Ibiza-U-Ausschuss: Statements am Presspoint künftig live in alle Medienbereiche übertragen

Film und Foto ausschließlich in zwei Bereichen; Hinweis auf Wahrung der Persönlichkeitsrechte

Wien (PK) Arbeitsplätze für 60 MedienvertreterInnen im Ausschusslokal 7, Medienraum 1 und im Lokal 8, ein eigener Presspoint im Burgraum und Live-Übertragungen jetzt nicht nur des medienöffentlichen Geschehens aus dem Ausschusslokal, sondern auch der Presse-Statements aus dem Burgraum – gemeinsam mit der Vereinigung der ParlamentsredakteurInnen und zuletzt auch dem Verein der ChefredakteurInnen wurden für den Ibiza-Untersuchungsausschuss umfassende Regelungen für MedienvertreterInnen getroffen und mittlerweile den Gegebenheiten angepasst.

Im Burgraum auf der Rückseite des Ausschusslokals 7 können sich Auskunftspersonen und Ausschussmitglieder, die Statements und Interviews geben wollen, den Fragen der MedienvertreterInnen stellen. In diesem Raum ist ein fixes Setting eingerichtet – mit Sitz- und Schreibgelegenheiten für MedienvertreterInnen (in Corona-bedingten Abständen), mit einem Podest auf der Rückseite des Raums für Foto- und Film-Kameras und mit einem entsprechenden Interview-Hintergrund für die Statements. In den Burgraum-Presspoint wird zudem das Geschehen aus dem Lokal 7 live auf zwei Monitore übertragen. Der Livestream wird jeweils während der Statements im Burgraum-Presspoint unterbrochen. Ab morgen werden die Pressestatements im Presspoint zu den Zeiten, in denen keine medienöffentlichen Ausschussverhandlungen stattfinden, auf Monitore in alle Bereiche übertragen, in denen sich MedienvertreterInnen aufhalten (mit Ausnahme des Lokals 7).

Foto- und Filmmöglichkeiten gibt es nach wie vor ausschließlich im Presspoint Burgraum sowie im Bereich des Eingangs zum Ausschusslokal 7. Auch ein Kameraschwenk, mitunter getrennt nach Film und Foto, ist kurz vor Befragungsbeginn zulässig, sofern die Beteiligten zustimmen. Statement- und Interviewmöglichkeiten gibt es ausschließlich im Presspoint Burgraum. In den Gängen im Bereich der U-Ausschussörtlichkeit ist das Fotografieren und Filmen insbesondere aus Sicherheitsgründen nicht zulässig, da es aufgrund des eingeschränkten Platzangebots zu Drucksituationen kommen könnte. Für die Bereiche, in denen gefilmt und fotografiert werden darf, wird ausdrücklich auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte hingewiesen.

Da die anlassbezogene Ansammlung von MedienvertreterInnen beim Auftreten mancher Auskunftspersonen immer wieder dazu führt, dass der Corona-bedingte Abstand zu anderen Personen nicht eingehalten wird, werden MedienvertreterInnen neuerlich darum ersucht, insbesondere in diesen Situationen einen Mund-Nasenschutz zu tragen. Ein solcher wird auf Anfrage von der Parlamentsdirektion gerne zur Verfügung gestellt. (Schluss) red


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