Hanger zum Umgang der Justiz mit Recht auf Privatsphäre: Volkspartei prüft Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauch

Wien (OTS) Andreas Hanger, VP-Fraktionsführer im Ibiza-Untersuchungsausschuss, erneuert heute seine Kritik an der Arbeit einzelner Staatsanwälte der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA). „Ich betone immer wieder, dass wir im Ganzen über ein hervorragendes Justizsystem verfügen. Wenn wir dieses aber sichern möchten, muss es auch erlaubt sein, Einzelfehler aufzuzeigen und eine Qualitätssicherung anzustoßen“, so Hanger.

Zentraler Kritikpunkt sei unverändert der „fragwürdige Umgang mit dem Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention“, in der das Recht auf die Achtung des Privat- und Familienlebens inklusive des Briefverkehrs festgeschrieben ist. „Hier wurden im Laufe des Untersuchungsausschusses immer wieder Grenzen überschritten – Grenzen, die international anerkannt und im Interesse jedes und jeder Einzelnen von uns sind“, so Hanger. Dahingehend stößt sich Hanger erneut an der „Aktenlieferungs-Strategie“ seitens der Staatsanwaltschaft. „Keine Strache-Chats mit führenden Personen der Ibiza-FPÖ, keine Katzian-Chats über die Vorbereitungen zum ÖBAG-Gesetz, aber dafür der private Austausch über das Wetter in Russland. Dieses Vorgehen ist und bleibt fragwürdig und muss auch kritisiert werden dürfen“, so Hanger.

„Wir sind daher gerade dabei, gemeinsam mit juristischen Experten das vorhandene Substrat zu bewerten und dann zu entscheiden, ob eine Sachverhaltsdarstellung wegen Amtsmissbrauch gegen einzelne Staatsanwälte notwendig ist. Dies alles mit einem Ziel: Die Glaubwürdigkeit und Objektivität der heimischen Justiz als tragende Säule unseres Staates muss gestärkt und darf nicht geschwächt werden“, so Hanger. (Schluss)

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