Grüne/ Prammer ad Corona-Gesetze: Die Verfassung ist für uns Rahmen und Grundlage sämtlicher Maßnahmen

Gerade in der Krise ist ein sorgfältiger Umgang mit den Grundrechten essentiell

Wien (OTS) Aufgrund der aktuellen Pandemie werden in sehr kurzer Zeit zahlreiche Gesetzesänderungen beschlossen und Verordnungen erlassen. Viele davon greifen in einem Maße in unsere lang erkämpften Grund- und Freiheitsrechte ein, wie wir es uns zuvor nicht hätten vorstellen können. Dabei ist sowohl für uns als Gesetzgeber als auch für die Bundesregierung bei deren Verordnungen essentiell, dass die von der Verfassung vorgegebenen Rahmenbedingungen nicht überschritten werden. Grundrechtseingriffe müssen im Rahmen der entsprechenden Gesetzesvorbehalte erfolgen, Verordnungen dürfen die gesetzliche Ermächtigung nicht überschreiten.

„Wir Grüne sind uns der Verantwortung für die Einhaltung der Verfassung sowohl im Parlament als auch in der Regierung sehr wohl bewusst“, so die grüne Verfassungssprecherin Agnes-Sirkka Prammer. „Gesetze und Verordnungen müssen so erlassen werden, dass sie einer Prüfung anhand der Verfassung standhalten. Alles andere wäre eine Delegation von Verantwortung an den Verfassungsgerichtshof. Wir wollen uns aber vor der Verantwortung nicht drücken“, so Prammer weiter.

Bei den Grünen legt man Wert darauf, dass gerade auch in dieser absoluten Ausnahmesituation die Gesetze und Verordnungen in der Qualität so gut wie möglich ausgearbeitet werden. Da gerade das aufgrund der Kürze der Zeit und der Vielzahl der Materien sehr schwierig ist, kann es zu juristischen Diskrepanzen kommen. Aus diesem Grunde begrüßt der Grüne Nationalratsklub ausdrücklich das von Gesundheitsminister Rudi Anschober ins Leben gerufene Gremium von Verfassungsexpertinnen und Verfassungsexperten aus allen Ministerien und aus der Wissenschaft, um die interne Qualitätssicherung zu erhöhen.

„Größere Eingriffe erfordern noch größere Sorgfalt. Sowohl in der Gesetzgebung als auch in der Kommunikation der Maßnahmen“, erklärt Agnes-Sirkka Prammer und weiter: „Unser Stil ist es sicher nicht, auf gut Glück Maßnahmen zu beschließen und es dann den Menschen zu überlassen, diese an den Verfassungsgerichtshof zur Prüfung heran zu tragen. Wir bemühen uns nach Kräften, diese bereits von Beginn an verfassungskonform zu gestalten.“

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