Gesetz zur Standortentwicklung vom Bundesrat mehrheitlich befürwortet

Plattform oesterreich.gv.at, Qualität von Versicherungsvermittlern und erhöhter Schutz von Geschäftsinformationen finden Zustimmung

Wien (PK) Der Bundesrat stimmte in seiner heutigen Sitzung mehrheitlich dem neuen Standort-Entwicklungsgesetz zu, das Genehmigungen von Großprojekten beschleunigen soll. Auch Änderung im Wirtschaftskammergesetz fanden die mehrheitliche Zustimmung des Bundesrats. Damit erfolgt nicht nur eine Klarstellung hinsichtlich der Wahlen zur Wirtschaftskammer, es wird auch die Funktion der Landeskammern als Standortanwalt in Zusammenhang mit UVP-Verfahren festgelegt.

Des Weiteren bestätigte die Länderkammer einstimmig Änderungen im E-Government-Gesetz und in anderen Regelungen, mit denen die rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen wird. Auf der Internet-Plattform werden künftig unterschiedliche Dienste für BürgerInnen in Anspruch genommen werden können. Mit Stimmenmehrheit befürwortete der Bundesrat eine Versicherungsvermittlungsnovelle, mit der unter anderem die Qualität der Ausbildung der selbstständigen Versicherungsvermittler gewährleistet werden soll. Die Novelle folgt der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU. Schließlich pflichtete eine Mehrheit des Bundesrats einer Novelle im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) zu, die Klarstellungen im Hinblick auf vertrauliche Geschäftsinformationen bringt.

Standortentwicklung: Regierungsparteien begrüßen schnellere Verfahren als Vorteil für Wirtschaft und Umwelt

Nach den Bestimmungen des Standort-Entwicklungsgesetzes soll künftig spätestens nach 18 Monaten Klarheit über standortrelevante Großprojekte herrschen. Als standortrelevant gelten dabei Vorhaben von überregionaler Bedeutung mit einem maßgeblichen Investitionsvolumen, die außerordentlich positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort und die Beschäftigung erwarten lassen.

 

Günther Novak (SPÖ/K) kritisierte das Gesetz als missglückt und als Fortsetzung jener Regierungspolitik, die laut ihm bereits bei den Änderungen der Umweltverträglichkeitsprüfung sichtbar wurde. Das Gesetz werde zurecht von vielen Seiten scharf kritisiert, da es die Umwelt den Interessen der Wirtschaft unterordne. Nach wie vor bestehe ein Grundproblem auch darin, dass die Einrichtung eines Beirats für Projektbewilligungen keine Beschleunigung der Verfahren bringen werde. Stattdessen werde die Transparenz der Verfahren verringert und zusätzliche Strukturen geschaffen. Die Regelung der Verfahrensanwaltschaft ist für Novak ebenfalls noch sehr problematisch. Die Verkürzung der Verfahrensdauer sei allen ein Anliegen, in der jetzigen Form diene das Gesetz jedoch nur der Aushebelung demokratischer Standards und beschneide die Rechte von NGOs. Auch er habe Verständnis für den Wunsch nach effizienteren Verfahren, sagte Hubert Koller (SPÖ/St), er teile aber die Kritik an der Aushebelung demokratischer Standards. Statt einer sinnvollen Aufstockung der Behörde wolle man die Teilnahme an ihnen erschweren. Auch wenn einige Kritikpunkte der ursprünglichen Regierungsvorlage entschärft wurden, bleibe doch der negative Befund, dass die Beschleunigung der Verfahrensdauer nur durch eine Einschränkung der Verfahrensrechte erreicht werden soll. Damit bleiben die rechtlichen Bedenken gegen das Gesetz bestehen, erklärte Koller.

 

Das Standort-Entwicklungsgesetz werde der österreichischen Wirtschaft letztlich schaden, zeigte sich Ewa Dziedzic (Grüne/W) überzeugt. Statt einer Beschleunigung von UVP-Verfahren würden diese nämlich eher noch länger dauern und mehr Rechtsunsicherheit entstehen. Die Bundesregierung versuche, Wirtschaftsinteressen über Umweltinteressen zu stellen und wolle hart erkämpfte Rechte beschneiden. Dziedzic hält die geplante Regelung der Standortanwälte für verfassungsrechtlich bedenklich und im Widerspruch zur Aarhus-Konvention. Ein Recht auf ein faires Verfahren sei damit nicht mehr gegeben. Das Argument, dass die Verfahrensdauer beschleunigt werden müsse, ließ Dziedzic nicht gelten. Schon jetzt liege die durchschnittliche Verfahrensdauer bei nur sieben Monaten. Wenn einzelne umstrittene Projekte länger geprüft werden, so sei das aus ihrer Sicht durchaus gerechtfertigt, das seien aber Einzelfälle und nicht die Regel. Die Regierung arbeite nicht für die Bevölkerung, sondern ausschließlich für ihre Geldgeber aus der Wirtschaft, kritisierte die Grüne Bundesrätin.

 

Angesichts einer drohenden Abschwächung der Konjunktur gelte es, den Standort zu stärken, sagte Robert Seeber (ÖVP/O). Die Verkürzung von Verfahren für Großprojekte sei daher dringend geboten. Weder in den Instanzenzug noch in Parteienrechte werde eingegriffen, das Gesetz sei verfassungs- und europarechtskonform. Der Expertenbeirat sei sehr kostengünstig eingerichtet worden. Verfahren, die bisher durchschnittlich drei Jahre dauern, können künftig in einem Jahr abgeschlossen werden. Hier gehe es um eine gute Abwägung von Umwelt und Wirtschaftsinteressen und die Sicherstellung von wichtiger Infrastruktur. Eine überfällige Maßnahme sah auch Christian Buchmann (ÖVP/St) in dem Gesetz. Die österreichischen Unternehmen hätten ein großes Interesse an der Entwicklung des Wirtschaftsstandorts. Die Dauer von Bewilligungsverfahren sei für sie ein wichtiges Thema, da Zeit ein Kostenfaktor sei. Durch strukturierte Verfahren können man eine raschere Abwicklung erreichen, was im Interesse von Umwelt und Wirtschaft sei. Er nehme alle kritischen Wortmeldungen sehr ernst, betonte Buchmann, denn auch die Wirtschaft wolle das Beste für die Umwelt. Die geplante Standortanwaltschaft solle nicht wirtschaftsfreundlich, sondern im Sinne einer Güterabwägung wirtschaftsgerecht entscheiden.

 

Das Gesetz beschneide keine Umweltrechte, hielt Gerd Krusche (FPÖ/St) der Kritik der Opposition entgegen. Auch das Argument einer Steigerung der Verwaltungskosten greife nicht, da lange Verfahren letztlich viel mehr kosten würden. Derzeit sei es noch so, dass eine Reihe von Infrastrukturprojekten, die für die Wirtschaft von großer Wichtigkeit seien, aus fragwürdigen Gründen immer weiter verzögert würden. Jede Verzögerung treibe aber die Projekt- und Baukosten in die Höhe und verursache damit Kosten. Einer mutwilligen Verzögerung von Verfahren, die es immer wieder gebe, werde nun ein Riegel vorgeschoben, die Vertretung gerechtfertigter Interessen dabei aber nicht eingeschränkt. Sein Fraktionskollege Michael Bernard (FPÖ/N) begrüßte das Gesetz ebenfalls, da es dazu führe, dass Fristüberschreitungen von Behörden, welche oft zu Verfahrensverzögerungen führen, nun nicht mehr möglich sein werden. Dadurch können auch viele Projekte rascher umgesetzt werden, welche für die Umwelt wichtig seien, etwa im Bereich der erneuerbaren Energie. Die Opposition suche nach Fehlern im Gesetz, wo es keine mehr gebe.

 

Mit diesem Gesetz gehe es nicht etwa darum, ausschließlich positive Entscheidungen durchzudrücken, sondern nur darum, rascher zu entscheiden, betonte Bundesministerin Margarete Schramböck. Sowohl Projektwerber als auch AnrainerInnen hätten schließlich ein Recht, rasch zu erfahren, wie ein Verfahren ausgehe. Standortrelevante Vorhaben seien oft auch für die Umwelt positiv, etwa im Bereich der Infrastruktur oder der nachhaltigen Energieerzeugung. Mit dem Gesetz werde weder in die Parteienstellung noch den Instanzenzug eingegriffen, sondern es werde ausschließlich der Ablauf der Verfahren beschleunigt. UVP-Verfahren sei derzeit zu unstrukturiert, das führe dazu, dass sie sehr lange dauern und Sachverständige zu lange binden. Über das Vorliegen einer Standortrelevanz entscheide das Wirtschaftsministerium im Einvernehmen mit dem Infrastrukturministerium innerhalb einer Frist von sechs Monaten auf Basis einer Empfehlung eines sechsköpfigen Standortbeirats, dessen Mitglieder von sechs Ressorts nominiert werden. Projekte, die im besonderen Interesse der Republik liegen, werden zudem in einer Verordnung kundgemacht. An die Zuerkennung der Standortrelevanz knüpfen sich in weiterer Folge verfahrensbeschleunigende Maßnahmen, indem auch der Staat verpflichtet werde, sich an Fristen zu halten, erläuterte die Ministerin. Zweifellos gebe es noch einige Dinge zu regeln, wie die Frage der Sachverständigen und der Ressourcen. Eine Beschleunigung der Verfahren werde aber zu einer höheren Kostenersparnis führen, als die zusätzlichen Verwaltungskosten in der Anfangsphase ausmachen, ist die Ministerin überzeugt.

Wirtschaftskammerwahlen werden neu geregelt, Standortanwaltschaft wird an Landeskammern übertragen

Mit Änderungen im Wirtschaftskammergesetz (WKG) haben die Regierungsparteien eine Klarstellung hinsichtlich der Wahlen zur Wirtschaftskammer vorgenommen. Die Zahl der bei der Einreichung eines Wahlvorschlags notwendigen Unterstützungserklärungen wird mit dem Ziel der Entbürokratisierung von derzeit zehn auf maximal sieben reduziert. Bei den Wahlkartenkuverts hat man sich an der für den Bund geltenden Lösung orientiert und für die Reihung von strittigen Listenplätzen eine Regelung vorgenommen. Eine Bestimmung betreffend die gemeinschaftliche Wahrnehmung von Aufgaben innerhalb der Wirtschaftskammerorganisation verfolgt den Zweck, Synergien im Binnenbereich der Kammer zu nutzen. Die Novelle wurde im Nationalrat mittels eines Abänderungsantrags noch um die Bestimmung ergänzt, dass die Landeskammern gemäß dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVP-G) im übertragenen Wirkungsbereich als Standortanwalt tätig werden können, wenn Vorhaben Auswirkungen auf das jeweilige Bundesland als Wirtschaftsstandort haben.

Bundesratsabgeordneter Hubert Koller (SPÖ/St) gab für seine Fraktion bekannt, dass sie der geplanten Novelle nicht zustimmen werde. Kleinere Unternehmen kommen nach Ansicht Kollers durch die Wahlrechtsänderung zu kurz und „die Großen kommen an die Macht“. Er sieht in der Novelle „wenig Wille zu einer Reform des Wahlmodus für die nächsten Wahlen im Jahr 2020“ und erinnerte daran, dass mit der Wahlbeteiligung bei der letzten Kammerwahl 2015 von 29,2 Prozent ein historischer Tiefstand erreicht wurde. Es müsse das Ziel aller sein, die Wahlbeteiligung zu heben.

Koller kritisierte insbesondere die Vorgangsweise bei der Einbringung des „Abänderungsantrags im Nationalrat in letzter Minute, bezüglich der Machtausübung der Wirtschaftskammer als Standortanwalt für öffentlich relevante Projekte“. Inhaltlich wies er die Abgeordneten der Länderkammer darauf hin, dass „die im Abänderungsantrag enthaltene Regelung dazu führen kann, dass die Wirtschaftsministerin über den weisungsgebundenen Standortanwalt direkt in die Verfahren der Länder als UVP-Behörden eingreifen kann „.

Abgeordneter Christian Buchmann (ÖVP/St) sieht im Standortanwalt ein Gegenstück zum Umweltanwalt. „Nachdem es immer wichtig ist, alle Seiten zu hören, ist der Standortanwalt eine wichtige Einrichtung“, erklärte er. Peter Samt (FPÖ/St) betonte, der Standortanwalt bringe vor allem für kleiner Unternehmen am Land Vorteile, die fernab von Wien seien. Insgesamt handelt es sich Buchmann und Samt zufolge bei dem vom Nationalrat beschlossenen Gesetz um eine technische Novelle, keine Reform, die im Interesse des Wirtschaftsstandorts sei. Mit der Änderung des Wahlrechts in der Wirtschaftskammer würden kleinere wahlwerbende Gruppen unterstützt. Der Bundesrat sprach sich mehrheitlich für die Annahme des Gesetzes aus.

Plattform oesterreich.gv.at soll elektronische Amtswege erleichtern

Mit dem E-Government-Gesetz und weiteren Gesetzen soll unter anderem die rechtliche Basis für die Plattform oesterreich.gv.at geschaffen werden. Darauf sollen nicht nur bestehende Dienste, sondern auch neue angeboten werden. So soll die Anwendungsmöglichkeiten der Bürgerkarte auf An- und Ummeldungen im Zentralen Melderegister (ZMR) ausgedehnt werden. Durch die Neuerungen werden überdies die Behördenwege nach der Geburt eines Kindes durch die Einführung eines „digitalen Babypoints“ vereinfacht. Vorgesehen ist auch ein Erinnerungsservice über den bevorstehenden Ablauf der Gültigkeitsdauer eines Reisepasses. Weitere Punkte der Regierungsvorlage sind die Abgabe von Namenserklärungen unter Inanspruchnahme der Bürgerkarte sowie die Schaffung von Abfragemöglichkeiten im Zentralen Personenstandsregister (ZPR).

Zu diesem Tagesordnungspunkt waren die Stimmen in der Länderkammer einhellig. Die BundesrätInnen, die sich zu Wort meldeten, sahen vor allem im Portal oesterreich.gv.at einen „Leuchtturm“ moderner Verwaltung. Digitalisierungs- und Wirtschaftsstandortministerin Margarete Schramböck zufolge sollen die neuen Bestimmungen vom „E-Government“ zum „Mobile Government“ führen. Schramböck betonte, dass trotz Digitalisierung der Amtswege der herkömmliche Weg zu den Ämtern erhalten bleibt. Der Bundesrat sprach sich einstimmig für die Annahme des Gesetzes aus.

Bessere Ausbildung für VersicherungsvermittlerInnen

Durch die Umsetzung der Versicherungsvertriebsrichtlinie der EU soll der Schutz der VersicherungsnehmerInnen verbessert werden. Die Versicherungsvermittlungsnovelle betrifft den Versicherungsvertrieb durch selbstständige VersicherungsvermittlerInnen – etwa Versicherungsagenten, Versicherungsmakler, gewerbliche Vermögensberater, Kreditinstitute sowie die Vermittler in Nebentätigkeit. Sie regelt im Einzelnen die beruflichen und organisatorischen Anforderungen der Branche. Man erwartet sich durch die Umsetzung der Richtlinie eine Hebung der Qualität bei Aus- und Fortbildung und damit einen besseren Schutz für VersicherungsnehmerInnen.

Der SPÖ ist der Gesetzestext allerdings zu wenig konkret, wenngleich einiges positiv bewertet wurde; sie lehnte den Entwurf daher ab. Bundesministerin Margarete Schramböck wies darauf hin, dass es sich um die Umsetzung einer EU-Richtlinie handle, die eine Reihe von Verbesserungen für die Stellung der KonsumentInnen bringe. Das Gesetz wurde mehrheitlich im Bundesrat befürwortet.

Maßnahmen gegen unlauteren Wettbewerb: Besserer Schutz von Geschäftsgeheimnissen

Mit einer Novelle des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird einer Richtlinie der Europäischen Union über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäftsinformationen vor rechtswidrigem Erwerb sowie rechtswidriger Nutzung und Offenlegung nachgekommen. Ziel ist Verbesserung des verfahrensrechtlichen Schutzes. Da die Betriebsräte nicht eingebunden werden, lehnt die SPÖ das Gesetz ab. Bundesministerin Margarete Schramböck wies darauf hin, dass die Umsetzung der EU-Richtlinie im UWG vor allem für Unternehmen wichtig ist, die im internationalen Wettbewerb stehen. Dem Gesetz, in dem vor allem begriffliche Klarstellungen in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse getroffen werden, wurde mehrheitlich zugestimmt.

Über zwei von Abgeordnetem David Stögmüller (Grüne/O) und KollegInnen gestellten Fristsetzungsanträge wurde am Ende der Sitzung abgestimmt. Sowohl der Antrag, dem Unterrichtsausschuss für die Behandlung eines Entschließungsantrags zum Erhalt von Integrationsklassen an Sonderschulen eine Frist mit 14. Februar 2019 zu setzen, als auch der Antrag, dem Gesundheitsausschuss für die Behandlung eines Entschließungsantrags zur Änderung des Sanitätergesetzes eine Frist mit gleichem Datum zu setzen, wurde mehrheitlich abgelehnt. (Schluss Bundesrat) gb/sox

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