Zwei Drittel der Menschen, die in NÖ einen Zweitwohnsitz haben, wurde Wahlrecht gekappt. Grüne Landeschefin Helga Krismer zeigt Weg der Reklamation auf.
Holt Euch Euer Wahlrecht zurück
Helga Krismer
St. Pölten (OTS) - „Wer in Niederösterreich einen Zweitwohnsitz hat und die Politik in NÖ aktiv mitgestalten – also auch wählen – möchte, sollte sich jetzt schlau machen, ob ihm/ihr das Wahlrecht nicht aberkannt wurde. Falls ja, empfehle ich allen: Holt Euch Euer Wahlrecht zurück und reklamiert Euch sich wieder ins Wählerverzeichnis“, so Helga Krismer, Landessprecherin der Grünen Niederösterreich, klar.
Hintergrund des grünen Appells: Vor den Sommerferien hat die ÖVP per Gesetz eine neue Regelung für ZweitwohnsitzerInnen eingeführt. Über die Sommermonate wurden alle ZweitwohnsitzerInnen seitens der Gemeinden angeschrieben. Auf den unterschiedlichsten Wegen (eingeschrieben oder nicht eingeschrieben, Sendung an Hauptwohnsitz/Sendung an Nebenwohnsitz, etc.) erhielten die Menschen ein Wählerevidenzblatt zum Ausfüllen. Auf Basis des ausgefüllten Formulars, das Aufschluss über die „Qualität des Zweitwohnsitzes“ geben soll, haben die BürgermeisterInnen (meist im Alleingang laut Gesetz) entschieden, ob auch Wahlrecht zuerkannt wird oder nicht.
„Die Vorgaben seitens des Landes waren dürftig. Das ganze Gesetz juristisch nicht durchdacht. Der Verwaltungsaufwand enorm“, so Helga Krismer zusammenfassend.
Nun steht fest: Zwei Drittel der NÖ ZweitwohnsitzerInnen haben kein Wahlrecht mehr. „Das ist keine Kleinigkeit. Diese Anzahl ist wahlentscheidend“, so Helga Krismer, die schon im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses mutmaßte, dass diese Regelung einzig dem Machterhalt der ÖVP dient.
Mehrfach haben die Grünen auf Reparatur des Gesetzes gedrängt, weil es so große Schwächen aufweist, das einer Wahlanfechtung Tür und Tor geöffnet sind. Die unterschiedliche Vorgehensweise zur Umsetzung des ÖVP-Gesetzes auf Gemeindeebene ist dabei nur ein möglicher Anfechtungsgrund.
Die Grüne Landessprecherin Helga Krismer ist sich sicher, dass vielen NÖ ZweitwohnsitzerInnen die Tragweite des ÖVP-Gesetzes nicht bewusst ist und appelliert nun an alle BürgerInnen, die in NÖ einen Zweitwohnsitz angemeldet haben, sich am jeweiligen Gemeindeamt wieder in das Wählerverzeichnis hinein zu reklamieren. Die Frist dafür endet am 10. Dezember. „Es geht um nicht weniger als das persönliche Wahlrecht. Das sollte man nicht leichtfertig an der Landesgrenze abgeben, wenn es einem zusteht. Holt Euch Euer Wahlrecht zurück
“, so Helga Krismer abschließend.
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