Gesundheitsministerium: Österreichischer Impfplan präzisiert | Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK), 11.02.2021

Konkretisierungen sollen in Phase 3 zusätzliche Klarheit und Flexibilität für Einzelpersonen, Betriebe und Länder bieten – Impfplan wird als Erlass verbindlich für alle Bundesländer

Wien (OTS) Der per 11.02.2021 weiterentwickelte Impfplan der Bundesregierung bringt eine Präzisierung für die konkrete Umsetzung der Corona-Schutzimpfung in den Bundesländern. In der Phase 3, in welcher voraussichtlich ausreichend Impfstoff zur Verfügung stehen wird, startet die Impfung für die breite Bevölkerung. Konkrete Anhaltspunkte sowie den Rahmen zur Umsetzung in den Ländern gibt der Impfplan nun vor. Die erfolgten Konkretisierungen sollen in der breit angelegten Phase 3 zusätzliche Klarheit und Flexibilität für Einzelpersonen, Betriebe und Länder bieten.

Der Impfplan ist die verbindliche Leitlinie für die impfenden Stellen in Österreich. Die angeführten Priorisierungen basieren auf der Grundlage der medizinisch-fachlichen Empfehlungen durch das Nationale Impfgremium (NIG) und sind im Rahmen der faktischen Möglichkeiten, der logistischen Notwendigkeiten sowie der effizienten Nutzung der vorhandenen Impfstoffe umzusetzen.

Gesundheitsminister Rudi Anschober: „Mit dem vorliegenden nun präzisierten Impfplan gibt es auf Basis der zugesagten Liefermengen und Liefertermine und nun ständig steigender Mengen an Schutzimpfstoff eine klare Anweisung über die Abfolge der Impfungen bis in den Sommer. Diese wird nun in einen Erlass gegossen, der die Verbindlichkeit des Impfplanes klärt. Der aktualisierte Impfplan skizziert, wie die Umsetzung in Phase 3 aussieht – jener Phase, in der jeder Mensch in Österreich einen niederschwelligen Zugang zur Impfung bekommt.“

Phase 1

Die Phase 1 ist charakterisiert durch geringe Mengen an verfügbarem Impfstoff, komplexe Liefer- und Lagerbedingungen der verfügbaren Impfstoffe und einem daraus resultierenden Schwerpunkt der Impfungen auf institutionelle Settings, wie beispielsweise Impfungen in Alten-, Pflege- und Seniorenheimen. Es kommt vorwiegend der Impfstoff von BionTech/Pfizer und Moderna zum Einsatz.

Phase 2

Die Phase 2 ist charakterisiert durch eine in Bezug auf Menge und Logistik bessere Verfügbarkeit von Impfstoff, insbesondere auch von Astra Zeneca, wobei aber ein Ressourcenengpass im Bereich der Impfstellen auftreten kann. Beginn der Impfungen im niedergelassenen Bereich und in den lokalen Impfstellen.

Phase 3

Die Phase 3 kennzeichnet sich durch eine großflächige Impfstoffverfügbarkeit, wodurch eine breite Impfung der Bevölkerung begonnen werden kann. Die primäre Priorisierung erfolgt auch in dieser Phase nach Alter und gesundheitlichem Risiko, beginnend mit der Gruppe der älteren Personen (von 65 Jahren abwärts) und Personen mit gesundheitlichen Risiken. Eine weitere mögliche Priorisierung richtet sich nun auf die Lebens- und Arbeitsverhältnisse: Hier wird zum Beispiel auf enge Wohnverhältnisse in Gemeinschaftsunterkünften Bezug genommen, auf notwendige Reisetätigkeiten oder auch auf Arbeitsverhältnisse, die eine Virusübertragung begünstigen. Und schließlich kann die Priorisierung nach organisatorischen Aspekten erfolgen: So können bei einer kurzfristigen hohen Impfstoffverfügbarkeit auch Organisationen priorisiert werden, die sehr rasch und aus eigenen Ressourcen eine große Zahl an Personen impfen können, zum Beispiel in größeren Betrieben.

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Adrian Hinterreither, Bakk
Pressereferent
+43-1-71100-862480
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