Gesundheitsministerium: Kontrollierte Öffnung für Modellregion Vorarlberg

Öffnung beginnt am 15.3.: Öffnungsschritte umfassen Sport für Kinder und Jugendliche, Kulturveranstaltungen, Selbsthilfegruppen und die Tagesgastronomie

Wien (OTS) Gesundheitsministerium und Vorarlberger Landesregierung: „In der Modellregion Vorarlberg realisieren wir erste kontrollierte Öffnungen unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen und laufender Evaluierung. Alle vereinbarten Präventionsmaßnahmen werden streng kontrolliert. Das Projekt wird wissenschaftlich begleitet. Erfreulich ist, dass bereits Kulturveranstaltungen, Treffen von Selbsthilfegruppen und Öffnungen im Bereich Sport für Kinder und Jugendliche sowie für die Tagesgastronomie möglich sind – damit schaffen wir Möglichkeiten für die Jugend und einen wirtschaftlichen Impuls in dieser schwierigen Phase der Krise.“

Das Pilotprojekt startet am 15.03. Die Maßnahmen werden laufend in Bezug auf das Infektionsgeschehen und die Einhaltung der Präventionskonzepte evaluiert. Basis für die Öffnungsschritte ist eine Ausweitung der Tests, um infizierte Personen früh zu erkennen und absondern zu können. Präventionskonzepte, 2-Meter-Abstand, FFP2-Pflicht, Registrierungspflicht, maximale – kleine – Gruppengröße sind zentrale Bestandteile einer vorsichtigen Öffnung. Eine weitere Basis ist ein striktes und umfassendes Contact Tracing.

Ein negativer Testnachweis ist die Voraussetzung für die Nutzung des durch die Öffnungen erweiterten Angebots. Neben Antigen-Tests und PCR-Tests kommen nun auch Selbst-Tests zur Anwendung.

  1. PCR-Tests sind der Gold-Standard beim Nachweis für SARS-CoV-2, weshalb mit einem negativen PCR-Nachweis bis zu 72 Stunden nach Testung das erweiterte Angebot genutzt werden kann.
  2. Antigen-Tests müssen wie bereits üblich von qualifiziertem Personal durchgeführt werden. Diese gelten maximal 48 Stunden ab Testung für die Nutzung des erweiterten Angebots.
  3. Selbsttests sind für 24 Stunden ab Testung gültig. Das Nachweis-System wird technisch vom Land Vorarlberg vorbereitet um umgesetzt.

Das regelmäßige und häufige Testen erlaubt eine engmaschige Überwachung des Infektionsgeschehens und damit ein früheres Erkennen von Infektionsfällen, das bei schneller Isolierung zu einer Unterbrechung der Infektionskette führt.

Öffnungsschritte ab 15.03.

Öffnungsschritte in der Modellregion Vorarlberg in den folgenden Bereichen: außerschulische Jugendarbeit, Sport für Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, Selbsthilfe, Veranstaltungen und Tagesgastronomie. Folgende Regelungen gelten für die jeweiligen Bereiche:

Außerschulische Jugendarbeit

  • Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Bei Aktivitäten in geschlossenen Räumen besteht Testpflicht
  • Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
  • Verpflichtendes Präventionskonzept
  • Registrierungspflicht

Sport bis 18 Jahre

  • Kann in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Erlaubt sind Sportarten ohne Körperkontakt.
  • Test-Pflicht, wenn Sport in geschlossenen Räumen stattfindet
  • Gruppengröße: maximal 10 Menschen in geschlossenen Räumen, 20 im Freien
  • Verpflichtendes Präventionskonzept

Treffen von Selbsthilfegruppen:

  • Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • FFP2-Masken-Pflicht in geschlossenen Räumen
  • Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten.

Veranstaltungen

  • Nur mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen
  • Können in geschlossenen Räumen und im Freien stattfinden
  • Test-Pflicht für alle Veranstaltungen
  • FFP2-Pflicht bei allen Veranstaltungen
  • Die Obergrenze für BesucherInnen für Veranstaltungen beträgt 100 Personen und max. 50% Auslastung.
  • Gäste – Registrierungspflicht
  • Verpflichtendes Präventionskonzept

Öffnung der Tagesgastronomie

  • Behördlicher Antigen- oder PCR-Test notwendig
  • In geschlossenen Räumen und im Freien möglich
  • 2 Meter Abstand zwischen den Tischen
  • Pro Tisch max. 4 Erwachsene aus max. 2 Haushalten zuzüglich minderjährige Kinder ODER gemeinsamer Haushalt
  • Keine Selbstbedienung
  • Gäste – Registrierungspflicht

Rückfragen & Kontakt:

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
Ben Dagan, BA MA
Pressereferent
+43 1 711 00-862439
pressesprecher@sozialministerium.at
www.sozialministerium.at



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