Gewaltschutzpaket kommt voerst nicht | Pressedienst der Parlamentsdirektion – Parlamentskorrespondenz, 26.06.2019

Übergangsregierung will laut Justizminister Jabloner keine strafrechtlichen Werte-Entscheidungen treffen

Wien (PK) Das Gewaltschutzpaket, noch unter der ehemaligen ÖVP-FPÖ-Regierung ausgearbeitet, kommt vorerst nicht. Clemens Jabloner, amtierender Vizekanzler und Justizminister, erklärte heute im Justizausschuss des Nationalrats , die Übergangsregierung wolle nicht die mit dieser Strafrechtsreform verbundenen Werte-Entscheidungen treffen. Die Begutachtungsfrist sei daher noch offen. Ebenso wenig seien strukturelle Änderungen im Justizministerium bezüglich Weisungsrecht angedacht, wie sie SPÖ-Justizsprecher Johannes Jarolim vorschlägt. Dafür kündigte der Minister an, bald einen Entwurf für eine Strafvollzugsgesetzesnovelle in Begutachtung zu schicken und sich weiter mit den Initiativen seiner Vorgänger zur Maßnahmenvollzugsreform auseinanderzusetzen. Für eine Realisierung der Verbesserungsvorschläge für psychisch kranke Inhaftierte fehle derzeit aber das Geld.

Generell benötigt die Justiz laut Jabloner mehr Budget: „Das Justizministerium ist in einer eher misslichen finanziellen Situation“. Allein zur Aufrechterhaltung des Normalbetriebs heuer müsse das Finanzministerium Rücklagen freigeben.

Weisungen wieder formalisieren

Rückblickend auf die Weisungsrechtsreform vor 15 Jahren meinte Jabloner in seinem ersten Justizausschuss, offenbar habe man das dabei gesetzte Ziel – die Gewährleistung nachweisbarer, transparenter und schriftlicher Weisungen – nicht erreicht. Eingehend auf die Kritik der SPÖ an der damaligen Zusammenlegung der Sektionen „Strafrecht“ und „Weisungen“ im Ministerium sprach Jabloner von „Spannungen“ im Bereich der Staatsanwaltschaft, nicht zuletzt aufgrund von „alternativen“ Kommunikationspraktiken in Bezug auf die Weisungserteilung. Deswegen versuche er, Weisungen wieder den für sie bestimmten formalen Rahmen zu geben, einschließlich des Remonstrationsrechts bei Verdacht auf Rechtswidrigkeit einer erteilten Weisung.

Generell gehe es um eine Verbesserung des Klimas, gerade zwischen dem Justizministerium beziehungsweise dem dortigen Sektionschef Christian Pilnaceck und der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKSTA), so Jabloner. Eine Mediation mit allen Beteiligten sei im Gange. JETZT-Justizsprecher Alfred Noll hatte zu den im Zusammenhang mit der Eurofighter-Causa aufgekommenen Verwerfungen zwischen Ministerium und WKSTA festgestellt, derartige Entwicklungen steigerten „das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber der Justiz“.

Strafvollzugsreform in Aussicht

Die Freiheitlichen Philipp Schrangl und Christian Lausch hinterfragten die Sicherheitsvorkehrungen im Straf- und Maßnahmenvollzug, nicht zuletzt hinsichtlich vermuteter Einschränkungen des Wachpersonals beim Eingreifen gegen gewalttätige InsassInnen. Ein Experte aus dem Team Jabloners informierte allerdings, die Justizanstalten verfügten über ausreichende Kontrollvorkehrungen, dazu gehöre auch die Regelung des Besuchsrechts. Die Effektivität der Sicherheitsvorkehrungen zeige sich an den sinkenden Entweichungszahlen. An legistischen Maßnahmen zum Strafvollzug sind Jabloner zufolge unter anderem eine verstärkte Überprüfung der Mobiltelefonnutzung und Erweiterungen beim Vollzug mit Fußfessel – ausgenommen für Sexual- und GewalttäterInnen – geplant. Im Rahmen des von Schrangl erwähnten Programms „Haft in der Heimat“ sind laut zuständigem Experten bislang 114 Überstellungen erfolgt, davon 109 ins Ausland.

Bezugnehmend auf die von Muna Duzdar (SPÖ) angesprochenen menschenrechtlichen Missstände im Maßnahmenvollzug, etwa den Mangel an Therapien, verwies Jabloner auf vorhandene Verbesserungsvorschläge seiner Vorgänger im Justizministerium Wolfgang Brandstetter und Josef Moser. Derzeit gebe allerdings das Finanzministerium die Mittel zur Kostendeckung einer entsprechenden Reform nicht frei.

Nach EU-Vorgaben im Justizbereich, die Österreich noch umzusetzen hat, erkundigte sich ÖVP-Abgeordnete Gertraud Salzmann. Neben einer Reihe von Richtlinien aus Brüssel, die nach Angaben einer Expertin des Justizressorts noch in heimisches Recht zu überführen sind, etwa zur Jugendstrafverfolgung, kamen mit Blick auf das Unionsrecht auch Gruppenklagen zur Sprache. Für die Ausarbeitung einer angemessenen zivilrechtlichen Form von Massenklagen ersuchte Jabloner, als Grundlage die diesbezügliche EU-Richtlinie für Verbandsklagen abzuwarten.

Budget: Justiz muss Rücklagen verwenden

Derzeit befinde sich das Budget des Justizministeriums mit 70 Millionen Euro im Minus, um den täglichen Normalbetrieb sicherzustellen, erläuterte Jabloner die Finanzlage seines Hauses. NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss wies dazu auf die „Hilferufe aus den Gerichten“ hin, besonders wegen bestehender Engpässe bei nicht-richterlichem Personal. Für seine Nachfolge versprach Jabloner, Budgetunterlagen vorzubereiten, inklusive eines „Wahrnehmungsberichts“ zu den größten Schwachstellen wie mangelhaften Justiz-Support und fehlende EDV-Investitionen. (Schluss Justizausschuss) rei


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen