Haimbuchner zu Reaktivierung von Asylantenheimen: „Möglichkeiten der Genfer Flüchtlingskonvention voll ausschöpfen“

Asylantenheime unter Ausgangssperre stellen – Anwendung von Artikel 9 GfK

Linz (OTS) Der stellvertretende Bundesparteichef der FPÖ, Dr. Manfred Haimbuchner fordert die Anwendung der Bestimmungen des Artikel 9 der – gemeinhin als „Genfer Flüchtlingskonvention“ bekannten – „Konvention über die Rechtsstellung der Flüchtlinge“. Der betreffende Artikel sieht vor, dass ein Staat „in Kriegs- oder nationalen Notstandszeiten […] gegen jede Person provisorisch die für die Staatssicherheit erforderlichen Maßnahmen“ ergreifen könne, solange bis geklärt ist, „ob die betreffende Person tatsächlich ein Flüchtling ist und ob solche Maßnahmen in diesem Falle noch immer im Interesse der Staatssicherheit notwendig sind.“

Haimbuchner betont, dass die größte gesundheitliche und wirtschaftliche Krise der 2. Republik eindeutig eine Zeit des nationalen Notstandes im Sinne von Art. 9 GfK darstellt und somit geeignete Maßnahmen getroffen werden müssten, um für die Sicherheit der Bevölkerung zu sorgen. „Nicht nur alle Neuankömmlinge, die die Bundesregierung jetzt in völlig unverantwortlichen Nacht-und-Nebel-Aktionen neu ins Land bringen oder quer über die Bundesländer verteilen möchte, müssen aus Gründen der allgemeinen Sicherheit sofort unter Quarantäne gestellt und mit einer Ausgangssperre belegt werden. Dies muss auch für alle Asylquartiere im Bundesgebiet gelten. Schwammige mündliche Zusagen des Innenministeriums gegenüber vereinzelten Bürgermeistern, wie in Leoben oder Steinhaus am Semmering, reichen hier nicht aus – wir brauchen Rechtssicherheit für die Bürgermeister und Gemeinden und eine rechtliche Grundlage, um notfalls auch noch schärfere Maßnahmen zu erlassen.“

„Wir wissen nicht, wer diese Leute sind, ob sie mit Covid-19 infiziert sind oder ob sie eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Sicherheitskräfte und das Gesundheitssystem bereits am Limit arbeiten, sowie dass die Rechtspflege auf ein absolut notwendiges Minimum heruntergefahren wurde, ist diese Ausgangssperre unter Maßgabe der in der Genfer Flüchtlingskonvention vorgesehenen ‚Provisiorischen Maßnahmen‘ für die Dauer der Krise das Gebot der Stunde“, fordert Haimbuchner abschließend.

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