Gesundheitsausschuss beschließt Corona-Bonus für Gesundheitsberufe in der Höhe von 500 €

Opposition bemängelt Treffsicherheit der Maßnahmen, SPÖ fordert Einbeziehung der „unsichtbaren HeldInnen“ der Krise

Wien (PK) Als Anerkennung für die außerordentlichen Leistungen während der COVID-19-Pandemie erhalten in Spitälern tätige ÄrztInnen und Angehörige von Gesundheits- und Krankenpflegeberufen sowie Betreuungs- und Pflegepersonal im mobilen, stationären und teilstationären Bereich einen finanziellen Bonus in der Höhe von durchschnittlich 500 €. Die dafür notwendigen Änderungen im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz wurden heute im Gesundheitsausschuss mit den Stimmen von ÖVP, Grünen und FPÖ beschlossen. Massive Kritik kam vor allem von Seiten der SPÖ, die in einem eigenen Entschließungsantrag die Einbeziehung der zahlreichen „unsichtbaren HeldInnen“ der Krise forderte, wozu sie etwa ZivildienerInnen, SanitäterInnen im Rettungsdienst, Contact-Tracer, Beschäftigte bei der Hotline 1450, ArzthelferInnen oder Reinigungskräfte auf Corona-Stationen zählt. Vergessen wurde ihrer Meinung nach zudem auf die ArbeitnehmerInnen in den Bereichen der Daseinsvorsorge sowie in anderen aus ihrer Sicht unverzichtbaren Branchen.

Weiters befasste sich der Ausschuss, der mit 31 Punkten eine äußerst umfassende Tagesordnung aufwies, mit einem Bericht des Gesundheitsressorts über coronabedingte Sonderausgaben im ersten Quartal 2021 sowie zahlreichen – zum Großteil vertagten – Initiativen der Opposition, die unter anderem die technische Umsetzung des „Grünen Passes“, die Implementierung des nationalen Impfplans oder das Impfen in der Apotheke zum Inhalt hatten.

Bei der Behandlung des Ärztegesetzes, das eine Reparatur eines Erkenntnisses des VfGH beinhalten hätte sollen, wurde von den VertreterInnen von ÖVP und Grünen eine Lösung bis zum nächsten Plenum in Aussicht gestellt; der Antrag wurde dennoch mehrheitlich angenommen. Änderungen im Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz fanden einhellige Zustimmung. Einmal mehr kritisierten die VertreterInnen der Opposition die kurzfristige Übermittlung von teils sehr umfangreichen Abänderungsanträgen. Diese Geringschätzung des Parlaments sei inakzeptabel, brachte etwa NEOS-Vertreter Gerald Loacker seinen Missmut zum Ausdruck.

Corona-Bonus in der Höhe von 500 € für Betreuungs- und Pflegekräfte sowie Gesundheitspersonal in Spitälern

Die Änderungen im Pflegefonds- und COVID-19-Zweckzuschussgesetz sehen einen Kostenbeitrag des Bundes von durchschnittlich 500 € pro Person vor. Zusätzliche Zuwendungen durch die Länder, die Gemeinden oder durch die Träger der Krankenanstalten seien natürlich möglich, heißt es in der Begründung des Antrags (1665/A)). Voraussetzung für den Zweckzuschuss des Bundes sei ein persönlicher Kontakt mit den betreuten Personen; etwaige Belohnungen für das Verwaltungspersonal eines Spitals seien davon nicht umfasst. Diese Bedingung gilt auch bei den – von allen bundesgesetzlichen Abgaben befreiten – Bonuszahlungen für die rund 68.000 in mobilen, stationären und teilstationären Diensten tätigen Personen. Im Zuge der Novellierung des COVID-19-Zweckzuschussgesetzes wird zudem die bereits in anderen Sozialversicherungsgesetzen beschlossene Bestimmung, wonach ab 1. Juni bis zu zehn SARS-CoV-2-Antigentests pro Person und Monat in Apotheken bezogen werden können, auch für bei Krankenfürsorgeeinrichtungen der Länder versicherte Personen und deren Angehörige nachvollzogen. Diese generelle Regelung sowie auch jene über die Durchführung von COVID-19-Tests in Apotheken soll bis 31. August 2021 verlängert werden.

Abgeordneter Markus Koza (Grüne) sprach von einer „kleinen Wertschätzung“ für all jene Personen, die im letzten Jahr an den Krankenbetten gestanden sind und Enormes geleistet haben. Das Gesetz schließe natürlich nicht aus, dass die Länder sowie die unterschiedlichen Träger von öffentlichen und gemeinnützigen Krankenanstalten den Bonus noch aufstocken. Aus diesem Grund könne er auch die Kritik der Opposition nicht nachvollziehen, zumal ein derartiger Bonus von allen Seiten gefordert wurde. Bezüglich einer Erweiterung des Personenkreises zeigte er sich aber offen. Nicht einzusehen sei jedoch, dass z.B. Lebensmittelkonzerne, die in der Corona-Zeit große Gewinne erzielt haben, einen Zuschuss des Bundes erhalten sollen.

Abgeordneter Gerhard Loacker (NEOS) bemängelte die fehlende Differenzierung im Antrag der Regierungsfraktionen, da nicht unterschieden werde, ob jemand Kontakt mit COVID-19-PatientInnen hatte oder nicht. Generell sei die Maßnahme nicht treffsicher, da etwa die häusliche Pflege nicht erfasst sei. Er denke, dass dieser Antrag mehr dem politischen Marketing geschuldet sei.

In den letzten Monaten sei oft von „Heldinnen und Helden der Krise“ die Rede gewesen, erinnerte Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ). Wenn es aber um finanzielle Unterstützungen gehe, werde oft auf genau auf jene Menschen vergessen, die monatelang unter erschwerten Bedingungen gearbeitet haben. Gleichzeitig gebe man in anderen Bereichen aber Milliardenbeträge aus. Er forderte daher die Regierung auf, weitere Personengruppen wie etwa ZivildienerInnen, SanitäterInnen im Rettungsdienst, ArzthelferInnen oder Reinigungskräfte auf Corona-Stationen in die Maßnahme einzubeziehen. Da es sich bei der Zuwendung um einen Durchschnittsbetrag handle, befürchtete Abgeordnete Verena Nussbaum (SPÖ), dass in der Praxis vielleicht PflegerInnen weniger erhalten als ÄrztInnen. Auch ihre Fraktionskollegin Gabriele Heinisch-Hosek beklagte, dass die Bundesregierung den Corona-Bonus vielen Personen nun vorenthalten würde und somit weiter zur Spaltung der Bevölkerung beitrage. Darüber hinaus sollte man auch den ArbeitnehmerInnen in den Bereichen der Daseinsvorsorge sowie anderen unverzichtbaren Branchen (z.B. im Lebensmittelhandel) eine finanzielle Anerkennung zukommen lassen.

Abgeordnete Alexandra Tanda (ÖVP) gab zu bedenken, dass es schwer sei, zu definieren, wer unverzichtbar ist. Eine Förderung mit der Gießkanne lehne sie zudem ab.

Der Entschließungsantrag der SPÖ betreffend „Corona-Bonus für die nicht sichtbaren HeldInnen“ wurde mehrheitlich vertagt (1690/A(E)).

Bericht über Corona-Ausgaben des Gesundheitsministeriums von Jänner bis März 2021

Auch seit Beginn des Jahres 2021 wurden den Ländern und der AGES hohe Kostenersatzleistungen nach dem Epidemiegesetz gewährt, wobei bis Ende März insgesamt fast 129 Mio. € an Zahlungen geflossen sind. Die größten Posten darunter entfallen auf ärztliche Untersuchungen, Screening-Programme, Gebühren für Epidemie-ÄrztInnen, Vergütungen für Verdienstentgang oder für den Betrieb der Hotline 1450. Im Zusammenhang mit dem COVID-19-Zweckzuschussgesetz werden Ausgaben etwa für Schutzausrüstungen, Personal oder für Ersatzspitäler ausgewiesen (insgesamt 3,46 Mio. €). Weiters wurden beachtliche Mittel für die Beschaffung von Corona-Impfstoffen (23 Mio. €), von Gratis-FFP2-Masken (18,58 Mio. €), von Selbsttests zur Abgabe in Apotheken (7,88 Mio. €) sowie für die Fortführung von Maßnahmen zur Bekämpfung von Armut (20 Mio. €) aufgewendet. Das geht aus einem Bericht von Gesundheits- und Sozialminister Wolfgang Mückstein an den Nationalrat gemäß COVID-19-Transparenzgesetz hervor, der heute im Ausschuss mit den Stimmen von ÖVP und Grünen zur Kenntnis genommen wurde; er gilt somit als enderledigt (III-317 d.B.).

Der Bericht sei zu wenig transparent und enthalte z.B. keine Aufschlüsselung der Finanzflüsse nach Bundesländern, monierte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). Wenn der Bund schon zahle, dann sollte es auch eine Kontrolle darüber geben, an welche Auftragnehmer Mittel fließen. Auch nach Auffassung von Dagmar Belakowitsch (FPÖ) ist der Bericht unzureichend. Sie fragte sich vor allem, wer die Gewinner der Krise waren und welche Firmen Aufträge erhalten haben. Sehr vieles wurde angekündigt, zahlreiche Projekte seien aber im Sand verlaufen oder zu spät bzw. nie umgesetzt worden, beklagte SPÖ-Abgeordnete Verena Nussbaum, die unter anderem auf die Corona-App, die versprochene Durchimpfung der Impfwilligen bis Ende Juni oder die Ausgabe von Gratis-Tests in Apotheken verwies.

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein teilte Abgeordnetem Loacker mit, dass im Zusammenhang mit dem Impfstoff Sputnik keine

Kosten angefallen sind.

Anträge von NEOS und SPÖ zur Umsetzung des „Grünen Passes“ sowie zur Impfplanung

Nach Ansicht der NEOS gibt es rund um die Umsetzung des „Grünen Passes“ noch viele offene Fragen (1563/A(E)). Sie regten in einem Entschließungsantrag an, die für den „Grünen Pass“ erforderlichen Daten im System der ELGA GmbH zusammenzuführen, um eine Nachvollziehbarkeit für BürgerInnen zu gewährleisten. Falls dies nicht möglich sei, müssten zumindest mit der elektronischen Gesundheitsakte vergleichbare Sicherheitsstandards eingehalten werden. Nunmehr habe man erfahren, dass der elektronische Pass mittels QR-Code, der Ende dieser Woche umgesetzt werden soll, noch nicht das sogenannte dritte G, also die Impfungen, umfassen werde, konstatierte Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS). Offensichtlich seien die Sicherheitsanforderungen beim E-Impfpass höher als beim Grünen Pass, mutmaßte er. Bereits Ende April wurden die technischen Voraussetzungen für das digitale COVID-Zertifikat auf EU-Ebene geschaffen, erinnerte Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ). Er frage sich daher, warum Österreich nicht in der Lage sei, dies umzusetzen.

Probleme orten die NEOS auch bei der Frage der Antikörper-Nachweise, die schon seit einiger Zeit als Eintrittstests anerkannt werden (1564/A(E)). Loacker gab dabei zu bedenken, dass die mit den aktuellen Tests in den Apotheken nachweisbaren IgG- oder IgA-Antikörper keine Antwort auf eine langfristige Immunität geben. Dafür müssten die Proben nach T-Zellen untersucht werden. Es brauche daher eine rechtsverbindliche Grundlage dafür, welche Antikörpertests in welcher Qualität im Rahmen des „Grünen Passes“ anerkannt werden. Derzeit werbe das Rote Kreuz dafür, dass beim Blutspenden gleich der Antikörperstatus ermittelt werden könne, obwohl dieser Nachweis dann vielleicht nicht anerkannt werde.

Auch Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) vermisste eine schlüssige Linie dieser Frage. Er verstehe zudem nicht, warum ohne Not das für den „Grünen Pass“ relevante Level bei den Antikörpertests extrem hoch angesetzt worden sei.

Da aktuell noch nicht abschätzbar sei, für wie lange eine Immunität nach einer Impfung oder einer überstandenen Krankheit besteht, sollten nach Ansicht der SPÖ bereits gesundheitspolitische Vorbereitungen für die Herbst- und Wintersaison getroffen werden, begründete Philip Kucher einen Antrag seiner Fraktion (1688/A(E)). In einer weiteren Initiative der SPÖ werden sowohl der Gesundheitsminister als auch der Bildungsminister ersucht, umgehend eine COVID-19-Impfaktion für SchülerInnen vorzubereiten, um in Hinkunft weitere Lockdowns zu verhindern (1592/A(E)). Mit den Impfungen sollte bereits im Juni gestartet werden. Um der Bevölkerung einen niederschwelligen und kostenlosen Zugang zu Impfungen zu ermöglichen, plädierten die SPÖ-Mandatare zudem dafür, den nationalen Impfplan in das Leistungsportfolio der Österreichischen Gesundheitskasse zu übernehmen (1590/A(E)).

Abgeordnete Alexandra Tanda (ÖVP) konnte kein Datenleck beim „Grünen Pass“ erkennen, zumal nur COVID-relevante Informationen ausgelesen werden. ELGA sei an sich ein gutes System, räumte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) ein, wäre aber aufgrund der Opt-Out-Möglichkeit im vorliegenden Fall „nicht funktionabel“.

Abgeordnete Dagmar Belakowitsch (FPÖ) sprach von einem „Diskriminierungspass“, den ihre Fraktion daher grundsätzlich ablehne. Was die Antikörperfrage betrifft, so werde ihrer Meinung nach die „natürliche Immunität“ zu wenig berücksichtigt. Da Kinder und Jugendliche nicht schwer am Corona-Virus erkranken können, sollten sie auch nicht geimpft werden, merkte sie weiters an. Die Wahlfreiheit ist der FPÖ auch hinsichtlich der allgemeinen Strategie zur Pandemiebekämpfung ein Anliegen. Gegenüber ungeimpften, genesenen und geimpften Personen müsste Diskriminierung verhindert werden, betonte Belakowitsch unter Bezugnahme auf zwei Entschließungsanträge ihrer Fraktion (1452/A(E) und (1489/A(E)).

Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne) ging auf die Anträge der SPÖ näher ein und wies darauf hin, dass an allen Anliegen intensiv gearbeitet werde. Bezüglich der Aufnahme des Impfplans würden gerade Gespräche zwischen den Stakeholdern laufen, ein erster Zwischenbericht soll bereits Anfang Juli vorliegen. Auch Abgeordneter Werner Saxinger (ÖVP) ist überzeugt davon, dass man mit den Corona-Impfungen voll auf Schiene sei.

Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) warnte davor, bei der Umsetzung des Impfplans die Kinder zu instrumentalisieren. Der Fokus müsse weiterhin auf den Erwachsenen liegen. Er erneuerte zudem seine Forderung, dass Standardimpfungen wie z.B. gegen FSME, Influenza oder Corona in Hinkunft auch in Apotheken erlaubt sein sollen (669/A(E)). Auch Abgeordneter Philip Kucher (SPÖ) bedauerte den Widerstand der ÖVP in dieser Frage, die den ApothekerInnen offenbar die Kompetenz zum Impfen abspreche. 

Der „Grüne Pass“ unterliege nicht den Regelungen von ELGA, sondern basiere auf dem Epidemiegesetz, stellte Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein klar. Grundsätzlich funktioniere das 3-G-System in seiner analogen Form seit dem 19. Mai in Österreich sehr gut. Die Erweiterung um den QR-Code sei ein laufender Prozess und erfolge in Abstimmung mit der EU. Er gehe davon aus, dass in ein, zwei Wochen auch das sogenannte dritte G funktionieren werde. Es handle sich jedenfalls um eine datensichere Lösung, da die Abfrage offline erfolge. Was die Auswertung der Antikörpertests betrifft, so können dies praktisch alle Labore in Österreich durchführen, informierte Mückstein den Abgeordneten Loacker. Beim Thema Impfungen gab der Ressortchef bekannt, dass erste Auffrischungsimpfungen mit demselben Vakzin voraussichtlich ab Oktober anlaufen werden. Derzeit gehen die ExpertInnen davon aus, dass die Immunität etwa neun Monate anhalten werde; eventuell seien aber auch zwölf Monate möglich. Das müsse im Rahmen eines begleitenden Monitoringprozesses noch untersucht werden. Positiv steht Mückstein der Impfung von Kindern und Jugendlichen gegenüber; in den USA wurden bereits 600.000 von ihnen geimpft.

Während die Initiative der FPÖ betreffend Änderung der Strategie zur Pandemiebekämpfung keine Mehrheit fand, wurde alle anderen Entschließungsanträge der Oppositionsparteien vertagt.

Noch keine endgültige Einigung beim Ärztegesetz; Anpassungen im Apothekerkammergesetz einstimmig angeommen

Weiters lag von Seiten der ÖVP und Grünen noch ein Antrag auf Änderung des Ärztegesetzes vor, der zunächst nur den Entfall der Verpflichtung zur laufenden elektronischen Übermittlung der gemäß dem Gesundheitstelematikgesetz erforderlichen Daten aus der Ärzteliste an den Gesundheitsminister vorsieht. Anlass für diese Novelle war aber ein Erkenntnis des VfGH, durch das Bestimmungen bezüglich des Führens der Ärzteliste und der An- und Aberkennung von Ausbildungen betrifft. (1251/A). Bis dato konnte man sich noch auf keinen Vorschlag zur Lösung dieses Problems einigen, erklärte Abgeordneter Ralph Schallmeiner (Grüne). Er hoffe aber, dass bis zum nächsten Plenum eine endgültige Fassung vorgelegt werden könne. Sollte das nicht möglich sein, dann wären ab Anfang Juli die Bezirksverwaltungsbehörden für die angesprochenen Agenden zuständig. Der Antrag wurde mehrheitlich beschlossen. 

Einstimmig angenommen wurden die von den Regierungsfraktionen vorgeschlagenen Änderungen beim Apothekerkammer- und Gehaltskassengesetz, die unter anderem nähere Vorschriften über die Einrichtung der Schlichtungskommission und den Ablauf des dort angesiedelten Verfahrens, die Durchführung von Erhebungen durch den Disziplinaranwalt sowie eine Ausweitung der anrechenbaren Zeiten für die Gehaltsvorrückung enthalten (1695/A). Abgeordneter Gerhard Kaniak (FPÖ) machte darauf aufmerksam, dass noch eine gesetzliche Lücke in Bezug auf die Anrechnung von Dienstzeiten von HeerespharmazeutInnen geschlossen werden müsse. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss) sue


Rückfragen & Kontakt:

Pressedienst der Parlamentsdirektion
Parlamentskorrespondenz
Tel. +43 1 40110/2272
pressedienst@parlament.gv.at
http://www.parlament.gv.at
www.facebook.com/OeParl
www.twitter.com/oeparl

[ad_2]

Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.