Gesundheitsausschuss: Weiteres Expertenhearing zum „Don’t smoke“-Volksbegehren

Auch Nichtraucherbereiche in Lokalen sind vor Tabakrauch oft nicht geschützt

Wien (PK) Ein weiteres öffentliches Hearing zum „Don’t smoke“- Volksbegehren fand heute im Gesundheitsausschuss des Nationalrats statt. Dieses Mal standen die gesundheitlichen Auswirkungen des Passivrauchens, der ArbeitnehmerInnenschutz sowie der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Mittelpunkt der Beratungen. Dazu waren folgende ExpertInnen eingeladen: die Arbeitsmedizinerin Eva Höltl, die Juristin Alexandra Marx vom Sozialministerium, der Gastronom Heinz Pollischansky, die Medizinerin Martina Pötschke-Langer vom bundesdeutschen Aktionsbündnis Nichtrauchen, Georg Schwarzl von der Initiative „Generation Rauchfrei“, der Sachverständige für Innenraumanalytik Peter Tappler sowie die Schülerin Katalin Widmann. Weiters nahmen die Proponenten des Volksbegehrens, Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und Krebsspezialist Paul Sevelda, nochmals zu den zentralen Forderungen ihrer Initiative Stellung, die nach eingehender Debatte abermals vertagt wurde. Fortgesetzt werden Beratungen über das Volksbegehren kommenden Dienstag.

Höltl für konsequenten ArbeitnehmerInnenschutz und verpflichtende Suchtpräventionsprogramme für Lehrlinge

Rauchen sei keine Gewohnheit, sondern eine Suchterkrankung, unterstrich die Arbeitsmedizinerin Eva Höltl, die vor allem auf verhältnispräventive Maßnahmen setzt. Darunter fallen umfassende Nichtraucherschutzgesetze, ein effizienter Jugendschutz, Einschränkung von Tabakwerbung und -sponsoring, Warnhinweise sowie eine Tabaksteuererhöhung. Es habe sich gezeigt, dass in jenen Ländern, in denen in diesen Bereichen der Hebel angesetzt wird, die Anzahl der RaucherInnen zurückgehe. Eine aktuelle OECD-Studie habe erst wieder deutlich gemacht, dass Österreich und Frankreich die einzigen Staaten sind, in denen der Anteil der jungen RaucherInnern (15 bis 24 Jahre) höher ist als in der Gesamtbevölkerung, gab Höltl zu bedenken.

Aus arbeitsmedizinischer Sicht braucht es ihrer Ansicht nach einen konsequenten Schutz der ArbeitnehmerInnen vor Passivrauch durch entsprechende gesetzliche Rahmenbedingungen. Besonders schutzbedürftig seien dabei nicht nur werdende Mütter und Jugendliche, sondern etwa auch Personen, die nach Überwindung einer Krebserkrankung das Recht auf einen rauchfreien Arbeitsplatz haben sollen. Damit möglichst wenig junge Menschen zur Zigarette greifen, müsse Rauchen „denormalisiert“ werden, betonte Höltl. Weiters trat sie dafür ein, dass der Nikotingebrauch bei allen ärztlichen Untersuchungen konsequent erhoben und verpflichtende Suchtpräventionsprogramme für Lehrlinge vorgesehen werden. Darauf aufbauen können dann Maßnahmen, die das Verhalten beeinflussen, wobei die Zielgruppen in ihrer Lebenswelt (Schule, Arbeitsplatz etc.) aufgesucht werden sollen. Wichtig war ihr auch, dass es in Hinkunft kein gefördertes Lehrlingsgesundheitsprojekt mehr geben dürfe, das keine suchtpräventiven Maßnahmen enthält.  

Marx: Kaum Anfragen oder Beschwerden bezüglich der Beschäftigungsbeschränkungen von Jugendlichen

Die Expertin des Sozialressorts Alexandra Marx (Zentral-Arbeitsinspektorat) informierte die Ausschussmitglieder insbesondere über die rechtlichen Grundlagen, die mit dem Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz zusammenhängen. So regle etwa die Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche (KJBG-VO) das Arbeiten unter Einwirkung von Tabakrauch in der Gastronomie. Seit etwa einem halben Jahr gebe es die neue Regelung, wonach die Beschäftigung Jugendlicher in Räumen von Gastronomiebetrieben, in denen das Rauchen gestattet ist bzw. in denen sie Einwirkungen von Tabakrauch unmittelbar ausgesetzt sind, höchstens bis zu einer Stunde täglich zulässig ist.

Die bisherigen Erfahrungen hätten gezeigt, dass es kaum Anfragen oder Beschwerden gab. Bis dato wurden nur drei Übertretungen festgestellt, die alle auf fehlende Dokumentation zurückzuführen waren. In 32 Fällen wurden Beratungen angeboten, teilte Marx mit. Bei den Besuchen vor Ort konnten die ArbeitsinspektorInnen zudem feststellen, dass die Betriebe sehr gut über die Bestimmung informiert waren und dass in den kleineren Lokalen, in denen geraucht werden darf, in der Regel keine Jugendlichen angestellt waren. Zusammenfassend stellte Marx fest, dass aus Sicht der Arbeitsinspektion die Umsetzung der Bestimmung bis dato gut funktioniert.

Pollischansky will aktuelle Regelung im Sinne der Wahlfreiheit beibehalten

Für den Gastronomen Heinz Pollischansky geht es in der Debatte vor allem um die Fragen der Wahlfreiheit und der Gleichberechtigung. Jeder wisse, dass Rauchen schädlich ist, darüber brauche man nicht zu diskutieren. Er spreche sich jedoch gegen eine absolutes Rauchverbot in der Gastronomie aus, da nicht nur manche Gäste rauchen wollen, sondern auch zahlreiche MitarbeiterInnen in den Betrieben; das wisse er aus eigener Erfahrung. Wenn man alle RaucherInnen vor die Tür schickt, werden die AnrainerInnen auch nicht erfreut sein, gab er zu bedenken. Außerdem ist nach Auffassung von Pollischansky der Schutz der jugendlichen MitarbeiterInnen gewährleistet. Die Bestimmung, wonach sie maximal eine Stunde in Raucherbereichen arbeiten dürfen, brauche man vor allem deswegen, damit sie diese Räume durchqueren dürfen. Generell plädierte der Gastro-Unternehmer für das Prinzip der Eigenverantwortung. Es könne nicht sein, dass die WirtInnen alles ausbaden müssen.

Pötschke-Langer erinnert an Verpflichtung Österreichs laut WHO-Vertrag und sieht Chance für „gesunde Gastronomie“

Die Medizinerin Martina Pötschke-Langer, Expertin auf dem Gebiet der Krebsprävention, warnte eindringlich vor den Gefahren des Passivrauchens und leitete daraus die Forderung nach einem umfassenden Nichtraucherschutzgesetz in Österreich ab. Über 5.000 giftige, krebserzeugende und die Atemwege reizende Substanzen werden beim Passivrauchen eingeatmet. Die Folge davon seien zahlreiche, zum Teil sehr schwere Erkrankungen wie Schlaganfall, Herzinfarkt und Krebs. Bei Babys bestehe sogar die Gefahr des plötzlichen Kindstodes. „Ein Raum, in dem geraucht wurde, ist ein mit Schadstoffen kontaminierter Raum“, brachte sie es drastisch auf den Punkt. ArbeitnehmerInnen müssten in solchen Lokalen eigentlich Atemschutzmasken tragen. Besonders gefährdet seien Jugendliche, weil sich ihr Lungengewebe noch in der Entwicklung befinde und daher besonders vulnerabel sei. Österreich müsse aber auch deshalb rasch handeln, weil es das WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums ratifiziert und somit dem rechtlich bindenden Artikel über den Schutz vor Passivrauchen zugestimmt hat, zeigte die Expertin aus Deutschland auf.

Was die Befürchtungen der Gastwirte betrifft, so machte Pötschke-Langer darauf aufmerksam, dass es vor Einführung absoluter Rauchverbote in Deutschland auch „ein fürchterliches Geschrei“ gegeben hatte. Die Erfahrungen in Bayern und Nordrhein-Westfalen hätten aber gezeigt, dass die Umsätze stabil geblieben sind und die Arbeitsplätze gesichert wurden. Sogar beim Oktoberfest kam es zu keinen Einbußen. Außerdem konnte das massive Kneipensterben, das vorher feststellbar war, gestoppt werden. Ein umfassendes Rauchverbot sollte daher als Chance für eine „gesunde Gastronomie“ gesehen werden, appellierte Pötschke-Langer.

Tappler: Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereich funktioniert nicht

Kein gutes Haar an der derzeitigen Situation in Gastronomiebetrieben mit Raucher- und Nichtraucherbereichen ließ Peter Tappler, gerichtlich beeideter Sachverständiger für Innenraumanalytik. Nahezu keiner der von ihm untersuchten „Mischbetriebe“ erfülle die gesetzlichen Vorgaben einer Rauchfreiheit im Nichtraucherbereich. „Dies ist als gesichertes Wissen anzusehen.“ Zweifel am Eintritt von zigarettenbedingtem Feinstaub in Nichtraucherräume seien angesichts der Datenlage völlig absurd. Überdies würden gesetzliche Regelungen in den Lokalen flächendeckend ignoriert, da eine funktionierende Trennung zwischen Raucher- und Nichtraucherbereichen im Alltag kaum funktioniere, wies er auf seine Erhebungen der letzten 30 Jahre hin.

Anhand seiner Studien über die Verteilung von Feinstaub und anderen gesundheitsschädigenden Stoffen in Gaststätten erklärte Tappler dem Ausschuss, Schutz vor Passivrauch wäre technisch nur durch umfangreiche, aufwändige Umbauarbeiten realisierbar. Ein generelles Rauchverbot wäre dagegen eine praktikablere Lösung, weswegen sich viele Gastbetriebe bereits für ein absolutes Rauchverbot aussprächen. Die Lokalbetreiber erhielten dadurch nicht zuletzt Rechtssicherheit und könnten für „faire Arbeitsbedingungen“ sorgen.

Schwarzl: Kinder tragen die größten Schäden davon

Frustriert über die letztes Jahr erfolgte Aufhebung des geplanten generellen Rauchverbots in der Gastronomie zeigte sich der Medizinstudent Georg Schwarzl. Daten und Fakten würden die massiven Gesundheitsschäden des Rauchens belegen, bestätigte der angehende Arzt und Mitorganisator der unabhängigen Studierendeninitiative „Generation Rauchfrei“. „Besonders die Kleinsten sind zu schützen“, wies er auf die bei Kindern durch Passivrauchen verursachten Schädigungen wie eingeschränktes Lungenwachstum hin. Kinder seien in Raucherräumen einem weitaus größeren Risiko als Erwachsene ausgesetzt, da sich ihre Organe erst entwickeln und sie eine höhere Atemfrequenz aufweisen. Als „rechtliche Verpflichtung gegenüber den Kindern“ sieht Schwarzl daher ein generelles Rauchverbot in Gaststätten, das nachweislich auch das Rauchverhalten im privaten Bereich positiv beeinflusse. Grundsätzlich müsse die Politik nach den besten Lösungen für die Bevölkerung trachten, ohne sich von der „übertriebenen wirtschaftlichen Bedeutung der Tabakbranche“ in den Entscheidungen leiten zu lassen.

Widmann: Einstellungsänderung durch Gastronomie-Rauchverbot

Gleichermaßen appellierte die 17-jährige Schülerin Katalina Widmann an die Regierung, dass sie sich „für die Gesundheit entscheidet“. Die Gymnasiastin hatte eine vorwissenschaftliche Arbeit über das Rauchverhalten in Österreich und Australien verfasst und dabei große Unterschiede im Nichtraucherschutz festgestellt. „Australien ist ein Paradebeispiel dafür, dass eine rauchfreie Gastronomie die Zahl rauchender Jugendlicher zurückgehen lässt.“ Seit 2007 dürfe in keinem australischen Gastbetrieb mehr geraucht werden, die Zahl jugendlicher RaucherInnen sei dadurch von 20% auf 5% gesunken. „In Australien ist es nicht cool, zu rauchen“, berichtete sie von ihren Erfahrungen über die allgemeine Einstellung der Menschen zum Zigarettenkonsum, die sie bei einem Auslandsjahr am fünften Kontinent gesammelt hatte. Jugendliche würden Gaststätten durchaus auch dann besuchen, wenn sie dort nicht rauchen dürfen. In Österreich führe dagegen das Motto „ich rauche nur beim Fortgehen“ zur Nikotinabhängigkeit, zumal in keinem Lokal das tatsächliche Alter der Unter-18-Jährigen kontrolliert werde.

Szekeres und Sevelda: Politik muss Nichtraucherschutz ernst nehmen

Die Proponenten des „Dont’t smoke“-Volksbegehrens, Ärztekammerpräsident Thomas Szekeres und Krebshilfepräsident Paul Sevelda, verdeutlichten einmal mehr ihren Unmut über die Abkehr vom geplanten Rauchverbot in der gesamten Gastronomie. Die Faktenlage sei klar, so Szekeres: ein Drittel aller Krebserkrankungen gingen auf Rauchen und Passivrauchen zurück, eine hohe Zahl von Herz-Kreislauf-Erkrankungen seien ebenfalls darauf zurückzuführen. Jährlich gebe es in Österreich 14.000 Tote wegen Tabakkonsums. „Das ist eine vermeidbare Todesursache.“ Die Politik möge daher alles dafür tun, dass Jugendliche nicht zu rauchen beginnen, zumal auch volkswirtschaftlich das Rauchen ein „Defizitgeschäft“ darstelle. „Das ist unsere Zukunft, die in Ihren Händen liegt“, mahnte Sevelda die Regierung, den Schutz Jugendlicher ernst zu nehmen. Mit ihrer 2018 umgesetzten Entscheidung, das allgemeine Rauchverbot in der Gastronomie aufzuheben, hätten die Regierungsverantwortlichen das UN-Rahmenabkommen zum Nichtraucherschutz gebrochen. „Sie haben das Recht nicht ernst genommen, mit katastrophalen Folgen!“

Opposition sieht sich durch ExpertInnen bestätigt

Im Zuge der Fragerunde bekräftigten die Oppositionsparteien ihre Kritik an der geltenden Raucherregelung in der Gastronomie. 25 von 28 EU-Ländern hätten strengere Regelungen als Österreich, sagte etwa SPÖ-Chefin Pamela Rendi-Wagner. „Österreich ist der Aschenbecher Europas geworden.“ So gut wie alle wissenschaftlichen Fakten würden für ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie sprechen. Es gehe nicht um Meinungen, sondern um evidenzbasierte Fakten, hielt auch ihr Fraktionskollege Philip Kucher fest. Dietmar Keck (SPÖ) forderte ein Umdenken in der Gastronomie, nachdem sich gezeigt habe, dass selbst in Nichtraucherbereichen hohe Schadstoffbelastungen festgestellt wurden.

Für Gerald Loacker (NEOS) stellt sich die Frage, warum für ArbeitnehmerInnen in der Gastronomie andere Regeln gelten wie für ArbeitnehmerInnen in anderen Branchen. Es werde wohl niemand auf die Idee kommen, beispielsweise in Bankfilialen einen Raucher- und einen Nichtraucherbereich einzurichten, meinte er. Loacker und Daniela Holzinger-Vogtenhuber (JETZT) erkundigten sich darüber hinaus nach den Kosten für funktionierende Umluftsysteme, wobei Holzinger-Vogtenhuber angesichts der präsentierten Daten erhebliche Zweifel daran äußerte, dass es überhaupt möglich ist, Nichtraucherbereiche durchgängig so zu gestalten, dass ArbeitnehmerInnen und Gäste dort wirksam vor Tabakrauch geschützt sind.

Sowohl der Parlamentsklub JETZT als auch die SPÖ sehen Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein in der Pflicht: Es sei ihre Aufgabe, für die Gesundheit der Menschen in Österreich zu sorgen, hielten Rendi-Wagner und Holzinger-Vogtenhuber unisono fest.

FPÖ: Österreich liegt im europäischen Mittelfeld

Wenig beeindruckt von den Argumenten der Rauchgegner zeigte sich Peter Wurm (FPÖ). Österreich sei nicht der Aschenbecher Europas, sondern liege im europäischen Mittelfeld, machte er geltend. Nach wie vor gebe es in einer Mehrheit der EU-Staaten Ausnahmeregelungen im Gastronomiebereich. Zur Studie über Feinstaubbelastung in Nichtraucherbereichen von Lokalen merkte Wurm an, ein Sample von 28 sei nicht gerade groß. Zudem sind ihm zufolge in zwei untersuchten Lokalen schlechtere Außen- als Innenluftwerte festgestellt worden. Gerhard Kaniak (FPÖ) glaubt, dass das Hauptproblem nicht eine unzureichende gesetzliche Regelung ist, sondern die geltenden Bestimmungen in der Praxis nicht adäquat umgesetzt werden.

Die Abgeordneten der Regierungsparteien sprachen überdies mehrfach die Feinstaubbelastung in anderen Bereichen, etwa im Auto oder auf Industriearbeitsplätzen an. Auch Kerzen würden die Luft in Gasthäusern verschlechtern, vermutet etwa Johann Singer (ÖVP). Seine FraktionskollegInnen Gabriele Schwarz, Christoph Stark und Rebecca Kirchbaumer erkundigten sich unter anderem nach der Zahl durchgeführter Kontrollen und ausländischen Erfahrungen.

Auch mehr Kontrollen würden Nichtraucherschutz nicht gewährleisten

Von Seiten der Experten hielt der Sachverständige Peter Tappler zu den Fragen der Abgeordneten fest, dass der Nichtraucherschutz im Bereich der Gastronomie durch bessere Kontrollen wohl nur zum Teil verbessert werden könnte, etwa in dem man prüfe, ob vorhandene Türen geschlossen sind oder tatsächlich der Hauptraum der Nichtraucherraum ist. Vielfach wären jedoch aufwändige Umbauten notwendig, die für viele nicht leistbar oder technisch gar nicht möglich sind. Dass die Feinstaubbelastung in Lokalen niedriger als draußen ist, kann ihm zufolge in Einzelfällen durchaus vorkommen, da Lüftungsanlagen Feinstaub filtern.

Ein Kellner bzw. eine Kellnerin, die in einem Raucherlokal arbeitet, raucht Tappler zufolge täglich zwei bis drei Zigaretten mit. Im Nichtraucherbereich sei es vielleicht eine Zigarette. Feinstaubbelastungen an Industriearbeitsplätzen könnten nicht mit der Feinstaubbelastung durch Verbrennungsprodukte verglichen werden. Bei Shishas sieht Tappler die hohe Kohlenmonoxidbelastung als Problem. Grundsätzlich gab der Experte zu bedenken, dass Gäste im Nichtraucherbereich nicht mit Schadstoffen rechnen, obwohl sie diesen ausgesetzt sind. Man rieche Tabakrauch erst ab einer gewissen Grenze, dieser sei aber auch schon unter dieser Grenze schädlich.

Tabakrauch ist auch in geringen Dosen gesundheitsschädlich

Auch die Ärztin Martina Pötschke-Langer betonte, dass es für die Gesundheitsschädlichkeit von Tabakrauch keine Schwellenwerte gebe. Tabakrauch enthalte nicht nur Feinstaub, sondern zahlreiche krebserregende Stoffe. Das sei auch der Grund, warum dieser in Deutschland als gesundheitsschädigender Arbeitsstoff der höchsten Gefahrenstufe gilt. „Auch wenig Passivrauchen ist schädlich.“ Pötschke-Langer verwies in diesem Zusammenhang auch auf Urteile sowohl des deutschen Bundesverfassungsgerichts als auch des österreichischen Verfassungsgerichtshofs, die beide das Recht auf rauchfreie Luft bestätigt und den Gesundheitsschutz über andere Rechte gestellt hätten.

Ein Problem sieht Pötschke-Langer auch in der Wettbewerbsverzerrung, die in allen Ländern bestehe, die Ausnahmeregeln für Gastronomiebetriebe haben. Viele kleine Betriebe könnten sich teure Lüftungssysteme nicht leisten. Im Übrigen hätten auch Raucher ein Recht auf einen gesunden Arbeitsplatz, hielt sie dem Gastronom Heinz Pollischansky entgegen.

Trend zu mehr Nichtraucherlokalen

Pollischanksy ortet unter seiner Kollegenschaft ohnehin einen Trend zu mehr Nichtraucherlokalen, vor allem dort, wo man sich die Abtrennung nicht leisten könne. Er selbst hat in seinen Lokalen unterschiedliche Erfahrungen, wie er berichtete. In manchen würde der Raucher-, in manchen der Nichtraucherbereich stärker frequentiert. Von mehreren Abgeordneten darauf angesprochen, ob Gastronomen kein schlechtes Gewissen haben, wenn sie die Gesundheit ihrer MitarbeiterInnen bzw. ihrer Gäste gefährden, meinte Pollischansky, in den meisten Fällen werde der Wunsch von ArbeitnehmerInnen, im Nichtraucherbereich zu arbeiten, ohnehin erfüllt.

Tabakrauch gilt in Österreich nicht als gefährlicher Arbeitsstoff

Die Frage, ob es in Raucherlokalen mehr Beanstandungen gibt als in Nichtraucherlokalen konnte Alexandra Marx vom Gesundheitsministerium nicht beantworten. Es würden keine Statistiken dazu geführt, sagte sie. Was den Einsatz von Lehrlingen in Raucherräumen betrifft, bekräftigte Marx, dass diese grundsätzlich nur noch eine Stunde im Raucherbereich arbeiten dürften, allerdings gebe es eine Übergangsregelung, wenn dies aus organisatorischen Gründen nicht machbar sei. Tabakrauch wird ihr zufolge in Österreich nicht als gefährlicher Arbeitsstoff gewertet, daher gelten auch die einschlägigen Schutzbestimmungen nicht. Die Arbeitsinspektion sei nicht zuletzt auch aus diesem Grund nicht für die Vollziehung des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetzes zuständig. (Schluss) sue/rei/gs


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