Halbzeit für Lieferantenverpflichtung im Energieeffizienzgesetz (EEffG): Schlechtes Zeugnis für den „Papiertiger“

WKÖ–Experte Schwarzer: „Treffsicherheit schaut anders aus“

Wien (OTS) Mit dem Energieeffizienzgesetz (EEffG) am Beginn der abgelaufenen Regierungsperiode hat Österreich für den Zeitraum 2015 bis 2020 seine Einsparungsziele sehr hoch gesteckt: 310 PJ sollen kumuliert bis 2020 eingespart werden. Jetzt, zur Halbzeit dieser Periode, ist es Zeit für eine Zwischenbilanz. Erfreulich: Einige Teile des Gesetzes, namentlich die Energieaudits und die bundeseinheitlichen Qualitätsstandards für Energieauditoren, haben sich bewährt. Und die Einsparvorgaben werden sogar überschritten.

 Als Papiertiger erweist sich jedoch das sogenannte „Lieferantenverpflichtungssystem“, das derzeit rund 450 heimische Unternehmen als Lieferanten abwickeln müssen – darunter sehr viele kleine Betriebe wie etwa Tankstellen, Pellets Lieferanten und andere Energiehändler.

 Bürokratisch, kompliziert und teuer

 Das dafür vorgeschriebene Prozedere ist bürokratisch, kompliziert und teuer, wie eine Studie des Energieinstituts der Wirtschaft im Auftrag der Wirtschaftskammern Österreich (WKO), dem FV Gas Wärme und dem FV Mineralölindustrie belegt. Nacheinander müssen Maßnahmensetzer, Auditoren, Lieferanten und Monitoringstelle, im Streitfall aber auch Behörden und Verwaltungsgerichte, die Anrechenbarkeit von Maßnahmen prüfen und nachweisen. Über die Weitergabe von Maßnahmen müssen Maßnahmensetzer mit den verpflichteten Unternehmen keineswegs triviale Verträge abschließen. Neben Energieauditoren müssen die beteiligten Unternehmen Rechtsanwälte und Steuerberater beiziehen werden, um „nichts falsch zu machen“.

 „Für eine einzelne Tankstelle kann das einen Arbeitsaufwand von fünf bis zehn Tagen in einem Jahr bedeuten. Für die Wirtschaft summiert sich der Aufwand auf zweistellige Millionenbeträge. Und auch die öffentliche Verwaltung hat einen hohen finanziellen und personellen Aufwand, der auf mehr als 3,1 Millionen Euro für zwei Jahre zu schätzen ist“, sagt Sonja Starnberger, eine der Studienautorinnen und Geschäftsführerin des Energieinstituts der Wirtschaft.

 „Treffsicherheit schaut anders aus“, bringt es Stephan Schwarzer, Leiter der umwelt- und energiepolitischen Abteilung in der WKÖ, auf den Punkt. Maßnahmen mit 30 Jahren Wirksamkeit werden genauso behandelt wie Maßnahmen mit drei Jahren Wirkungsdauer, kleine Maßnahmen werden durch hohe Transaktionskosten erschlagen. „Zur Halbzeit können wir sagen: In der Praxis spielt die Lieferantenverpflichtung im Vergleich zu anderen Maßnahmen nur eine geringe Rolle, der Bürokratieaufwand ist aber in Relation zum Erfolg geradezu monströs.“

 Keine Blockaden sinnvoller Effizienzmaßnahmen riskieren

Daher sollte die Lieferantenverpflichtung als klassischer Fall von Gold Plating nicht beibehalten werden, plädiert Schwarzer. Dies sollte bald klargestellt werden, sonst besteht nämlich die Gefahr, dass Betriebe Einsparungsmaßnahmen bis 2021 zurückstellen, um sie dann in einem neuen Verpflichtungssystem einsetzen zu können. Schwarzer: „So würde die Lieferantenverpflichtung das Gegenteil dessen bewirken, was es eigentlich will, nämlich eine Blockade sinnvoller Effizienzmaßnahmen“.

 Wege zum Ziel gibt es viele, sie sollten bei den Investoren direkt ansetzen, betont Schwarzer: „Es gibt ein vielfältiges Bündel von Methoden, um effizient mit Energie umzugehen. Wir brauchen viele Puzzlesteine für ein tragfähiges Gesamtbild. Sie zu definieren, wird Aufgabe der integrierten Klima- und Energiestrategie sein. Investitionshindernisse müssen abgebaut werden, um Investitionspotenziale zu mobilisieren“.

 Fördermodelle, Anreize für freiwillige Energieaudits

 Schwarzer kann sich u.a. mehr Fördermodelle und ein Anreizsystem für freiwillige Energieaudits bei KMUs vorstellen – „denn ein Audit ist dann sinnvoll und gut, wenn es auch gewollt ist“-, und die öffentliche Hand könne ihre Vorbildwirkung beim Energiesparen verstärken. „Energieeffizienz ist ein Muss – daran führt kein Weg vorbei. Aber bitte mit treffsicheren und schlanken Instrumenten“. (PWK134/PM)

Rückfragen & Kontakt:

Abteilung für Umwelt- und Energiepolitik
Univ.Doz.Dr.Mag. Stephan Schwarzer
Telefon: +43 5 90 900 4195
stephan.schwarzer@wko.at
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