Grüne Wien/Huemer: Umwandlung der Noststandshilfe nach Hartz IV-Modell ist sozialpolitischer Rückschritt

Wien (OTS) - „Die Umwandlung der Versicherungsleistung Notstandshilfe in eine Sozialhilfeleistung nach dem Hartz IV-Modell sowie die Koppelung des Arbeitslosengeldes an die Dauer der Einzahlung in die Arbeitslosenversicherung sind inakzeptable sozialpolitische Rückschritte“, kritisiert Barbara Huemer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen Wien die Vorhaben der schwarz-blauen Bundesregierung. Arbeitslosigkeit bringt Menschen in eine ökonomisch prekäre Lage. Die Gefahr der Verarmung ist eine der Hauptfolgen von Arbeitslosigkeit, insbesondere langer Arbeitslosigkeit. Eine verantwortungsvolle Arbeitsmarktpolitik müsse dieses Problem der Armutsgefährdung lösen, nicht verschärfen, fordert Huemer.

Doch genau das plant die schwarz-blaue Bundesregierung. „Nicht genug, dass mit den ständig wechselnden und widersprüchlichen Aussagen der RegierungspolitikerInnen Menschen auf Jobsuche extrem verunsichert werden. Hinzu kommt, dass die Regierung unter der Überschrift „Arbeitslosengeld neu“ der Abbau des Sozialstaates vorantreibt und die Armutsfalle Arbeitslosigkeit sogar verschärfen will. Das ist unverantwortlich und sozialer Raubbau an den Menschen in diesem Land“, so die harsche Krititk Huemers. 

„Außerdem: Wo bleibt der Vertrauensschutz für Erwerbsarbeitslose und für die Beschäftigten, die in die Arbeitslosenversicherung einzahlen?“, fragt Huemer. „Ein derartiger Eingriff in das System der Arbeitslosenversicherung käme einer Totalumbau des Systems gleich. Die Betroffenen müssen einbezogen werden und brauchen Verlässlichkeit und ein Recht auf Existenzsicherung“. 

„Das Hinpecken von schwarz-blau auf Jene, die unverschuldet ohne Job sind, weil ihnen die Gesellschaft keine Arbeit für eigenständige Existenzsicherung anbietet, ist eine Schande. Wenn die Bundesregierung wie kolportiert tatsächlich die Höhe des Arbeitslosengeldes an die Einzahlungsdauer ins Versicherungssystem koppeln will, dann versteht sie das Prinzip dieser Leistung nicht. Niemand käme auf die Idee, medizinische Leistungen an die Einzahlungsdauer in die Krankenversicherung zu koppeln. Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung sind zur Abfederung einer Notsituation durch Jobverlust gedacht und müssen unabhängig von der Versicherungsdauer ein existenzsicherndes Niveau und ein eigenständiger Anspruch sein“, so Huemer. 

Die Koppelung des Arbeitslosengeldes an Versicherungszeiten sieht Huemer als einen Angriff auf junge BerufseinsteigerInnen, auf Frauen, die in Folge von Kindererziehung oder Pflege von Alten oder Kranken weniger Versicherungszeiten schaffen und auf die wachsende Zahl an Erwerbstätigen mit befristeten Jobs, wo Arbeit und Arbeitslosigkeit ständig wechseln. „Hier von „durchschummeln“ zu reden, ist blanker Zynismus. Je kürzer die Erwerbstätigkeit, umso wahrscheinlicher ist die Tatsache, dass kein privates Vermögen angespart werden konnte. Es ist also völlig absurd und zeugt von Ahnungslosigkeit, ausgerechnet bei erwerbsarbeitslosen BerufseinsteigerInnen die Daumenschrauben ansetzen zu wollen“. Huemer: „Ich kenne weder Arbeitslose noch BerufseinsteigerInnen, die sich vom Arbeitslosengeld oder vom niedrigen Einstiegsgehalt ein Polster für schwierige Zeiten ansparen können.“ 

Eine Reform des Arbeitslosengeldes und der Notstandshilfe ist aus Grüner Sicht notwendig. Derzeit mache die geringe Höhe Erwerbsarbeitslose Menschen arm. Das Arbeitslosengeld muss erhöht werden, indem die Nettolohnersatzrate von derzeit 55 Prozent – das ist die zweitniedrigste in Europa - auf 70 Prozent angehoben wird. Dadurch würde in Folge die Notstandshilfe ebenfalls steigen. Derzeit beträgt sie 92 Prozent des Arbeitslosengeldes. Außerdem soll die Dauer der Auszahlung, die derzeit bei durchschnittlich 30 Wochen liegt, ausgedehnt werden. 

Weiters fordert Huemer, dass die Regierung rasch für die Umsetzung des Beschlusses zur Abschaffung der Anrechnung des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe sorge, anstatt über die Umwandlung der Notstandshilfe in eine Mindestsicherung. Huemer erinnert daran, dass am 12. Oktober 2017 der Nationalrat einen Gesetzesbeschluss verfasste, nach dem die Anrechnung des Partnereinkommens ab dem 1. Juli 2018 zur Gänze abgeschafft wird. Diese Maßnahme ist eine lange Grüne Forderung und ein sozialpolitischer Meilenstein, der vor allem Frauen zu Gute kommt. Derzeit bekommt man nur das als Notstandshilfe, was nach Abzug des Freibetrags vom Nettoeinkommen des Partners/der Partnerin übrig bleibt. In vielen Fällen verlieren Frauen ihren gesamten Anspruch auf Notstandshilfe und sind somit bei längerer Arbeitslosigkeit finanziell voll vom Partner abhängigg.

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