Hat Richter hochsensible Gesundheitsdaten eines minderjährigen Missbrauchsopfers illegal abgefragt?

Kind wirft Vater pädophile Übergriffe vor – Gericht stellt Ermittlungen ein und durchleuchtet hingegen Mutter und Kind

Wien (OTS) Schon im Kleinkindalter schildert der kleine Max sexuelle Übergriffe durch seinen Vater – die Eltern leben seit seiner Geburt getrennt. Der mittlerweile achtjährige Max zeigt über Jahre hinweg einschlägige Auffälligkeiten, die sich seit dem Kontaktabbruch zum leiblichen Vater vor 2 ½ Jahren aber deutlich verbesserten. Offenbar hatte er seit frühester Kindheit sexuelle Gewalt und weitere Grausamkeiten erdulden müssen – nach Angaben des Kindes durch seinen eigenen Vater – letzterer entstammt altem Ex-Militäradel. Max benannte klar seinen Vater als Täter und beschrieb die Tathergänge in altersadäquaten Worten. Stellungnahmen renommierter Experten bestätigen die Glaubwürdigkeit seiner Aussagen, insbesondere jene seiner Kinderpsychologin. Zu einer Anklage gegen den leiblichen Vater kam es allerdings nie. Ganz im Gegenteil: der mutmaßliche Täter beantragte, die Obsorge der Mutter zu entziehen und an das Jugendamt zu übertragen sowie die Überweisung von Max ohne Begleitperson in eine geschlossene Psychiatrie – was die Mutter naturgemäß mit allen Mitteln verhindern wollte.

Wurde Zwangspsychiatrierung des Opfers versucht?

Zwischenzeitlich schlug auch die vom Pflegschaftsgericht bestellte Gutachterin ernsthaft vor, das minderjährige Opfer faktisch zu zwangspsychiatrieren oder jedoch Mutter und Kind für zwei Jahre in einem SOS-Kinderdorf unterzubringen. Ausgerechnet an dieser Gutachterin will der zuständige Richter eines Wiener Bezirksgerichts nun festhalten.

Richter fordert indes einseitig Gesundheitsdaten an

Im Zuge dieses Pflegschaftsverfahrens offenbart sich daraufhin ein weiteres, unfassbares Behördenverhalten: Wie dem Akt zu entnehmen ist, hat der Pflegschaftsrichter von der österr. Gesundheitskassa sämtliche Gesundheitsdaten von Mutter und Kind aus den letzten sechs Jahren angefordert – und tatsächlich ausgehändigt bekommen – diese Daten wurden dann vom Richter dem beschuldigten Vater übermittelt. Eine Zustimmung der Mutter, derart hochsensible Daten freizugeben, liegt freilich nicht vor.

Ist Richter befangen?

Das brachte die Anwältin des kleinen Max in Rage. Dr. Andrea Peter brachte jetzt einen Befangenheitsantrag gegen den Pflegschaftsrichter ein: Sie ist eine der renommiertesten Opferschutzanwältinnen Österreichs und hat etwa auch die vier Kinder jenes steirischen Landarztes vertreten, der wegen Quälens seiner vier minderjährigen Kinder verurteilt wurde.

Mutter hat Kind nie in Gefahr gebracht

Bemerkenswert ist in diesem Zusammenhang, dass der zuständige Richter diese Datenübermittlung nur für Mutter und Kind anforderte, die Daten des beschuldigten Vaters hingegen nie einholte. “Es ist unschlüssig, warum sich der Richter in einem Verfahren, in welchem massive Misshandlungsvorwürfe im Raum stehen, für die Gesundheitsdaten des mutmaßlichen Täters nicht interessiert”, so die Anwältin. Eine nachvollziehbare Erklärung, weshalb der zuständige Richter auch die Daten der Mutter anforderte, sind aus dem Akt nicht ersichtlich, da zu keinem Zeitpunkt eine Kindeswohlgefährdung durch die Mutter vorlag.

Täter-Opfer-Umkehr?

Max´ Mutter empfindet das Vorgehen des Richters als einen klassischen Fall von victim blaming: “Während versucht wird, alle Vorwürfe gegen den Vater zu zerstreuen und wegzureden, sollen offenbar mein Kind und ich kriminalisiert werden!“ (Für den beschuldigten Vater und den Richter gilt die Unschuldsvermutung).

Zur Vorgeschichte:

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20221024_OTS0057/ (Mittlerweile wieder eingestellt)

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20220718_OTS0043/

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