Grüne Wirtschaft: „Reform“ der Rot-Weiß-Rot-Karte ist Beruhigungspille für die Wirtschaft

Senkung der Einkommensgrenzen greift zu kurz, weiterhin viel zu hohe Zugangshürden für ausländische Spitzenarbeitskräfte.

Man hat fast den Eindruck, die Bundesregierung will ausländischen Spitzenarbeitskräften den Zugang zum Arbeitsmarkt eigentlich verwehren.

Sabine Jungwirth/Grüne Wirtschaft

Wien (OTS) Die Grüne Wirtschaft kritisiert die sogenannte Reform der Rot-Weiß-Rot-Karte, deren Begutachtungsfrist heute endet. „Die Absenkung der Einkommensgrenzen ist eine reine Beruhigungspille für die Wirtschaft, weil sie weiterhin deutlich über dem kollektivvertraglichen Niveau vieler Berufe liegen und damit viele ausländische Arbeitskräfte ausgrenzen“, so Sabine Jungwirth, Sprecherin der Grünen Wirtschaft.

Der Grundgedanke bei der Festlegung von Einkommensgrenzen sei die Sicherstellung eines existenzsichernden Einkommens. Jungwirth: „Wenn die türkis-blaue Bundesregierung schon der Meinung ist, dass man in Österreich mit einem derzeit akkordierten angestrebten Mindestlohn von 1500.- Euro brutto im Monat sein Auslangen findet, halte ich diese Einkommensuntergrenze bei der Rot-Weiß-Rot-Karte für ausreichend. MindestsicherungsbezieherInnen müssen außerdem mit noch weniger auskommen.“

Die wahren Hürden für ausländische Arbeitssuchende lägen ohnehin ganz woanders: nämlich beim Punktesystem für Qualifikation, Berufserfahrung und Sprachkenntnisse. Jungwirth: „Die erforderlichen Punktezahlen sind selbst für topqualifizierte Personen kaum zu erreichen. Man hat fast den Eindruck, die Bundesregierung will ausländischen Spitzenarbeitskräften den Zugang zum Arbeitsmarkt eigentlich verwehren.

Auch beim Lehrlingsmangel setze die Bundesregierung auf Placebo-Maßnahmen statt echter Lösungen. Jungwirth: „Die Regierung ignoriert das Bedürfnis der Wirtschaft, auf zumeist hoch motivierte junge Asylwerber zuzugreifen, um die Lücken am Lehrstellenmarkt zu schließen. Das Wirtschaftsparlament der Wirtschaftskammer hat die Bundesregierung bereits im November des Vorjahres per Beschluss aufgefordert, Asylwerbern, die ihre Lehrausbildung in einem Mangelberuf machen, einen Aufenthaltstitel zu verleihen und die Abschiebungen zu stoppen.“

Jungwirth erinnert abschließend daran, dass die Bundesregierung seit 2015 mit der Umsetzung des Artikels 15 der EU-Aufnahmerichtlinie säumig ist: „Laut EU-Richtlinie muss spätestens 9 Monate, nachdem ein Asylantrag gestellt wurde, der Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden. Der Artikel 15 soll umgesetzt werden, weil sich viele Probleme damit automatisch lösen.“

SERVICE:

Antrag/Wirtschaftsparlament auf einen Aufenthaltstitel für Asylwerber in Lehre (mehrheitlich beschlossen): https://www.wko.at/service/oe/AAeA-5.9-und-5.22-Asylwerbende.pdf

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Stefan Knoll
Öffentlichkeitsarbeit
Grüne Wirtschaft
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