Neuer Innenminister bringt in nur wenigen Stunden 1,50 Euro-Verordnung zu Fall. Wieder faire Bedingungen für AsylwerberInnen bei gemeinnützigen Hilfstätigkeiten
Wien (OTS) – „Der neue Innenminister Eckart Ratz hat nur in wenigen Stunde die inhumane 1,50 Euro Verordnung zurückgenommen. Zumindest hier hat das Gute gesiegt. Ich bedanke mich stellvertretend für die Menschen, die nach Österreich vor Krieg und Terror geflohen sind. Jetzt haben sie wieder eine faire Chance an der Teilhabe an unserem Leben“, sagt Reinhard Hundsmüller, Bundesgeschäftsführer der Arbeiter-Samariter-Bund Österreichs. Statt 1,50 Euro kann jetzt wieder der Anerkennungsbetrag – abhängig vom Bundesland –auf 3 bis 5 Euro für gemeinnützige Hilfstätigkeiten angehoben werden.
Laut Grundversorgungsgesetz dürfen AsylwerberInnen gemeinnützige Hilfstätigkeiten in Bund, Land oder Gemeinde übernehmen. Erlaubt sind auch Hilfstätigkeiten in den betreuten Unterkünften (z. B. Reinigung, Küchenbetrieb, Instandhaltung).
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