Hartinger-Klein will die gezielte Betreuung von Arbeitslosen und Integrationsmaßnahmen in Arbeitsmarkt fördern

Budgetkapitel Arbeit, Soziales und Pensionsversicherung im Budgetausschuss

Wien (PK) - Vor allem aufgrund der guten Konjunkturlage sinke der Budgetbedarf für Maßnahmen auf dem Arbeitsmarkt. Trotzdem werde es pro betreutem Arbeitslosem mehr Mittel zur Verfügung stehen, sagte die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Beate Hartinger-Klein im Budgetausschuss. Die Ministerin präsentierte heute die Zahlen der Budgetkapitel Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie Pensionsversicherung für die Jahre 2018 und 2019. Sie verwies auf zahlreiche Maßnahmen, die sicherstellen sollen, dass auch Gruppen, die der Konjunkturaufschwung nicht erreicht hat, Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Die Ministerin will auch in den nächsten Jahren die Absicherung und Qualitätssicherung der Pflege erreichen. Im Bereich der Pensionsvorsorge strebt sie die Annäherung der Pensionsantritte an das gesetzliche Pensionsalter an und will die Mindestpensionen erhöhen.

Im Budgetkapitel Arbeit sind für 2018 8,32 Mrd. € veranschlagt, 2017 waren es noch 8,63 Mrd. €. Davon entfallen 8,29 Mrd. € auf den Arbeitsmarkt und 33,5 Mio. € auf die Arbeitsinspektion vorgesehen. Für 2019 sind das Budget analog rund 8,16 Mrd. € betragen: 8,12 Mrd. € für Arbeitsmarktmaßnahmen und 33,9 Mio. € für die Arbeitsinspektion.

Aufgrund der Demographie-Prognose der Statistik Austria treffe das Sozialbudget auch Vorsorge für einen Mehrbedarf beim Pflegegeld und bei der 24-Stunden-Betreuung, erklärte die Sozialministerin. Im Sozialbudget stehen für 2018 insgesamt 3,4 Mrd. € bereit, für 2019 3,49 Mrd. €.

Die Beiträge des Bundes zur Pensionsversicherung sinken 2018 aufgrund niedriger Pensionsstände und Durchschnittspensionen unter die im Bundesfinanzrahmen ursprünglich vorgesehene Summe, die auf 10 Milliarden Euro veranschlagt war. Das Budget für 2018 beträgt nunmehr 9,57 Mrd. €. 2019 wird mit Auszahlungen von 10,6 Mrd. € gerechnet.

Arbeitsmarkt: Herausforderungen Arbeitslosigkeit bei Menschen über 50 und Langzeitarbeitslosigkeit

Trotz Hochkonjunktur sind die Arbeitsmarktchancen für arbeitssuchende Personen ab 50 noch immer vergleichsweise ungünstig. Die SPÖ-Abgeordneten Josef Muchitsch und Alois Stöger sowie Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste Pilz vermissten jedoch Schritte, um jene Personen zu erreichen, welche von der Konjunktur bisher noch nicht erreicht wurden. Als beispielhaft dafür nannten sie die Beendigung der Beschäftigungsaktion 20.000, die von der Bundesregierung beschlossen worden sei, bevor die Wirksamkeit evaluiert werden konnte. August Wöginger (ÖVP) sah hingegen die budgetäre Entwicklung als positiv. Die gute Konjunktur und das Sinken der Arbeitslosenzahlen erlaube es, mit weniger Mitteln trotzdem mehr Geld für die Förderung der einzelnen Personen einzusetzen, stimmte er mit der Ministerin überein.

Die Sozialministerin unterstrich, dass Beschäftigungsmaßnahmen für Arbeitslose über 50 sehr wohl weitergeführt würden. Für die bis 31.12.2017 beantragten Förderfälle der Aktion 20.000 seien zudem noch Budgetmittel vorgesehen. Ein Schwerpunkt der nächsten Jahre sei auch die Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt von Personen, die länger als ein Jahr beim Arbeitsmarktservice vorgemerkt sind. Sie setze vor allem auf Qualifikation, denn diese sei der beste Schutz vor Arbeitslosigkeit. Sie unterstütze dabei auch Maßnahmen gegen den Fachkräftemangel, den die ÖVP-Abgeordneten Ernst Gödl und Michael Hammer angesprochen hatten. Das AMS solle mit möglichst auf die Person zugeschnittenen Programmen eine "Qualifizierung on demand" anbieten.

Ein Zuzug in bestimmten Mangelberufen über die Rot-weiß-rot-Card soll laut der Sozialministerin möglich bleiben. Allerdings will Hartinger-Klein auch prüfen, ob sektorale Schließungen des Arbeitsmarktes möglich sind, damit heimische Arbeitslose bevorzugt eingestellt werden, teilte sie Werner Neubauer und Peter Wurm (beide FPÖ) mit. Österreich werde zudem die Übergangsfrist für die Öffnung des Arbeitsmarkts für Arbeitskräfte aus Kroatien voll ausschöpfen.

Für das verpflichtende Integrationsjahr stehen aus dem variablen Auszahlungsteil im Jahr 2018 50 Mio. € zur Verfügung. Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) sah hier beträchtliche Mittelkürzungen, vor allem Deutschkurse könne das AMS so nicht mehr finanzieren. Bundesministerin Hartinger-Klein hielt dem entgegen, das AMS-Budget verfüge über genug Spielräume, um die Kurse aus anderen Mitteln weiterzuführen. Zudem sinke die Zahl der AsylwerberInnen.

Hartinger-Klein verwies auf Nachfragen von Irene Hochstetter-Lackner (SPÖ) zur Ausbildungspflicht bis 18 und Ausbildungsgarantie bis 25 auf ausreichend Budgetmittel hin. Damit finanziere man jeweils 5.000 Ausbildungsplätze für Jugendliche und junge Erwachsene, die insbesondere am regulären Lehrstellenmarkt keine Lehrstelle finden. In die Umsetzung der Ausbildungspflicht werden laut Ministerin im Jahr 2018 bis zu 42,1 Mio. € und für die Umsetzung der Ausbildungsgarantie bis zu 37 Mio. € investiert.

Die Bundesregierung habe auch bereits Maßnahmen beschlossen, um Personen mit niedrigem Einkommen zu entlasten, unterstrich die Sozialministerin. Ab Juli 2018 sollen die Werte für den reduzierten Arbeitslosenversicherungsbeitrag für DienstnehmerInnen bis zu einem Betrag von 1.948 € erhöht werden. Durch diese Regelung würden die BeitragszahlerInnen um rund 140 Mio. € pro Jahr entlastet.

Pflege: Hartinger-Klein will Qualitätssicherung

Im Sozialbereich ist für Bundesministerin Beate Hartinger-Klein die Absicherung der Pflege von zentraler Bedeutung. 2018 sind 3 Mrd. und rund 3,1 Mrd. € 2019 für den Bereich Pflege reserviert (2017: 2,8 Mrd. €). Hier kündigt die Ministerin die Weiterentwicklung beim Pflegegeld, vor allem die Anhebung der Pflegestufe IV an. Die Erstellung einer jährlichen Pflegedienstleistungsstatistik soll die Transparenz über das österreichweite Angebot an Pflegeleistungen sicherstellen. Für Hospizbetreuung und Palliativversorgung seien rund 6 Mio. € vorgesehen, erfuhr Gerald Loacker (NEOS).

Budgetiert ist auch die Entschädigung von Heimopfern. Nach 118 Mio. € im Jahr 2017 sind dafür 2018 115,7 Mio. € und für 2019 rund 110,2 Mio. € vorgesehen, teilte sie Christian Ragger (FPÖ) mit. Hartinger-Klein bestätigte Daniela Holzinger-Vogtenhuber, sie sei in Gesprächen darüber, ob auch andere Gruppen, etwa Behandlungsopfer in Spitälern und Sanatorien, wie etwa im Sanatorium Hoff, in die Entschädigung einbezogen werden.

Ein Konzept zur nachhaltigen Finanzierung der Pflegevorsorge werde erarbeitet, sagte die Ministerin. Der Pflegefonds solle dabei als Steuerungsinstrument dienen. Die 24-Stunden-Betreuung werde 2018 mit 106 Mio. € und 2019 mit 112 Mio. € gefördert, erfuhr Petra Wagner (FPÖ).

Mehr Mittel für Menschen mit Behinderungen

Eine Erhöhung erfolge bei den Budgetmittel für Menschen mit Behinderungen im Rahmen des Inklusionspaktes, hier steige das Budget, von 49,2 Mio. € im Vorjahr auf 90 Mio. €, deutlich berichtete die Ministerin. Zur Unterstützung vom Menschen mit Behinderungen kündigte Hartinger-Klein zudem eine laufende Überprüfung der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 2012-2020 an. Die Sozialministerin will auch die Weiterentwicklung der Förderprogramme zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen in Angriff nehmen, wobei Frauen mit Behinderung besonderes Augenmerk geschenkt werden soll. Markus Vogl (SPÖ) befand allerdings die im Budget angeführten Ziele als wenig ambitioniert.

Geringer Zuschussbedarf zu ASVG-Pensionen

Die Bundeszuschüsse an die Sozialversicherungen werden heuer sinken. Als Gründe nannte die Sozialministerin geringere Pensionsstände und niedrigere Durchschnittspensionen sowie eine positive Entwicklung der Beitragseinnahmen auf Grund eines deutlichen Anstiegs der Versicherten. Gerald Loacker (NEOS) zeigte sich unzufrieden mit den Maßnahmen zur Heranführung des durchschnittlichen faktischen Pensionsantrittsalters an das gesetzliche Pensionsantrittsalter. Die Ministerin erklärte dazu, neben den Änderungen bei der Altersteilzeit seien auch noch weitere Schritte in Ausarbeitung.

Die Regierung plane auch die Erhöhung der Ausgleichszulage für alleinstehende Personen auf 1.200 € mit 40 Beitragsjahren und für Ehepaare auf zumindest 1.500 €, wenn ein Ehepartner 40 Beitragsjahre aufweist. Das sei auch im Sinne der Forderung, gegen Armutsgefährdung vorzugehen. Sie strebe die europarechtliche Absicherung der Ausgleichszulage an, kündigte Hartinger-Klein an. Vorgesehen seien auch die Evaluierung von Hinterbliebenenleistungen (Witwen- und Waisenpension), von Pensionen, die ins Ausland bezahlt werden, sowie der Pensionen mit Ausgleichszulagen von Personen, die nach Österreich zugezogen sind. (Fortsetzung Budgetausschuss) sox

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