Hartinger-Klein: „Fair entlohnte Arbeit für ein selbstbestimmtes Leben und eine florierende Wirtschaft“

Was die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge künftig den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bringen

Wien (OTS) Anlässlich des Tags der Arbeit betont Mag. Beate Hartinger-Klein, Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, die Wichtigkeit der erwerbstätigen Arbeit für die Wirtschaft aber auch für das eigene Leben: „Das positive Abschneiden Österreichs als wichtiger Wirtschaftsstandort und stabiler Arbeitsmarkt ist eines unserer erklärten Ziele. Dazu zählt auch die Teilhabe an der Erwerbsarbeit. Sie ist ein zentraler Faktor im Leben eines jeden Menschen, da sie das Führen eines selbstbestimmten Lebens ermöglicht und einen wertvollen Beitrag zur gesellschaftlichen Entwicklung darstellt. Ich werde mich daher dafür einsetzen, dass möglichst viele Menschen die Möglichkeit erhalten, einer erwerbsorientierten Beschäftigung nachzugehen, um so wirtschaftlich selbstbestimmt zu sein. Arbeit muss aber auch fair entlohnt werden. Daher sehe ich es als meine Aufgabe, hier im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechende Maßnahmen wie die Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu Gunsten eines höheren Nettoentgelts zu ergreifen.“

Ab Juli 2018 erfolgt die Erhöhung der Betragsgrenzen für die Absenkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Konkret sehen die Änderungen eine neue Staffelung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge vor:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Monatseinkommen bis 1.648 Euro (derzeit nur bis 1.381 Euro) wird künftig kein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung mehr abgezogen werden.
  • Bei einem Monatseinkommen über 1.648 bis 1.798 Euro (derzeit über 1.381 bis 1.506 Euro) beträgt der Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag nur ein Prozent.
  • Bei einem Monatseinkommen über 1.798 bis 1.948 Euro (derzeit über 1.506 bis 1.696 Euro) beträgt der Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag zwei Prozent.
  • Bei einem Monatseinkommen über 1.948 Euro (derzeit schon über 1.696 Euro) beträgt der Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag drei Prozent.

„Mit der Senkung der Arbeitslosenversicherungsbeiträge leisten wir einen wichtigen Beitrag zur Entlastung der Mittelschicht. Vielen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird künftig ein höheres Nettoentgelt bleiben. Das wird sich positiv auf die Konsumnachfrage auswirken und damit auch einen Beitrag zur Stabilisierung der Konjunktur leisten. Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Vorhaben schon im ersten halb Jahr der neuen Regierung umsetzen können,“ betont Bundeministerin Hartinger-Klein.

Die Entlastung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betragen rund 140 Mio. Euro pro Jahr. Mit der Neuregelung können so bis zu 900.000 Personen in einem Jahr entlastet werden. Die durchschnittliche Entlastung pro Person im Jahr wird rund 311 Euro betragen, für ein halbes Jahr (zweites Halbjahr 2018) etwa die Hälfte davon.

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Axel Ganster, MAS
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