Gericht bestätigt alternativen Geschlechtseintrag für nicht-binäre Person

HOSI Wien begrüßt Urteil des Verwaltungsgerichts Wien

Wien (OTS) Der jahrelangen Forderung der LGBTIQ-Community, auch nicht-binären Personen, also deren gelebte Geschlechtsidentität weder Mann noch Frau ist, einen Geschlechtseintrag abseits von männlich oder weiblich zu ermöglichen, wurde gestern vom Verwaltungsgericht Wien Recht gegeben. Der klagenden Person wird damit gewährt, ab jetzt „nicht-binär“ als Geschlechtseintrag in allen offiziellen Dokumenten zu führen. Bisher war das nur Personen möglich, die ein medizinisches Gutachten haben, dass sie „intergeschlechtlich“ seien.

„Wir gratulieren der Genderklage zu diesem Erfolg und sehen dieses Urteil als ersten wichtigen Schritt hin zu einem selbstbestimmten Leben für nicht-binäre Menschen in Österreich“, sagt Ann-Sophie Otte, Obfrau der HOSI Wien.

HOSI-Wien-Obfrau Otte: „Dieses Urteil ist ein erster wichtiger Schritt zu einem selbstbestimmten Leben für nicht-binäre Menschen in Österreich.“

Es ist zu erwarten, dass das Innenministerium Berufung gegen dieses Urteil einlegen wird und erst die Entscheidung des VfGH endgültige Rechtssicherheit bringt. „Wir hoffen, dass der VfGH dann seiner langjährigen Rechtsprechung treu bleibt, dass das relevante Kriterium die gelebte Geschlechtsidentität ist. Das hat er bereits in seinem wichtigen Erkenntnis zur Personenstandsänderung 2018 festgestellt“, so Otte.

Mo Blau, Leitung des Transgenderreferats der HOSI Wien, freut sich: „Dieses Urteil war längst überfällig. Der Zugang zu allen Geschlechtseinträgen würde für nicht-binäre Menschen rechtliche Anerkennung bedeuten und viele Situationen im Alltag diskriminierungsärmer machen. Endlich gibt es die Chance, dass die Lebensrealität von nicht-binären Menschen in Österreich auch rechtlich anerkannt wird.“

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