Glyphosat: EU-Kommission zeigt den Forderungen von 1 Million EU-BürgerInnnen die kalte Schulter

GLOBAL 2000: Ohne unabhängige Prüfung kein Vertrauen bei KonsumentInnen

Wien/Brüssel (OTS) -

Die Europäische Kommission hat heute ihre offizielle Antwort auf die Europäische Bürgerinitiative (EBI) „Stopp Glyphosat“ verlautbart, nachdem sie am 6. Oktober offiziell die Einreichung von mehr als einer Million Unterschriften von EU-Bürgern bestätigt hatte:
http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/successful/details/2017/000002

Die drei Forderungen der EBI waren ein Verbot von Glyphosat, eine Reform des europäischen Pestizid-Zulassungsverfahrens sowie verbindliche EU-Ziele zur Verringerung des Pestizideinsatzes.

„Die Antwort der Kommission ist ernüchternd und enttäuschend. Nicht eine der Forderungen, die von mehr als einer Million EuropäerInnen an sie herangetragen wurde, wurde von der Kommission positiv beantwortet“, sagt Helmut Burtscher-Schaden, Biochemiker bei GLOBAL 2000 und einer der sieben Initiatoren der Europäischen Bürgerinitiative, "Die Kommission versucht, ihre Ablehnung der Stopp Glyphosate-Initiative mit vagen Transparenzvorschlägen zu verschleiern. Doch macht der Zugang zu Daten über giftige Pestizide diese nicht weniger giftig. Transparenz allein kann weder eine unabhängige Bewertung von Pestiziden ersetzen, noch wird sie deren Einsatz auch nur um ein Gramm reduzieren. Solange die Kommission die Sicherheitsprüfung von Chemikalien der Industrie überlässt, wird sie das Vertrauen ihrer BürgerInnen weiter verlieren.“

Der EBI-Forderung nach einem Verbot von Glyphosat hielt die Kommission entgegen, dass die Entscheidung über Zulassung oder Nicht-Zulassung von glyphosathaltigen Pflanzenschutzmitteln in der Verantwortung der Mitgliedstaaten läge. Die Kommission selbst habe sich auf die Stellungnahme der EFSA zu stützen und daher keine rechtliche Handhabe für ein Verbot. Dabei blendete sie aus, dass Artikel 13 der Pestizidverordnung neben der Stellungnahme der EFSA auch die Berücksichtigung anderer „in Bezug auf den zu prüfenden Sachverhalt relevanter Faktoren verlangt“, und die Anwendung des Vorsorgeprinzips grundsätzlich geboten ist. Die offenkundigen Mängel der EFSA-Bewertung sowie die Einstufung der WHO-Krebsforschungsagentur hätten ausreichenden Anlass hierfür geboten. 

Die Antwort der Kommission auf die zweite Forderung der EBI beschränkt sich auf die vage Ankündigung von mehr Transparenz von Industriestudien. Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs verlangt dies aber schon heute.

Zur Gänze abgelehnt hat die Kommission die zentrale Forderung der EBI, dass die Beauftragung von Studien für das Zulassungsverfahren durch Regulierungsbehörden und nicht durch die Industrie erfolgen muss. 

Im Österreichischen Parlament wird morgen, am 13. Dezember, ein Gesetzesantrag für ein bundesweites Glyhpsat-Verbot eingebracht werden.

“Wenn diese Gesetzesinitiative von all jenen Parlamentsparteien gemeinsam eingebracht wird, die sich vor der Nationalratswahl für ein Glyphosat-Verbot ausgesprochen hatten, dann kann Österreich das erste europäische Land sein, das ein nationales Glyphosat-Verbot durchsetzt.“ erklärt Helmut Burtscher-Schaden abschließend, “GLOBAL 2000 wird sehr genau beobachten, ob die Parteien auch nach der Wahl zu ihrem Wort stehen. Wir werden weiterhin für sinnvolle Maßnahmen zur Verringerung des Pestizideinsatzes in der EU und für wirklich unabhängige Pestizidbewertungen kämpfen."

Rückfragen & Kontakt:

DI Dr. Helmut Burtscher-Schaden, GLOBAL 2000 Umweltchemiker, helmut.burtscher@global2000.at 0699 14 2000 34

Michael Lachsteiner, GLOBAL 2000 Pressesprecher, michael.lachsteiner@global2000.at 0699 14 2000 20



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen