Hebein, Lichtenegger: Alkoholverbot am Praterstern löst keine Probleme

Erfahrungen in anderen Städten beweisen Unwirksamkeit des Verbots

Wien (OTS) - Kritik am Alkoholverbot am Praterstern kommt von der Sozialsprecherin der Grünen Wien, Birgit Hebein und der Bezirksvorsteherin der Leopoldstadt, Uschi Lichtenegger. „Ein Alkoholverbot wird vor allem eines bringen: Einen Verdrängungseffekt. Es kann nicht im Sinn der Stadt Wien sein, den bisher bewährt sachlichen Weg zu verlassen und populistische Scheinlösungen anzubieten“, so Hebein. Erfahrungen in anderen vergleichbaren Städten mit Alkoholkonsumverboten zeigen, dass es zwar zur Verringerung des Aufenthalts in der Verbotszone kommt, es aber zu einer Verdrängung von Alkohol konsumierenden Menschen an den Zonenrand bzw. an andere Orte führt. Ebenso mussten erhebliche Mittel für Kontrollen des Verbots aufgewendet werden, und die Verbotszonen schrittweise erweitert und vermehrt werden.

Schon jetzt sind im Wiener Landessicherheitsgesetz störende oder gefährliche Handlungen strafbar, dazu gehören Lärmbelästigung, Raufereien, Sachbeschädgigungen, Ordnungsstörungen, Belästigungen von Passanten, Verunreinigungen und vieles mehr. 

„Es kann nicht das Ziel nachhaltiger Politik sein, Alkoholkranke in die an den Praterstern angrenzenden Wohn- und Grüngebiete bzw. an andere Orte in Wien, an denen leicht zugänglich Alkohol verkauft wird (z.B. Schwedenplatz, Bahnhof Floridsdorf, Handelskai), zu vertreiben“, so Bezirksvorsteherin Uschi Lichtenegger. 

Um das Alkoholverbot zu exekutieren werden Polizeiressourcen gebunden, die anderweitig sinnvoller einsetzbar wären, nämlich beim Sanktionieren störender oder gefährlicher Handlungen. „Wir tun der Polizei keinen Gefallen damit, wenn sie zusätzlich zur schon hohen Arbeitsbelastung und angesichts von rund 300.000 Menschen, die täglich den Praterstern frequentieren, nun auch noch die Art des Getränks von unauffälligen Menschen kontrollieren muss“, so Hebein und Lichtenegger. In anderen Städten, die Alkoholkonsumverbote eingeführt haben, ist es weiterhin erlaubt, dass jene, die es sich leisten können z.B. am Würstelstand oder in Gastgärten trinken, der Obdachlose mit dem mitgebrachten Dosenbier wird aber vertrieben. 

Die Erfahrungen in München zeigen, dass das Verbot nicht durchgängig kontrollierbar ist und es je nach Polizeipräsenz zu einer unerwünschten Verlagerung kommt. In München hat sich die Szene dann zum alten botanischen Garten verlagert. 

Um die Situation nachhaltig zu verbessern sollten die sozialen und gesundheitsbezogenen Angebote für die Zielgruppe erweitert werden. Mit einer Kombination aus polizeilichen Maßnahmen und dem Ausbau sozialer Angebote wurden in der Vergangenheit auch Problemlagen an anderen Orten Wiens erfolgreich gelöst. Eine Möglichkeit wäre beispielsweise die Ausweitung der medizinischen Versorgung vor Ort durch den Louise-Bus der Caritas. Eine weitere wäre die betreute Ausweitung des Alkoholkonsums in einigen Tageszentren für obdachlose Menschen. Es gibt bereits jetzt positive Erfahrungen mit erlaubtem Alkoholkonsum im Tageszentrum „das stern“ des Roten Kreuzes. „Ein moderater Alkoholkonsum innerhalb der Tageszentren entlastet das Gemeinwesen und den öffentlichen Raum, da sich die Alkoholkranken mehr in der Einrichtung und weniger in der Umgebung der Tageszentren aufhalten“, so Hebein. 

Bezirksvorsteherin Lichtenegger fordert schließlich vom Innenministerium die versprochene Polizeiinspektion am Praterstern ein. „Eine Polizeiinspektion am Praterstern wurde von VP-NRAbg. Mahrer und dem damaligen Innenminister Sobotka im September 2017 angekündigt, seither ist nichts mehr geschehen“. 

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