Gleitsmann: „Urlaubsregelungen in Österreich bleiben unverändert bestehen“

Niemand denkt an Streichung der 5. Urlaubswoche – solche Aussagen fallen unter „Polemik“, stellt WKÖ-Experte Martin Gleitsmann klar

Wien (OTS) Die Aussagen von SPÖ- und Arbeitnehmervertretern, wonach Wirtschaftskammer und Industriellenvereinigung am österreichischen Mindesturlaub von fünf Wochen rütteln wollten, „entbehren jeder Grundlage und sind als reine parteipolitische Polemik zu werten“, sagt Martin Gleitsmann, Leiter der Abteilung für Sozialpolitik in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). „Niemand denkt hier an eine Streichung der 5. Urlaubswoche. Die Urlaubsregelungen in Österreich sollen selbstverständlich unverändert bestehen bleiben“, so Gleitsmann.

 Ein Punkt in einer Sammlung von Gold Plating-Beispielen

 Das Nachrichtenmagazin „profil“ hatte die österreichischen Urlaubsregelungen als Beispiel für Gold Plating genannt, also als Beispiel dafür, wo Österreich die Vorgaben durch die EU übererfüllt. Gleitsmann betont, dass dies nur ein Beispiel ist: „Es wurde eine Materialsammlung, also eine Auflistung von Bereichen zusammengestellt, wo Österreich weiterreichendere Regelungen hat als die EU.“ Vor allem im Bereich des Arbeitsrechts oder der Urlaubsregelung habe aber niemand Änderungen verlangt – weder die Politik noch die Wirtschaft.

 „Dazu kommt, dass dies rechtlich gar nicht möglich wäre“, so Gleitsmann. Denn im Artikel 23 der Arbeitszeit-Richtlinie gibt es die sogenannte Nichtrückschrittsklausel. Diese besagt, dass Regelungen, die zum Zeitpunkt des EU-Beitritts eines Mitgliedsstaates bereits galten, nicht auf den EU-Mindeststandard zurückgeführt werden dürfen. „Und das ist bei der Urlaubsregelung der Fall“, so der WKÖ-Experte. (PWK515/DFS)

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