Gesundheitsbudget: Starker Rückgang der Auszahlungen um 37,9% aufgrund geringerer COVID-19-Ausgaben

Rauch kündigt baldige Lösung für die Weiterentwicklung und finanzielle Absicherung des Mutter-Kind-Passes an

Wien (PK) Was die aktuelle Diskussion um die Zukunft des Mutter-Kind-Passes angeht, so stellte Bundesminister Johannes Rauch heute im Budgetausschuss eine baldige Lösung in Aussicht. Die Eckpunkte seien im Wesentlichen ausverhandelt, unterstrich er, es komme zu einer Ausweitung des Angebots und zu einer Erhöhung der Tarife. Entsprechend seinem breiten Kompetenzbereich war der Minister mit zahlreichen Detailfragen konfrontiert, die von Digitalisierungsprojekten, dem elektronischen Impfpass, dem Budget für den Tierschutz bis hin zum Zahngesundheitsfonds reichten. Rauch bat um Verständnis dafür, dass in vielen Fällen die Antworten schriftlich nachgereicht werden müssen.

Der zur Debatte stehende Finanzierungshaushalt für den Bereich Gesundheit weist Auszahlungen in der Höhe von 2,86 Mrd. € aus, was einem Rückgang von rund 1,74 Mrd. € (37,9%) gegenüber 2022 entspricht. Diese signifikante Budgetveränderung ist vor allem auf geringere Ausgaben für die Bewältigung der Corona-Pandemie zurückzuführen. Parallel dazu werden in einigen Bereichen die Mittel aufgestockt, wie etwa für den Zweckzuschuss für die Krankenanstalten (+48 Mio. €) , für die Ausweitung der Kinderimpfung (+15 Mio. €) oder für den weiteren Ausbau der Primärversorgung, der bis 2026 mit insgesamt 100 Mio. € aus Geldern der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität unterstützt wird.

Ein Thema war auch die im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie vorgesehene Überschreitungsermächtigung in der Höhe von 2,5 Mrd. € für das Ressort, die von einigen Mandatar:innen als sehr großzügig bezeichnet wurde. Schließlich sei dieser Betrag doppelt so hoch wie das COVID-Budget im letzten Jahr, meinte etwa FPÖ-Abgeordneter Gerhard Kaniak. Der Leiter des Budgetdienstes Helmut Berger wies darauf hin, dass solche Überschreitungsermächtigungen immer häufiger eingesetzt und insgesamt 10 Mrd. € ausmachen würden. In einigen Fällen seien sie wohl zu hoch angesetzt. Der Gesundheitsminister sprach von einer Vorsorgemaßnahme, zumal niemand genau wisse, wie der weitere Verlauf der COVID-19-Pandemie aussehen werde. Im besten Fall werde man davon gar nicht Gebrauch machen müssen.

Die Schwerpunkte und Veränderungen im aktuellen Gesundheitsbudget

Beim Debattenteil über konkrete finanzielle Budgetansätze und Veränderungen gegenüber dem letzten Voranschlag führte Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) ins Treffen, dass sich die Auszahlungen für COVID-19-Impfstoffe und -Arzneimittel zwar um 798,5 Mio. € verringert hätten, aber noch immer über 300 Mio. € veranschlagt seien. Er vermisste generell konkrete budgetäre Vorkehrungen für die zahlreichen Probleme im Gesundheitswesen, wie etwa den Mangel an Fachärzt:innen. Weitere Fragen galten den Kostenersätzen nach dem Epidemiegesetz, den Zweckzuschüssen an die Länder sowie der Krankenanstaltenfinanzierung, die mit 5,7% wertangepasst wurde.

Abgeordneter Philip Kucher wollte wissen, welche Anstrengungen der Minister unternehme, um gegen die Zwei-Klassen-Medizin vorzugehen. Er frage sich auch, wo die sogenannte Patientenmilliarde geblieben sei. Sein Fraktionskollege Rudolf Silvan zeigte sich besorgt darüber, dass der ÖGK nunmehr um 300 Mio. € weniger zur Verfügung stehen würden. Dietmar Keck (SPÖ) sprach die budgetäre Ausstattung des Tierschutzes an, während sich Mario Lindner mehr Unterstützung für die Rettungs- und Einsatzorganisationen wünschte.

Die Vertreter:innen der NEOS Fiona Fiedler und Julia Seidl interessierten sich vor allem für die Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes, den Ausbau der psychosozialen Versorgung, das Kinderimpfprogramm sowie für die Themen Schulgesundheit, Prävention, Ernährung und Nikotinstrategie.

Bundesminister Johannes Rauch pflichtete Kucher bei, dass ein flächendeckender, gleichwertiger Zugang zu allen medizinischen Leistungen für die gesamte österreichische Bevölkerung, vom Bodensee bis zum Neusiedlersee, die oberste Prämisse sein müsse. Und zwar unabhängig davon, welcher Krankenkasse man angehöre. Richtig sei jedoch, dass es keine Patientenmilliarde gebe, stellte der Ressortchef gegenüber SPÖ-Gesundheitssprecher Kucher klar.

In Zukunft sei es entscheidend, dass Maßnahmen gefunden werden, um gegen den Ärzt:innenmangel in manchen Sektoren vorzugehen. Dazu brauche es etwa neue Arbeitsmodelle und Anreize, um mehr Mediziner:innen für den niedergelassenen Bereich zu gewinnen. Ein wichtiger Schritt in diese Richtung sei etwa die Einführung eines Facharztes bzw. einer Fachärztin für Allgemein- und Familienmedizin, wie dies nun geplant sei. Parallel dazu werde auch an einem Sanitätergesetz gearbeitet, das weiter auf den beiden Säulen Ehrenamt und Notarztversorgung fußen soll. Das Begutachtungsverfahren für ein modernes Psychotherapiegesetz soll im nächsten Jahr starten, kündigte Rauch weiters an.

Auf einem guten Weg sei man beim Ausbau der Primärversorgungseinheiten, zumal es in der letzten Zeit einige neue Anträge gegeben habe. Auch dieses Modell werde dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen der Mediziner:innen zu verbessern. All diese Fragen werden zweifellos auch im Rahmen der nächsten Finanzausgleichsverhandlungen erörtert werden müssen. Viele Themen bedürften einer gesamthaften Betrachtung, weshalb es ihm wichtig erscheine, „das Denken in Finanzgräben ein Stück weit aufzubrechen“.

Zu dem von Silvan angesprochenen Risikostrukturausgleich gab Rauch zu bedenken, dass es dafür enge verfassungsrechtliche Grenzen geben würde. Grundsätzlich sei er der Ansicht, dass der Gesetzgeber bei der Übertragung von Aufgaben auch darauf achten müsse, dass diese finanziell bedeckt werden können. Generell halte er sich aber aus Fragen heraus, die die Selbstverwaltung betreffen. Bezüglich des PRIKRAF führte Rauch aus, dass die Empfehlungen des Rechnungshofs umgesetzt wurden. Die GÖG erstelle gerade eine Analyse, bei der es auch darum gehe, nachvollziehbarere und transparentere Kriterien für die Aufnahme in den Fonds festzulegen. Gespräche würden auch über die Neugestaltung der Berufskrankheitenliste sowie dem Umgang mit Long-Covid laufen, teilte er Silvan mit.

Ein positives Resümee zog der Gesundheitsminister bezüglich der gemeinsamen Impfstoffbeschaffung auf EU-Ebene gegenüber ÖVP-Abgeordnetem Werner Saxinger. Dieses Modell habe sich nun auch im Fall der Affenpocken bewährt. Sollte es bei den Verhandlungen mit den Pharmafirmen zu unrechtmäßigen Vorgängen von Seiten der Kommission gekommen sein, wie dies von Abgeordnetem Gerald Hauser (FPÖ) angesprochen wurde, dann müssten diese natürlich lückenlos aufgeklärt werden. Dem Abgeordneten Ralph Schallmeiner (Grüne) informierte er darüber, dass durch die Änderung der Corona-Teststrategie im Frühjahr die Inanspruchnahme der Tests auf ein Drittel reduziert wurde. Ein wichtiges Element habe das Abwassermonitoring dargestellt, durch das vor allem neue Varianten schnell entdeckt werden konnten.

Digitalisierung im Gesundheitswesen, psychosoziale Versorgung, öffentliches Impfprogramm und frühe Hilfen

Weitere Bereiche, in denen budgetäre Akzente gesetzt wurden, sind die psychosoziale Versorgung von Kindern und Jugendlichen, für die 20 Mio. € veranschlagt wurden. Der Bundesanteil für das öffentliche Influenza-Impfprogramm unter Kostenbeteiligung der Länder und der Sozialversicherung wird mit 17,5 Mio. € ausgewiesen. Zur Sicherstellung des laufenden Produktionsbetriebes bzw. zur Weiterentwicklung der elektronischen Gesundheitsakte ELGA und für den elektronischen Impfpass sind 22 Mio. € veranschlagt. Zur Implementierung des elektronischen Mutter-Kind-Passes gibt es zusätzliche Mittel aus der Aufbau- und Resilienzfazilität der EU (2023: 3 Mio. €). Für den Bereich der Frühen Hilfen (Gesundheitsförderung bzw. Frühintervention in Schwangerschaft und früher Kindheit) stehen 7 Mio. € aus dem EU-Aufbau- und Resilienzplan zur Verfügung. Bei den Mitteln für Veterinär-, Lebensmittel- und Gentechnologie-Angelegenheiten kommt es zu einer leichten Steigerung um 100 Mio. € auf 6,7 Mio. € gegenüber dem Vorjahr.

Bundesminister Rauch informierte darüber, dass im Juli erstmals ein Grundsatzbeschluss bezüglich des öffentlichen Impfprogramms gefasst wurde. In der Digitalisierung sah der Minister ein großes Potential, und zwar auch in Bezug auf den europäischen Gesundheitsdatenraum. Es sei wohl nicht mehr notwendig, dass Arztbriefe bei der Entlassung aus dem Spital per Fax versandt werden. Ein wichtiger Schwerpunkt liege auf der Gesundheitsprävention, unterstrich Rauch, wobei dies nicht nur die Bewegungsförderung, sondern auch die Stärkung der Gesundheitskompetenz sowie die gesunde Ernährung umfasse. Ein großer Erfolg stelle das Projekt „Gesund durch die Krise“ dar, das mittlerweile von über 8.000 Kindern in Anspruch genommen wurde. Sehr positiv sei, dass erstmals nach zehn Jahren wieder ein Frauengesundheitsbericht erstellt werde, teilte Rauch der SPÖ-Abgeordneten Verena Nussbaum mit. Danach soll er in zweijährigen Intervallen erscheinen.

Gesundheitsbudget: Massiver Rückgang der Auszahlungen um knapp 38% aufgrund des Wegfalls von pandemiebedingten Mehrausgaben

Für den Bereich Gesundheit (Untergliederung 24) sieht der Finanzierungshaushalt 2023 (1669 d.B.) Auszahlungen von insgesamt 2,86 Mrd. € vor, was einem signifikanten Rückgang um 37,9% (1,74 Mrd. €) entspricht. Diese markante Veränderung ist vor allem auf die geringeren Auszahlungen, die im Zusammenhang mit der COVID-19-Krisenbewältigung stehen, zurückzuführen (-1,84 Mrd. €). Die verbliebenen 1,2 Mrd. € teilen sich auf Ausgaben nach dem Epidemiegesetz (400 Mio. €), Kostenersätze an die Länder nach dem COVID-19- Zweckzuschussgesetz (200 Mio. €), Überweisungen an Krankenversicherungsträger (200 Mio. €) sowie die Anschaffung von COVID-19-Impfstoffen (300 Mio. €)  auf.

Wenn man jedoch die coronabedingten Aufwendungen ausnimmt, steigen die Auszahlungen um rund 100 Mio. € auf 1,65 Mrd. €. Dafür sind unter anderem folgende Faktoren verantwortlich: die Mehrausgaben für die Krankenanstaltenfinanzierung (+48 Mio. €), der höhere Beitragsersatz an die SVS aufgrund der einmaligen Gutschrift für Selbständige und Landwirt:innen im Rahmen der Teuerungsentlastung (+17,6 Mio. €) sowie das Plus bei den Auszahlungen für die Partnerleistung der Selbständigen an die Krankenversicherung (+13,9 Mio. €). Für den Zahngesundheitsfonds stehen weiterhin jährlich 80 Mio. € zur Verfügung, die Transferzahlungen an die AGES sind mit 49,9 Mio. € (-6,0 Mio. €) budgetiert. Für Maßnahmen, die aus Mitteln der Aufbau- und Resilienzfazilität finanziert werden (z.B. Attraktivierung der Primärversorgung), sind Auszahlungen in der Höhe von 35 Mio. € (+4,5 Mio. €) vorgesehen.

AGES und GÖG

Die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) erhält vom Bund eine Basiszuwendung in der Höhe von 54,5 Mio. € jährlich. Dieser Betrag wird zu 40% (21,8 Mio. €) vom Landwirtschaftsministerium und zu 60 % (32,7 Mio. €) vom Gesundheitsressort getragen. Für zusätzliche Aufgaben wurden in den Jahren 2016 bis 2023  17,2 Mio. € mehr zur Verfügung gestellt (ab 2024 um 19,8 Mio. €). In den Jahren 2021 und 2022 wurden der AGES jeweils 6 Mio. € zusätzlich für Investitionen in die Laborinfrastruktur bereitgestellt, um die Maßnahmen zur Bewältigung der COVID-19-Krise zu unterstützen. Im Jahr 2023 sind diese Zusatzmittel nicht mehr vorgesehen.  Die Gesundheit Österreich GmbH (GÖG) ist eine Kompetenz- und Förderstelle für die Gesundheitsförderung sowie ein nationales Forschungs- und Planungsinstitut für das Gesundheitswesen. Zur Erfüllung des jährlichen Arbeitsprogramms sowie zur Deckung der administrativen Aufwendungen erhält sie 14,1 Mio. € (2022: 14,3 Mio. €). Darüber hinaus sind für weitere Leistungen wie Pandemiemanagement und Pflege Zahlungen in der Höhe von 5,6 Mio. €, für den Bereich Gesundheitsförderung 8 Mio. € sowie im Rahmen der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität 21,9 Mio. € veranschlagt.

Dem Bundesfinanzrahmengesetz für die Periode 2023 bis 2026 (1670 d.B.) ist zu entnehmen, dass die Gesamtauszahlungen zunächst von 2,86 Mrd. € im Jahr 2023 auf 1,57 Mrd. € im Jahr 2025 sinken, dann aber wieder um 2,8% auf 1,61 Mrd. € ansteigen sollen.

Anteil der gesamten Gesundheitsausgaben am BIP steigt auf 12,8%

In der umfangreichen Analyse des parlamentarischen Budgetdienstes wird darauf hingewiesen, dass sich die nach dem „System of Health Accounts“ (SHA) berechneten öffentlichen und privaten Gesundheitsausgaben in Summe auf 52,1 Mrd. € belaufen und somit – gemessen am Anteil des BIP – in der Periode 2008 bis 2021 von 10,4% auf 12,8% zugelegt haben. Rund 77% der gesamten Gesundheitsausgaben entfallen auf die öffentliche Hand (Bund, Länder, Gemeinden, Sozialversicherungsträger). Was den im Rahmen der Zielsteuerung-Gesundheit vereinbarten Kostendämpfungspfad angeht, so wurde auch für die Jahre 2022 und 2023 ein maximales Ausgabenwachstum von 3,2% vereinbart. Im Jahr 2020 kam es aber erstmals zu einer Überschreitung der Ausgabenobergrenzen um rund 765 Mio. € (+2,61%).

Die 22 definierten Messgrößen bewegen sich dennoch mehrheitlich in die richtige Richtung. In einigen Bereichen konnten die Zielvorgaben nicht erreicht werden, wie etwa bei der angestrebten gemeinsamen Medikamentenbeschaffung, der Durchimpfungsraten für Mumps/Masern/Röteln bei vierjährigen Kindern oder der Lebenserwartung in guter Gesundheit, wo es zu einem deutlichen Rückgang gegenüber 2014 um 1,9 Jahren bei den Frauen und 2,8 Jahren bei den Männern kam. (Fortsetzung Budgetausschuss) sue

HINWEIS: Der Budgetdienst des Parlaments bietet ökonomische Analysen zur Budgetpolitik und zu Vorlagen des Bundesministeriums für Finanzen.

Details zum Budget 2023, den Änderungen zu den Vorjahren sowie der Entwicklung des laufenden Budgetvollzugs bietet das interaktive Visualisierungstool des Budgetdiensts. Dort erhalten Sie einen raschen und transparenten Überblick über relevante Budgetdaten.

Alle aktuellen Daten zum Budgetvollzug (Monatsberichte) finden Sie auf der Website des Finanzministeriums.


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