Industrie zum kollektiven Rechtsschutz: Einführung von Sammelklageinstrumenten nicht zielführend

IV-GS Neumayer: Vorhandene Mittel ausreichend – Verbesserung durch gerichtliche Überwachung von Prozessorganisator und Prozessfinanzierer

Wien (OTS) „Auch, wenn der Gesetzgeber bei Erlass der Zivilprozessordnung nicht an Massenverfahren gedacht hat, bietet die Rechtsordnung eine Reihe von Instrumenten, um dieses Phänomen gut in den Griff zu bekommen. Die vorhandenen Mittel sind ausreichend, eine Einführung von Sammelklageinstrumenten nach US-Vorbild ist daher nicht zielführend“, stellte der Generalsekretär der Industriellenvereinigung (IV), Mag. Christoph Neumayer, heute, Dienstag, anlässlich einer Pressekonferenz der Arbeiterkammer (AK) und des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) klar. Das Spektrum reiche von der Verbindung mehrerer gleichgelagerter Prozesse – wenn dies der Vereinfachung, Beschleunigung oder Verbilligung des Verfahrens dient – über die echte Verbandsklage bis hin zur Verbandsmusterklage. „Insbesondere die von der Rechtsprechung anerkannte ‚Sammelklage österreichischer Prägung‘ stellt ein effektives Instrument dar. Damit können Massenverfahren professionell abgehandelt werden, ohne rechtsstaatliche Grundprinzipien über Bord zu werfen“, führte Neumayer aus.

Hingegen wäre die Einführung von Sammelklagen nach US-amerikanischem Vorbild eine enorme Herausforderung für den Rechtsstaat, da damit „ein immenser Anreiz zur Führung willkürlicher Verfahren geschaffen werden würde“. Die Erfahrung in den USA zeige, dass die bloße Klagsandrohung und der damit einhergehende Reputationsschaden oftmals ausreiche, um Unternehmen zu Vergleichszahlungen zu zwingen. „Und das auch, wenn überhaupt kein Fehlverhalten des Unternehmens vorliegt“, so der Generalsekretär. Dafür habe sich in den USA sogar eine eigene Bezeichnung entwickelt: Man spreche von „Legal Blackmailing“ oder „legalisierter Erpressung“. Aber die Rechtssysteme sind nicht vergleichbar: Während wir in Österreich auf ein ausgebautes Vorsorgeprinzip im Konsumentenschutz setzen, läuft der Verbraucherschutz in den USA oft über Strafprozesse. „Derartige Verhältnisse gilt es in Österreich jedenfalls tunlichst hintanzuhalten“, betonte Neumayer. Möchte man eine wirkliche Verbesserung des kollektiven Rechtsschutzes in Österreich erreichen, dann sollten – wie sowohl von Wissenschaft als auch durch ausländische Beispiele aufgezeigt – Prozessorganisator (in der Regel Konsumentenschutzvereine) und Prozessfinanzierer endlich einer gerichtlichen Überwachung unterworfen werden. „Zwischen diesen beiden kommt es nämlich immer wieder zu Interessenkonflikten zum Nachteil der potenziell Geschädigten“, so der IV-Generalsekretär abschließend.

Weitere Informationen: www.iv.at/medien

Rückfragen & Kontakt:

IV-Newsroom
+43 (1) 711 35-2306
newsroom@iv.at
https://www.iv.at/medien

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Leave a Reply