Industrie: Keine Änderung des Überstundenregimes bei Gleitzeit

IV-Präsident Kapsch: Rückkehr zu faktenbasierter Diskussion – Überstundenregelungen bei Gleitzeit bleiben erhalten – Kein Lohnraub, kein Überstundenklau

Wien (OTS) - Vor dem Hintergrund der jüngsten Diskussion um die Überstundenregelungen bei Gleitzeit stellte Mag. Georg Kapsch, Präsident der Industriellenvereinigung (IV), am heutigen Mittwoch klar: „Angesichts der Emotionalität und dem Ausmaß, welches die Debatte in den vergangenen Tagen vor allem zum Thema Gleitzeit angenommen hat, ist eine Klar- und Richtigstellung der tatsächlichen Fakten von umso größerer Bedeutung. Daher ist festzuhalten, dass – nach nochmaliger Analyse des vorliegenden Initiativantrages – der Beibehaltung des gegenwärtigen Überstundenreglements bei Gleitzeit eindeutig nichts entgegensteht. Geändert wird bei der Gleitzeit somit lediglich die maximale gesetzliche Tages- und Wochenhöchstarbeitszeit. Angeordnete Überstunden gelten weiterhin als solche und müssen daher entsprechend entlohnt werden. Das heißt, was heute schon für die 9. und 10. Stunde gilt, soll künftig erweitert bis zur 12. Stunde gelten.“ Gleitzeitvereinbarungen würden zudem nach wie vor der Betriebsvereinbarungs- oder Einzelvereinbarungspflicht unterliegen.

„Ich möchte nochmals betonen, dass im Hinblick auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie, die binnen 17 Wochen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden zulässt, in Summe nicht mehr gearbeitet werden darf, sondern lediglich anders verteilt – zum Vorteil der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wie auch der Unternehmen“, hielt der IV-Präsident einmal mehr fest. Auch die immer wiederkehrende Behauptung, wonach Österreich bei der zulässigen Tagesarbeitszeit sehr hoch liege, halte der Realität nicht stand. So liege in anderen EU-Ländern wie etwa Schweden, Dänemark oder Irland die täglich mögliche Höchstarbeitszeit bei 12 oder mehr Stunden. „Zur Gesundheitsthematik ist zu sagen, dass andere europäische Staaten, in denen die zulässigen Tageshöchstarbeitszeiten über jenen Österreichs liegen, eine höhere Lebens- und Gesundheitserwartung der Menschen aufweisen. Die oftmalige Behauptung, Arbeit mache per se krank, ist daher ebenfalls nicht haltbar“, so Kapsch weiter.

Zur Frage der Begutachtungsfrist beim aktuellen Initiativantrag – die zwar kurz ist, aber dennoch 14 Tage beträgt – könne man unterschiedlicher Meinung sein, „nur, dass sich gerade diejenigen, die dies vor einem Jahr vorexerziert haben, jetzt darüber beschweren, ist doch etwas verwunderlich. Hat der ÖGB in diesem Land Rechte, die andere nicht haben?“ Es sei überdies „extrem bedauerlich“, dass Gesprächsangebote für sinnvolle Lösungen beim Thema Arbeitszeit von Arbeitnehmerseite über mehr als vier Jahre abgelehnt worden seien. „Aber es stehen noch viele Themen an, die wir zu lösen haben und bei denen wir unsere gemeinsame Lösungskompetenz unter Beweis stellen können und sollten. Dennoch muss in einer parlamentarischen Demokratie klar sein, dass die Entscheidung bei Regierung und Parlament liegt. Bisweilen werden diese Entscheidungen Interessenvertretungen – sei es IV, ÖGB, WKO oder AK – nicht gefallen. Und auch das ist in einer Demokratie jedenfalls zur Kenntnis zu nehmen“, schloss Kapsch.

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