Hauptausschuss behandelt Geschäftsberichte des National Zukunftsfonds

Karin Rysavy wird Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank; Mikl-Leitner folgt Pröll im Ausschuss der Regionen

Wien (PK) Der Hauptausschuss des Nationalrats hat heute neben dem Schlussbericht des Allgemeinen Entschädigungsfonds auch die Geschäfts- und Jahresberichte des Nationalfonds, des Fonds zur Instandsetzung jüdischer Friedhöfe, des Zukunftsfonds und der Stipendienstiftung 2015 behandelt. Alle Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen. Außerdem gab der Hauptausschuss für die Nominierung der Finanzexpertin Karin Rysavy als Mitglied des Verwaltungsrats der Europäischen Investitionsbank (EIB) einstimmig grünes Licht. Informiert wurde das Gremium außerdem über die Nominierung von Johanna Mikl-Leitner als neues Mitglied im Ausschuss der Regionen. Sie folgt auf Landeshauptmann Erwin Pröll.

20 Jahre Nationalfonds: Geschäftsbericht 2015 liegt vor

Der Nationalfonds der Republik Österreich für Opfer des Nationalsozialismus konnte im 2015 bereits auf eine 20-jährige Tätigkeit zurückblicken. Er wurde 1995 zum 50. Jahrestag der Unabhängigkeitserklärung und damit der Wiederherstellung der demokratischen Republik Österreich gegründet. Damit hat die Republik spät aber doch ihre besondere Verantwortung gegenüber den Opfern des Nationalsozialismus zum Ausdruck gebracht. Aus Anlass dieses Jubiläums hat Nationalratspräsidentin Doris Bures, die auch dem Kuratorium des Fonds vorsitzt, am 29. Oktober 2015 zu einer Festveranstaltung ins Parlament geladen, an der auch Bundespräsident Heinz Fischer teilnahm (siehe Meldungen der Parlamentskorrespondenz Nr. 1169/2015 und 1170/2015). An der Spitze des Fonds stand von Anfang an Hannah Lessing, die Ausschussmitglieder zollten ihr und ihrem Team einmal mehr Anerkennung für die geleistete Arbeit und nahmen den Bericht einstimmig zur Kenntnis. Details über Aufgaben und Arbeit des Nationalfonds sind zu finden unter:
https://nationalfonds.org/startseite.html

Der Nationalfonds hat ein umfangreiches Aufgabengebiet zu bewältigen. So zählen die sogenannten Gestezahlungen an Opfer des Nationalsozialismus in der Höhe von jeweils 5.087,10 € zu seinem Aufgabengebiet. Bislang sind rund 33.000 Anträge eingelangt, wobei im Jahr 2015 25 Neuanträge eingelangt sind. Zudem gibt es eine so genannte Mietrechtsentschädigung im Ausmaß von jeweils 7.630 € sowie Nachzahlungen von jeweils 1.000 € pro berechtigter Person. Sie dient der Abgeltung von Vermögensverlusten für den Entzug von Bestandsrechten an Wohnungen und gewerblichen Geschäftsräumlichkeiten, Hausrat und persönlichen Wertgegenständen. In diesem Bereich hatte der Fonds insgesamt rund 23.000 Anträge zu bearbeiten. 2015 wurden die letzten diesbezüglichen Anträge bearbeitet, neue Anträge konnten aufgrund des Fristablaufs nicht mehr gestellt werden. Die aus diesem Topf verbliebenen Mittel von ca. 1,3 Mio. US Dollar kommen im Sinne der Verpflichtungen aus dem Washingtoner Abkommen auf andere Weise den Opfern des Nationalsozialismus zugute, insbesondere für Programme, die der Betreuung betagter Überlebender gewidmet sind.

Seit dem Jahr 1999 besteht der Härteausgleichsfonds, aus dem Zahlungen an jene erfolgen, die die Voraussetzungen für die Zuerkennung nach dem Nationalfondsgesetz zwar weitgehend, jedoch nicht zur Gänze erfüllen. Daraus wurden im Vorjahr 93 Auszahlungen zu je 5.087,10 € vorgenommen, in Summe also rund 473.100 €. Mit Jahresende 2015 verblieben somit im Härteausgleichsfonds 35.609 €.

Ein Hauptaugenmerk des Nationalfonds liegt auch auf der Projektförderung, wobei insbesondere soziale, medizinische und psychotherapeutische Projekte zugunsten von überlebenden Opfern, aber auch Forschungen unterstützt werden. So wurden 2015 insgesamt 151 Projekte mit einem finanziellen Volumen von 1.369.638 € genehmigt, 80 davon sind bereits ausbezahlt.

Zudem hat der Fonds Aufgaben aus dem Kunstrestitutionsgesetz übernommen und betreut etwa die 2006 eingerichtete Online-Kunstdatenbank, die Informationen zu über 9.100 Objekten enthält. All jene Objekte, deren EigentümerInnen nicht mehr festgestellt werden können, werden zu Gunsten der NS-Opfer verwertet. Mit Jahresende betrugen die Mittel der Kunstverwertungserlöse 64.382 €. Seit 2013 begleitet und berät der Nationalfonds auch die Parlamentsbibliothek in Restitutionsfragen.

Der Fonds ist auch weiterhin mit der Neugestaltung der österreichischen Ausstellung im ehemaligen Konzentrations- und Vernichtungslager Auschwitz-Birkenau befasst und im Rahmen der International Holocaust Remembrance Alliance IHRA international bildungspolitisch tätig.

Angesprochen von Harald Walser (G) auf die österreichische Ausstellung im Block 17 des Staatlichen Museums Auschwitz-Birkenau informierte die Generalsekretärin des Nationalfonds Hannah Lessing, dass sie auf eine Eröffnung der Ausstellung im zweiten Halbjahr 2018 hofft. Geplante Sanierungsarbeiten werden Lessing zufolge bis zum Sommer 2018 dauern. Geht es um das Ausstellungskonzept, wurde vom internationalen Auschwitz-Komitee darin zwar eine Stelle kritisiert, sie rechne aber mit einer baldigen Freigabe.

Jüdischer Friedhof Währing soll demnächst saniert werden

Der Fonds zur Instandsetzung jüdischer Friedhöfe wurde im Jahr 2010 gesetzlich eingerichtet und stellt auch einen Teil der Verpflichtungen dar, die Österreich im Jahr 2001 im Rahmen des Abkommens mit den USA (Washingtoner Abkommen) eingegangen ist. Seine Arbeit nahm der Fonds 2011 auf, er soll über einen Zeitraum von 20 Jahren dazu beitragen, insgesamt mehr als 60 jüdische Friedhöfe in Österreich instand zu setzen. Dafür steht jährlich ein Betrag von einer Million Euro zur Verfügung.

2015 hat die Israelitische Kultusgemeinde Wien (IKG) Förderanträge zu zwei Projekten eingereicht. Sie betreffen den jüdischen Friedhof Deutschkreuz (Teilprojekt III) und Stockerau (Teilprojekt (III). Zusätzlich genehmigte das Kuratorium des Fonds zwei weitere Anträge hinsichtlich des jüdischen Teils des Zentralfriedhofs Tor 1 und Tor 4. Siehe auch: https://friedhofsfonds.org/startseite.html

Dass erst im vorigen vermehrt Sanierungsprojekte angelaufen sind, begründete Lessing gegenüber Albert Steinhauser (G) mit strengen Regelungen bei der Antragsstellung. Jetzt gibt es neue Richtlinien. Abgelehnt wurde in diesem Sinn kein einziges Projekt, meinte die Generalsekretärin, im Fall des Jüdischen Friedhofs in Hohenems verwies sie auf eine entsprechende Gruppeneinteilung sanierungsbedürftiger Friedhöfe auf Basis eines Weißbuchs der Israelischen Kultusgemeinde. Im Vergleich habe Hohenems gleich viel, wenn nicht sogar mehr Geld bekommen, sagte Lessing in Richtung Walser, der die Transparenz bei den Gruppeneinteilungen hinterfragte.

Geht es um den Jüdischen Friedhof Währing, sagte Lessing gegenüber dem Freiheitliche David Lasar, dass eine Sanierung demnächst in Angriff genommen werde.

Zukunftsfonds: Grüne hinterfragen Förderungen für Außenministerium

Für das Jahr 2015 meldet der Zukunftsfonds einen Antragsrekord mit 375 eingereichten Projekten. Die Zahl hat sich gegenüber dem Gründungsjahr 2006 verdreifacht, im Vergleich zu 2014 ergibt dies eine Steigerung von 20%. Diese Erfolgsmeldung konnte der Vorsitzende des Fonds, Kurt Scholz, im jüngsten Geschäftsbericht vermelden.

Allerdings wird der Fonds, bei dem es sich um einen „verzehrenden Fonds handelt, im Jahr 2017/2018 seine Fördertätigkeit einstellen müssen, sollte kein neuer Mittelzufluss erfolgen. Der Vermögensstand des Zukunftsfonds belief sich Ende 2015 auf rund 6,18 Mio. €, pro Jahr können Förderungen von bis zu 2 Mio. € gewährt werden. 2013 hatte das Vermögen noch 10,1 Mio. € betragen, 2014 waren es 8,2 Mio. € gewesen.

Dotiert ist der Zukunftsfonds mit den verbliebenen Mitteln aus dem Versöhnungsfonds zur Zwangsarbeiter-Entschädigung. Er unterstützt in erster Linie Projekte, „die den Interessen und dem Gedenken der Opfer des nationalsozialistischen Regimes, der Erinnerung an die Bedrohung durch totalitäre Systeme und Gewaltherrschaft sowie der internationalen Zusammenarbeit dienen“. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, „die zu einer Förderung der Achtung der Menschenrechte und der gegenseitigen Toleranz auf diesen Gebieten beitragen“. Auch wissenschaftliche Arbeiten zu diesen Themen können mit Mitteln des Zukunftsfonds finanziert werden.

Konkret genehmigte der Zukunftsfonds im Jahr 2015 für 276 neue Projekte insgesamt einen Betrag von 2.122.321 €. Tatsächlich ausbezahlt wurden 1.935.122 €.

Von den seit 2006 eingereichten 2.308 Projekten wurden bislang 1.478 mit einer Summe von 20.210 Mio. € genehmigt, das sind ca. 64% der Anträge. Davon konnten 1.095 Projekte bereits abgeschlossen werden, sie wurden mit rund 15.2 Mio. € gefördert. 383 laufende Projekte werden mit einer Fördersumme von rund 5 Mio. € vom Fonds betreut. Ausbezahlt wurden bislang rund 19 Mio. €. Die Gesamtantragssumme der genehmigten Projekte belief sich allerdings auf 38.703 Mio.

Hinterfragt wurde von den Grünen im Ausschuss, warum vom Fonds das Projekt „Intercultural Achievement Award“ im Außenministerium gefördert wurde. Der Generalsekretär des Zukunftsfonds Herwig Hösele sowie der Vorsitzende des Kuratoriums Kurt Scholz meinten dazu, dass sie prinzipiell keine Freude damit hätten, Projekte mit ministeriumsnähe zu fördern, überwiegen würde in diesem Fall aber, dass damit etwa englischsprachige Übersetzungen über Werke der jüngeren Geschichte Österreichs unterstützt wurden. Das sei ein großes Anliegen des Fonds, außerdem sei die Vorgangsweise gesetzlich gedeckt.

Alle genehmigten Projekte sind in einer Kurzzusammenfassung auf der Homepage des Zukunftsfonds verfügbar (www.zukunftsfonds-austria.at). Einen Überblick über die Tätigkeit des Fonds bietet auch das Buch „Der Zukunftsfonds der Republik Österreich – Entstehung, Entwicklung und Bedeutung“, erschienen im Böhlau-Verlag. Präsentiert wurde es im Rahmen eines Festakts in der Diplomatischen Akademie.

Auf der Tagesordnung des Hauptausschusses stand außerdem der Rechenschaftsbericht 2015 der 2006 eingerichteten Stipendienstiftung. Aufgabe der Stiftung ist es, aus den ihr vom Versöhnungsfonds übertragenen Mitteln Stipendien an Staatsbürgerinnen und Staatsbürger jener Länder zu vergeben, die in besonderer Weise unter dem nationalsozialistischen Regime, insbesondere auch durch die Rekrutierung von Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern, gelitten haben. Stipendien sollen aber auch jenen Personen zur Verfügung gestellt werden, die sich als Nachfahren direkt Betroffener um ein solches bewerben.

Anders als der Zukunftsfonds ist die Stipendienstiftung als „nichtverzehrende Stiftung“ konzipiert, zur Ausschüttung gelangen daher nur Erträge des Stiftungskapitals von ursprünglich rund 25,83 Mio. €. Für den Zeitraum 1. Jänner 2006 bis 31. Dezember 2015 hat die Veranlagung einen Gesamtbetrag von rund 5,25 Mio. € erbracht. Aus diesen Zinserträgen wurden insgesamt rund 1,94 Mio. € an Stipendien im tertiären Bildungsbereich ausbezahlt. Von den 296 eingereichten Anträgen wurden 66 bewilligt. Für Schulstipendien lag der Betrag von 2009 bis 2015 bei rund 275.770 €.

Stiftungsrats-Vorsitzende Barbara Weitgruber betont im Bericht, dass die Erträge aufgrund der allgemeinen Zinsentwicklung für konservativ und vorsichtig veranlagtes Kapital rückläufig waren. Da aber mangels geeigneter Bewerbungen die in den letzten Jahren erwirtschafteten Beträge nicht ausgeschöpft wurden, sei aber eine entsprechend gut dotierte Rücklage zur Fortführung der derzeit bestehenden Stipendienprogramme vorhanden.

Die operative Abwicklung der Stipendienausschreibungen sowie die Vorprüfungen der Anträge und die Auszahlung laufen über den Österreichischen Austauschdienst, die österreichische Agentur für internationale Mobilität und Kooperation in Bildung, Wissenschaft und Forschung (OeAD-GmbH).

Die auffallend vielen Anträge syrischer Staatsangehöriger im Jahr 2015 sind laut Stiftungsrats-Vorsitzender Barbara Weitgruber auf eine Fehlinformation in einer arabischen Zeitung zurückzuführen. Diese habe zu einem Ansturm an syrischen Anträgen geführt, wie sie auf Nachfrage von Nikolaus Scherak (N) erklärte.

Sonderpauschalvergütung für RechtsanwältInnen lang andauernder Verfahrenshilfen

Einstimmig genehmigte schließlich der Hauptausschuss die Verordnung des Justizministers über die Festsetzung der Sonderpauschalvergütung für die Jahre 2012 und 2013. Durch sie werden Leistungen abgegolten, die von RechtsanwältInnen im Rahmen der Verfahrenshilfe in überdurchschnittlich lang dauernden Verfahren erbrachten wurden. (Schluss Hauptausschuss) keg

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