Wien (OTS) - Sehr geehrter Herr Bundesminister für Kultur,
Sie wurden („Die Presse“ vom 6.5.2017) zitiert, die derzeitige rechtliche Situation, das Welterbe betreffend, sei unbefriedigend, da die Republik zur Einhaltung der Staatsverträge verpflichtet sei, aber die für die Umsetzung zuständige Stadt Wien sich nicht daran halte.
Die Einhaltung von Staatsverträgen, wie die durch Bundesgesetz zu innerstaatlichem Recht erhobene Welterbe-Konvention, obliegt dem Bund. Der Bundesminister hat gegenüber den Landeshauptleuten ein Weisungsrecht, mit dem sie die Einhaltung der Welterbe-Konvention in dem von der UNESCO eingeforderten Maß einfordern kann.
Die Aberkennung des Welterbe-Prädikates träfe die gesamte Republik. Wenn die zuständigen Organe der Bundeshauptstadt Wien einer Weisung, die Vertragsinteressen der UNESCO zu berücksichtigen, nicht nachkämen, müsste die Bundesregierung gem. Art. 142 Abs. 2 lit. e BVG gegen sie Anklage wegen Gesetzesverletzung erheben.
Wir ersuchen Sie in Anbetracht bevorstehender irreversibler Vorgänge um einen kurzfristigen, noch vor der letzten Maiwoche gelegenen Termin, um Ihnen die Problematik aus unserer Sicht vortragen und Schaden für die Republik Österreich abwenden zu können.
Rückfragen & Kontakt:
Markus Landerer, Initiative Denkmalschutz, 0699/1024 4216
Herbert Rasinger, Initiative Stadtbildschutz, 0664/419 75 73
Gabriele Gerbasits, IG Kultur, 0650/503 71 20
Andrea Willson, Aktion 21 pro Bürgerbeteiligung, 0699/1820 5372
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