Gutachten zu Westbahn-Ausbau: Hoher Flächenverbrauch verhindert Genehmigung

Schutz von Grund und Boden soll größerer Stellenwert eingeräumt werden

Linz/Wien (OTS) - Die heutige Behördenverhandlung über die Umweltverträglichkeit des viergleisigen Ausbaus der Westbahn zwischen Linz und Marchtrenk begann mit einem Knalleffekt. Die "Bürgerinitiative zum Flurschutz beim Westbahnausbau Linz-Marchtrenk" legte zu Beginn der Sitzung ein Gutachten von Universitätsprofessor Anderas Hauer vor. Dieses Gutachten stellt klar, dass beim Trassenausbau private Flächen nur in unbedingt erforderlichen Ausmaß in Anspruch genommen werden dürfen, und kommt letztlich zum Ergebnis, dass "die Verschwenkungsvariante jedenfalls nicht als genehmigungsfähig erscheint". 

   Die ÖBB Infrastruktur AG beantragte im Dezember 2014 beim Verkehrsministerium die Erteilung der Grundsatzgenehmigung für das Vorhaben "4-gleisiger Ausbau der Westbahn im Abschnitt Linz – Marchtrenk". Das Vorhaben erstreckt sich auf einer Länge von rund 16 km über fünf Gemeinden. Von vier möglichen Varianten wurde dann die viergleisige Südumfahrung von Pasching und damit die Verschwenkung der bestehenden Westbahn in Leonding, Hörsching und Pasching mitten ins Grünland ins Auge gefasst. Bei der in Aussicht genommenen Trassenführungen drohte allerdings die Enteignung zahlreicher Grundeigentümer, die sich zu einer "Flurschutzgemeinschaft" in Form einer Bürgerinitiative zusammenschlossen. 

   In dem nun vorliegenden Experten-Gutachten wird unter anderem festgestellt, dass die "Verschwenkungsvariante durch ihre Zerschneidungswirkung bestehender landwirtschaftlich genutzter Flächen auch eine Minderung der Nutzbarkeit optimal bewirtschaftbarer und derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen bedeutet". Es sei evident, "dass auch an der Erhaltung und optimalen Nutzbarkeit dieser agrarischen Flächen ein öffentliches Interesse besteht". Aus mehreren Gründen, zu denen auch der hohe Flächenverbrauch zähle, sei die Verschwenkungsvariante jedenfalls aufgrund der vorliegenden Unterlagen "nicht als genehmigungsfähig" zu betrachten.

Bäuerliche Familien sehen sich durch Projekt gefährdet

   "Ein derartiger sorgloser Umgang mit privatem Grundeigentum ist eindeutig verfassungswidrig. Wenn möglich, ist nämlich primär bereits Grund des Projektwerbers oder solcher im öffentlichen Eigentum zu verwenden. Beim Neubau der Trasse würden insgesamt 137 ha bäuerlicher Grund und Boden höchster Bonität verbraucht. Zahlreiche Bauernfamilien sehen sich durch das Projekt in ihrer Existenz gefährdet", stellt der Obmann der Flurschutzgemeinschaft, Hans Lughammer, fest.

   Neben dem Verbrauch von wertvollen landwirtschaftlichen Flächen hätte das Projekt auch risikobelastete Gleisflächen der ÖBB zur Folge, deren Nachnutzungsmöglicheit fraglich sei, so Lughammer.

   Die Flurschutzgemeinschaft wurde von der Landwirtschaftskammer OÖ und Agrarlandesrat Max Hiegelsberger unterstützt. Die Initiative hofft, mit diesem Musterverfahren klarstellen zu können, dass dem Schutz von Grund und Boden bei Planungen ein größerer Stellenwert eingeräumt werden müsse, und dass der Bodenverbrauch in Österreich in Zukunft zurückgeht. (Schluss)

Rückfragen & Kontakt:

Obmann Hans Lughammer, Tel.: 0660/7268419, E-Mail: hans@krichwegergut.at
MMag Robert Ablinger, Tel.: 0676/7103457, E-Mail: robert.ablinger@lk-ooe.at



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