Gesundheitsausschuss befasst sich mit Tierschutz und Gentechnik

Ministerin Hartinger-Klein kündigt Neufassung der 2. Tierhaltungsverordnung an

Wien (PK) - Mit der einstimmigen Wahl der FPÖ-Abgeordneten Brigitte Povysil zur Obfrau begann heute der Gesundheitsausschuss seine umfangreichen Beratungen. Neben dem Tierschutzbericht 2017 standen zahlreiche Anträge der SPÖ, der NEOS und der Liste Pilz auf der Agenda, wobei die Forderungen vom Erhalt der AUVA, dem Verkaufsverbot von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften, der Aufnahme von HIV-Tests in die Gesundenuntersuchung bis hin zu umfassenden Reformvorschlägen der Opposition zur Neugestaltung des österreichischen Sozialversicherungssystems reichten.

Debatte über Tierschutzbericht und Probleme von privaten Vereinen bei der Tiervermittlung

Großes Lob von allen Seiten gab es für den - einstimmig zur Kenntnis genommenen - Tierschutzbericht 2017, der nicht nur über die aktuellen Rechtsvorschriften, sondern auch über Aktivitäten auf europäischer Ebene, die Arbeit der Tierschutzgremien sowie wichtige Projekte des Ressorts informiert. Nähere Ausführungen finden sich zu ausgewählten Bereichen, wobei dieses Mal die Themen Qualzucht, Eingriffe bei Nutztieren, Greifvogelschauen und die Heimtierdatenbank im Mittelpunkt standen ( III-76 d.B.).

Abgeordneter Josef Riemer (FPÖ) zeigte sich erfreut darüber, dass dem Thema Qualzucht breiter Raum gewidmet wurde, und hob insbesondere das erfolgreiche Projekt "Tierschutz macht Schule" hervor. Vielleicht noch zu wenig gewürdigt werden die Leistungen der Tierschutzombudsleute in den Bundesländern, die eine tolle Arbeit leisten würden. Der Bericht zeige deutlich auf, dass im Bereich des Tierschutzes in den letzten Jahren viele Fortschritte erzielt wurden, meinte Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP). Besonders positiv sei die geringe Beanstandungsquote bei den Kontrollen, wie z.B. bei den Tiertransporten (2016: 0,9%).  

SPÖ-Mandatar Dietmar Keck, der auf eine langjährige Tätigkeit in Sachen Tierschutz zurückblicken kann, war der Auffassung, dass in der Vergangenheit vieles auf den Weg gebracht werden konnte. Besonders bei der letzten Novelle konnten wichtige Ergebnisse wie z.B. eine Regelung für Streunerkatzen oder das Verbot von Hundehalsbändern mit Zugmechanismus realisiert werden. Maurice Androsch (SPÖ) zeigte sich gespannt, wie die neue Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung aussehen wird, da viele private Vereine auf eine Lösung warten. Auch Daniela Holzinger-Vogtenhuber (PILZ) wies darauf hin, dass derzeit viele kleine, private Tierschutzvereine ihre Arbeit einstellen müssen und erwartete sich eine Reparatur des Gesetzes.

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein betonte, dass ihr der Tierschutz persönlich sehr am Herzen liegt. Da es besonders wichtig sei, den Kindern von frühester Jugend an zu vermitteln, Lebewesen mit Respekt zu behandeln, leiste der Verein "Tierschutz macht Schule" eine sehr wertvolle Arbeit. Mit Abgeordnetem Josef Riemer stimmte sie darin überein, dass Tiertransporte in heißen Jahreszeiten strenger geregelt (z.B. reduzierte Ladedichte) bzw. eingeschränkt werden sollen. Außerdem kündigte sie an, dass die Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung so bald wie möglich kommen wird.

Liste Pilz gegen Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachgeschäften sowie die private Haltung von Braunbären

Um dem illegalen Welpenhandel einen Riegel vorzuschieben, wurde im Rahmen der Novellierung des Tierschutzgesetzes im Jahr 2008 der Verkauf von Hunden und Katzen nur in Zoofachhandlungen erlaubt, erinnerte Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber von der Liste Pilz ( 108/A ). Nach Auffassung von zahlreichen ExpertInnen habe sich diese Maßnahme jedoch nicht bewährt, da auch die im Zoofachhandel angebotenen Tiere häufig aus nicht nachvollziehbaren Quellen aus dem Ausland stammen würden und keine Informationen über Herkunft oder Haltungsbedingungen der Elterntiere bekannt seien. Auch die Tatsachen, dass es sich oft um Spontan- und Mitleidskäufe handelt und dass Hunde in Geschäftslokalen in ihrer natürlichen Sozialisierung beeinträchtigt sind, sprechen laut Holzinger-Vogtenhuber für ein striktes Verkaufsverbot.

Bei den geschilderten Fällen könne es sich nur um Vollzugsprobleme handeln, da die bestehenden Gesetze strenge Regelungen vorsehen, meinte Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP). Außerdem würden die Geschäfte regelmäßig von TierärztInnen kontrolliert. Er plädierte unter Hinweis auf geplante Anpassungen - ebenso wie Josef Riemer (FPÖ) - für die Vertagung des Antrags.

In einem weiteren Antrag der Liste Pilz wird ein Verbot der privaten Haltung von Braunbären gefordert ( 253/A(E) ). In der Vergangenheit wurden oftmals Haltungsbedingungen bei Braunbären dokumentiert, die der Grundintention des Tierschutzgesetzes zutiefst widersprechen, argumentieren die Antragsteller. Dazu zähle etwa eine stark eingeschränkte Bewegungsfreiheit, falsche Ernährung oder offenkundige Misshandlungen der Tiere. Es sei daher überhaupt nicht nachvollziehbar, wieso just bei Braunbären eine Ausnahme vom Haltungsverbot für Wildtiere gemacht wird. Auch wenn es derzeit in Österreich - zum ersten Mal seit vielen Jahren - keine in privater Haltung befindlichen Braunbären (Ursus arctos) gibt, sollte die Gesundheitsministerin aktiv werden und die 2. Tierhaltungsverordnung entsprechend ändern, forderte Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber.

SPÖ-Vertreter Dietmar Keck zeigte sich enttäuscht darüber, dass dieser Antrag heute nicht von allen Parteien unterstützt wird, zumal es inhaltlichen Konsens in der Sache gäbe. Man könnte gemeinsam beschließen, dass Ministerin Hartinger-Klein ein solches Verbot in die 2. Tierhaltungsverordnung aufnimmt. "Ich mache es ja eh", erklärte daraufhin die Ressortchefin, die überdies darauf hinwies, dass es auch noch um andere Fragen geht. - Beide Anträge wurden schließlich mit ÖVP-FPÖ-Mehrheit vertagt.

Gemeinsame Gentechnik-Initiative von SPÖ und Liste Pilz wurde vertagt

Ebenfalls mehrheitlich vertagt wurde sodann ein Entschließungsantrag der SPÖ und der Liste Pilz, in dem darauf aufmerksam gemacht wird, dass der Europäische Gerichtshof gerade prüft, ob die zahlreichen neuen Züchtungstechniken in der Gentechnik unter geltendes EU-Gentechnikrecht fallen ( 247/A(E) ). Sollte dies nicht der Fall sein, dann könnten die einzelnen Mitgliedstaaten relativ rasch manipulierte Pflanzen freisetzen, obwohl deren Umwelt- und Gesundheitsrisiken noch nicht geklärt sind, gibt SPÖ-Abgeordneter Markus Vogl zu bedenken. Die Bundesregierung wird daher ersucht, sich auf europäischer Ebene für ein neues Regelungsregime einzusetzen, welches zumindest eine Kennzeichnungspflicht sowie eine umfassende Risikobewertungspflicht beinhaltet. Die österreichischen Landwirte, die zu 22% biologisch wirtschaften, müssen auch in Zukunft selbst darüber entscheiden können, welche Pflanzen sie anbauen und welche Produkte sie herstellen wollen, unterstrich Vogl.

Abgeordneter Gerald Loacker (NEOS) sah auch Chancen in den neuen Methoden. Außerdem handle es sich dabei um keine klassischen Gentechnikverfahren, zumal keine Fremdgene in das Erbgut eingebracht werden.

Bundesministerin Beate Hartinger-Klein sprach sich dafür aus, das EuGH-Urteil abzuwarten. (Fortsetzung Gesundheitsausschuss)

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