Heimopferrenten: Kreis der Anspruchsberechtigten wird ausgeweitet

Einhellige Zustimmung im Sozialausschuss zu Fünf-Parteien-Initiative

Wien (PK) - Der Kreis jener Personen, die Anspruch auf eine Zusatzrente nach dem Heimopferrentengesetz haben, wird ausgeweitet. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute unter Berücksichtigung eines Abänderungsantrags eine entsprechende Fünf-Parteien-Initiative gebilligt. Damit sind künftig auch Personen, die als Kinder oder Jugendliche in Krankenanstalten, Psychiatrieeinrichtungen, in städtischen Kinderheimen oder Einrichtungen privater Träger schwer misshandelt bzw. missbraucht wurden, vom Gesetz erfasst. Gleichzeitig werden einige weitere Verbesserungen vorgenommen. Der Beschluss im Sozialausschuss fiel einstimmig, die Abstimmung im Nationalrat kann damit noch vor dem Sommer erfolgen.

Mit der Schließung der Gesetzeslücken ( 216/A) tragen die Abgeordneten nicht zuletzt Anregungen der Volksanwaltschaft Rechnung. Derzeit haben etwa Personen, die als Kinder mit der so genannten "Malariatherapie" behandelt wurden oder andere schwerwiegende medizinische Fehlbehandlungen erleiden mussten, keinen Anspruch auf die im vergangenen Jahr beschlossene monatliche Zusatzrente von 300 €. Gleiches gilt für Gewaltopfer in städtischen Kinderheimen oder SOS-Kinderdörfern. Außerdem soll die Zusatzrente auch Heimopfern zustehen, die eine der Invaliditätspension vergleichbare Leistung wie Rehabilitationsgeld erhalten bzw. die aufgrund einer Behinderung arbeitsunfähig sind.

Durch den gemeinsamen Abänderungsantrag wird unter anderem sichergestellt, dass sich Betroffene künftig in jedem Fall direkt an die Rentenkommission der Volksanwaltschaft wenden können, auch wenn sie zuvor um keine Entschädigung beim zuständigen Heim- oder Jugendwohlfahrtsträger angesucht haben. Bislang war das nur "aus besonderen Gründen" möglich. Überdies wurden eine Reihe von Präzisierungen vorgenommen.

Wer das Pensionsalter noch nicht erreicht hat bzw. noch keine Pensionsleistung bezieht, kann von der zuständigen Pensionsversicherung bzw. der Rentenkommission der Volksanwaltschaft in Hinkunft vorab feststellen lassen, ob er anspruchsberechtigt ist. In der Vergangenheit abgelehnte Anträge, die nach der neuen Rechtslage erfolgversprechend erscheinen, sollen amtswegig neu entschieden werden. Die Ausweitung des anspruchsberechtigten Personenkreises gilt rückwirkend ab Juli 2017.

Ergänzend zur Gesetzesnovelle fasste der Sozialausschuss eine Entschließung: Demnach soll die Bundesregierung darauf hinwirken, dass die Länder spätestens mit dem nächsten Finanzausgleich einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung der Heimopferrenten für Vorfälle in ihrem Verantwortungsbereich leisten.

Abgeordnete aller Fraktionen zeigten sich zufrieden darüber, dass in einer konstruktiven Debatte eine Lösung gefunden werden konnte, um den Kreis der Anspruchsberechtigten zu erweitern. In diesem Sinne äußerten sich Michael Hammer (ÖVP), Dietmar Keck und Josef Muchitsch (beide SPÖ), Dagmar Belakowitsch (FPÖ), Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) sowie Gerald Loacker (NEOS). Holzinger-Vogtenhuber forderte für die Volksanwaltschaft eine zusätzliche Person zur Bearbeitung der Anträge, diese Stelle sollte rasch geschaffen werden. Sie ortet auch noch Ungleichbehandlungen in bestimmten Fällen. Sie hoffe, dass auch diese schnell beseitigt werden, sagte die Abgeordnete. Loacker sprach die Frage der Finanzierung an, hier müssten die Länder ebenfalls einbezogen werden. Abgeordneter Hammer verwies darauf, dass die Entschließung des Ausschusses genau diesen Punkt betone.

Sozialministerin Beate Hartinger-Klein versicherte den Abgeordneten, dass sie zur Sicherstellung der Finanzierung bereits in Gesprächen mit dem Finanzminister sei und mit diesem gemeinsam Gespräche mit den Ländern führen werde. Erwartet werde ein zusätzlicher Pensionsaufwand von 1,3 bis 1,4 Mio. € im Jahr.

Im Vorfeld der Beschlussfassung hatte der Sozialausschuss den Initiativantrag einer Begutachtung unterzogen und ein Hearing abgehalten (siehe Parlamentskorrespondenz Nr. 609/2018).

Die Heimopferrente wurde 2017 vom Nationalrat beschlossen und wird seit vergangenem Juli ausgezahlt. Wer in staatlichen oder kirchlichen Heimen bzw. in Pflegefamilien systematisch misshandelt oder missbraucht wurde, hat ab Erreichen des Pensionsalters bzw. ab dem Bezug einer Pension Anspruch auf eine monatliche Zusatzrente von 300 €. Gleiches gilt bei Gewährung der Mindestsicherung wegen dauerhafter Erwerbungsfähigkeit. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs/sox

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