stöger (SPÖ).

SPÖ fordert rasche Lösung für Tieferlegung der Bahnstrecke in Leonding

Die SPÖ-Abgeordneten Alois Stöger und Dietmar Keck sprechen sich für die Errichtung einer Einhausung und Tieferlegung der Westbahn im Gemeindegebiet der Stadt Leonding aus. Sie fordern von der Verkehrsministerin, das Projekt in den ÖBB-Rahmenplan 2020-2025 aufzunehmen und dort die entsprechende finanzielle Vorsorge zu treffen (638/A(E)). Auch NEOS-Mandatar Johannes Margreiter unterstützte dieses Ansinnen, weil es im Sinne der nächsten Generationen ein langfristiges und zeitgemäßes Infrastrukturprojekt brauche. Auch FPÖ-Mandatar Gerhard Deimek setzte sich für eine zügige Lösung ein. Es würden bereits intensive Gespräche laufen, erklärte Abgeordneter Hermann Weratschnig (Grüne), der einen Vertagungsantrag einbrachte.

Auch Bundesministerin Gewessler bestätigte, dass es einen intensiven Diskussionsprozess gebe und man nun einen guten Schritt weiter sei. Sie habe sich mit der Bürgermeisterin von Leonding auf drei Prämissen geeinigt, und zwar eine Drittelfinanzierung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, die Einhaltung des Zeitplans sowie die Schaffung eines Mehrwerts. Der Antrag wurde mehrheitlich vertagt.

NEOS wollen Abrechnung an E-Ladestationen nach Kilowattstunden

NEOS-Verkehrssprecher Johannes Margreiter weist darauf hin, dass an den meisten E-Ladestationen in Österreich nach Zeit abgerechnet wird. Eine Abrechnung nach „getankten“ Kilowattstunden wäre seiner Ansicht nach bei Weitem transparenter und besser nachvollziehbar. Damit BetreiberInnen von E-Ladestationen flächendeckend nach Kilowattstunden abrechnen können, braucht es laut Margreiter allerdings eine eindeutige rechtliche Grundlage. E-Mobilität werde immer beliebter, mittlerweile seien 45.000 E-Kraftfahrzeuge in Betrieb. Es müssten nun auch die Voraussetzungen für geeichte Ladegeräte mit Hilfe einer Novelle des Maß- und Eichgesetzes (MEG) geschaffen werden. Der Abgeordnete fordert daher die Bundesregierung  auf, eine gesetzliche Grundlage für eine Abrechnung nach Kilowattstunden bei öffentlichen kostenpflichtigen E-Ladestationen zu schaffen (1304/A). Der Antrag wurde vertagt.

Grundsätzlich sei die vorgeschlagene Umstellung möglich, konstatierte Bundesministerin Gewessler. Sie solle in Form einer Kann-Bestimmung auch umgesetzt werden. Generell federführend bei diesem Thema sei aber das Wirtschaftsministerium, das bereits an neuen eichrechtlichen Vorschriften arbeite. Der entsprechende Verordnungsentwurf soll per 1. Juli 2022 in Kraft treten.

NEOS fordern Umsetzung aller RH-Empfehlungen zu ÖBB-Beamtenpensionen

Die NEOS-Abgeordneten Gerald Loacker und Johannes Margreiter sehen nach wie vor Handlungsbedarf bei den ÖBB-Beamtenpensionen. Nach wie vor gebe es bei diesen im Vergleich zu ASVG-Pensionen ein niedrigeres Pensionsantrittsalter sowie außergewöhnlich hohe Pensionsansprüche. Von den sechs Gesetzesänderungen, die der Rechnungshof zum ÖBB-Pensionsrecht empfohlen habe, sei bisher nur eine umgesetzt worden. Die Abgeordneten fordern daher von der Verkehrsministerin eine rasche Umsetzung der RH-Empfehlungen zur Abschaffung von Pensionsprivilegien bei den ÖBB-Beamtenpensionen (1336/A(E)). Der Antrag wurde ebenfalls vertagt.

Es handle sich bei den Beamtenpensionen der ÖBB um ein Auslaufmodell, da für alle Neueintritte ab 1995 das ASVG-Recht gelte, informierte Bundesministerin Gewessler. In Richtung des Abgeordneten Loacker (NEOS) stellte sie fest, dass sowohl das Management als auch die Geschäftsführung der ÖBB in den Jahren 2020 und 2021 im Sinne eines Solidarbeitrags auf einen Bruttomonatslohn verzichten.

FPÖ kritisiert NoVA-Erhöhung als Belastung von Familien

FPÖ-Abgeordneter Christian Hafenecker kritisierte die im Dezember 2020 nach seinen Worten „überfallsartig von ÖVP und Grünen beschlossene“ Erhöhung der NoVA für bestimmte Fahrzeuge. Nicht nur für verbrauchsstarke Fahrzeuge sei damit künftig eine hohe NoVA zu zahlen, es würden auch bisherige Ausnahmen für Kastenwagen, Pick-ups und Kleintransporter gestrichen. Das stelle eine zusätzliche Belastung von Unternehmen und Familien dar, die von den Maßnahmen der Regierung während der Corona-Pandemie ohnehin schon schwer belastet seien. Hafenecker fordert daher, dass die beschlossene Erhöhung der NoVA rückgängig gemacht wird (1355/A(E)). Zustimmung kam von NEOS-Mandatar Johannes Margreiter, der von einer Geldbeschaffungsaktion sprach, die keinen ökologischen Lenkungseffekt habe. Darunter würde vor allem die mittelständische Wirtschaft leiden.

Dieser Aussage widersprach Ministerin Leonore Gewessler mit Nachdruck. Selbstverständlich gebe es einen ökologischen Lenkungseffekt, da man in jeder Autokategorie zwischen Modellen wählen könne, die weniger oder mehr CO2-Ausstoß haben. Dies treffe auch auf Familienfahrzeuge zu.

Abgeordneter Hermann Weratschnig (Grüne) kündigte an, dass auch diese Frage im Zuge der ökosozialen Steuerreform behandelt werde und stellte einen Vertagungsantrag, der mehrheitlich angenommen wurde. (Fortsetzung Verkehrsausschuss) sox/sue


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