Hofer: Illegalen Doppelstaatsbürgern fehlt das Bekenntnis zu Österreich

„Diese Menschen haben Österreich betrogen und müssen die Staatsbürgerschaft verlieren. Ihnen war die Gesetzeslage genau so bekannt wie allen anderen Zuwanderern auch.“

Wien (OTS) - „Seit vielen Jahren haben wir Freiheitliche sowohl in schriftlichen wie auch in mündlichen Anfragen auf das Problem der österreichisch-türkischen Doppelstaatsbürgerschaften aufmerksam gemacht. Die Antworten der ehemaligen Innenministerin bzw. des Außenministers waren stets ein Abblocken mit dem Hinweis, dass Staatsbürgerschaftsverleihungen Ländersache seien. Wenn nun die Grünen behaupten, zahlreiche illegale Doppelstaatsbürger würden sich an sie wenden, so wäre es ihre Staatsbürgerpflicht, diese sofort den zuständigen Behörden zu melden“, bemerkt der Dritte Präsident des Nationalrates und FPÖ-Vizeparteiobmann Norbert Hofer, denn „diese Menschen haben Österreich betrogen und müssen die Staatsbürgerschaft verlieren. Ihnen war die Gesetzeslage genau so bekannt wie allen anderen Zuwanderern auch“.

Tatsache sei, dass diesen Personen ganz genau bewusst war, dass sie gegen österreichisches Recht verstoßen. Jeder, der die österreichische Staatsbürgerschaft beantragt, werde darüber aufgeklärt, dass er seine bisherige aufgeben müsse und dass in Österreich Doppelstaatsbürgerschaften grundsätzlich nicht erlaubt seien. Jetzt zu behaupten, man habe dies nicht gewusst, bzw. man sei davon ausgegangen, dass alles nicht so streng zu sehen wäre, ist eine ganz besondere Chuzpe, kritisiert Hofer, denn „diese Menschen mussten nicht nur aktiv ihre bisherige türkische Staatsbürgerschaft zurücklegen, sondern ganz bewusst diese auch wieder beantragen.“

Außenminister Kurz hat diesbezüglich in einer mündlichen Anfragebeantwortung am 10. Juli 2014 im Parlament zwar gemeint, er werde das Thema „selbstverständlich bei allen […] politischen Gesprächen mit Vertretern der Türkei auch ansprechen“, aber offensichtlich war dieses Vorhaben von wenig Erfolg gekrönt.

Jetzt jene Menschen, die ganz bewusst gegen österreichisches Recht verstoßen haben, auch noch amnestieren zu wollen, offenbare das Rechtsverständnis der Linken und Grünen in Österreich. „In Wahrheit sind alle diese illegalen österreich-türkischen Doppelstaatsbürger defakto Türken“, stellt Hofer fest, „denn ab dem Moment der Kenntnis einer weiteren Staatsbürgerschaft erlischt die österreichische automatisch“.

Hofer sieht daher keine gesetzliche Notwendigkeit, jenen, die sich ganz bewusst gesetzeswidrig verhalten haben, in irgendeiner Weise entgegenzukommen. Immerhin habe jeder ehemalige türkische Staatsbürger die Möglichkeit, die so genannte „Blaue Karte“ oder mavi kart“ zu beantragen, welche ihrem Inhaber in rechtlichen Belangen, wie dem Erbrecht, der Arbeitserlaubnis oder dem Aufenthaltsrecht die gleichen Rechte wie türkischen Staatsbürgern in der Türkei einräumt. Einzige Ausnahme sei das Wahlrecht, das eben nur Staatsbürgern vorbehalten ist. Hofer: „Offensichtlich sind aber gerade jene illegalen Doppelstaatsbürger noch so stark mit dem ursprünglichen Heimatland verwurzelt, dass ein alleiniges Bekenntnis zu Österreich undenkbar scheint. Wer sich aber nicht zu Österreich bekennt, soll auch keinen österreichischen Reisepass bekommen.“

Rückfragen & Kontakt:

Büro des Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer
01/40110-2362



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