Handelsverband unterstützt Finanzminister Schelling: Drei Hebel gegen legale Steuervorteile für internationale Onlinehändler

Handelsverband begrüßt das Vorhaben von Finanzminister Schelling, legale Steuervorteile für Drittstaat-Onlinehändler zu unterbinden, etwa durch Versteuerung „ab erstem Euro“.

Auf diese drei wettbewerbsverzerrenden Steuerregelungen weist der Handelsverband schon seit geraumer Zeit hin. Solche legalen Steuervorteile setzen den heimischen Handel extrem unter Druck. Steuer- und Zollfreigrenzen, die Billigwaren in die EU schleusen, müssen auch bei uns abgeschafft werden. Umso mehr freuen wir uns, dass Finanzminister Schelling diese Themen ganz oben auf der Agenda hat.

Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes

Wien (OTS) Vom Handelsverband lange geforderte Maßnahmen zur Sicherung des heimischen Handels stehen jetzt auch auf der Agenda von Finanzminister Schelling. Drei Hebel könnten helfen, die Wettbewerbsbedingungen zu verbessern.

Hebel 1: Versteuerung „ab erstem Euro“ bei Einzelpaketversand in die EU

Wir begrüßen den Einsatz von Schelling in Brüssel, im Zuge von Änderungen bei Mehrwertsteuerrichtlinien die Mehrwertsteuerbefreiung bei Paketen bis 22 Euro zu beenden, und somit den europäischen Händler konkurrenzfähig zu machen und die Einfuhr wettbewerbsverzerrender Billigware in die EU zu erschweren. Der Handelsverband hat bereits vor Jahren darauf hingewiesen und bedauert, dass der vorliegende EU Kommissionsvorschlag diese Steuerschieflage erst mit 1. Jänner 2021 abschaffen möchte. Entschlosseneres Handeln könnte zu einem Anstieg der Mehrwertsteuereinnahmen der Mitgliedstaaten von 7 Mrd. EUR jährlich und zu verbesserte Wettbewerbsbedingungen für die dadurch benachteiligten Unternehmen innerhalb der EU führen. 

Hebel 2: Besteuerung auch bei Nutzung von Online-Marktplätzen durch Drittstaaten in der EU

Besonders heikel sind außerdem Mehrwertsteuerumgehungen im Zuge des Verkaufs über europäische Plattformen. Entweder wird die Einfuhrumsatzsteuer übergangen oder ein viel zu geringer Betrag entrichtet, wenn der Warenwert unter dem tatsächlichen Verkaufspreis angegeben wird. Daher sollten Plattformen und Fulfillment-Center die Mehrwertsteuer für ihre Handelspartner aus Drittländern unmittelbar abführen, wie es in Großbritannien bereits seit einem Jahr der Fall ist. Die Behörden schätzen die Mehreinnahmen 2016 auf eine Milliarde britische Pfund.

Hebel 3: Keine Körperschaftssteuervermeidung durch Hilfsstätten-Konstrukt

Während jedes heimische KMU mit der Körperschaftssteuer belastet wird, umgehen internationale Online-Händler diese, indem sie Hilfsstätten statt Betriebsstätten betreiben. Das implementierte Country-by-Country Reporting für Großkonzerne ist zwar ein erster Schritt, allerdings wird es über das Verrechnungspreisdokumentationsgesetz erst ab 750 Mio. Euro konsolidiertem Umsatz schlagend.

Auf diese drei wettbewerbsverzerrenden Steuerregelungen weist der Handelsverband schon seit geraumer Zeit hin. Solche legalen Steuervorteile setzen den heimischen Handel extrem unter Druck. Steuer- und Zollfreigrenzen, die Billigwaren in die EU schleusen, müssen auch bei uns abgeschafft werden. Umso mehr freuen wir uns, dass Finanzminister Schelling diese Themen ganz oben auf der Agenda hat.“, so Rainer Will, Geschäftsführer des Handelsverbandes.

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