Gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben wird neu organisiert

Nationalrat beschließt Zusammenführung in Prüfdienst, NEOS-Initiative für gemeinsame Prüf- und Einhebestelle abgelehnt

Wien (PK) Die gemeinsame Prüfung lohnabhängiger Abgaben GPLA soll künftig im Wirkungsbereich der Bundesfinanzverwaltung gebündelt werden. Der Nationalrat beschloss heute mehrheitlich die Zusammenführung der Prüfung in einer neuen Behörde, dem Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge, kurz PLAB. Mit der gemeinsamen Prüfung bei dieser – dem Finanzministerium unmittelbar nachgeordneten – Dienstbehörde will die Regierung die Rechtssicherheit sowie die Vollzugs- und Servicequalität für ArbeitgeberInnen bei den Prüfvorgängen steigern, wie auch die Abgeordneten seitens ÖVP und FPÖ hervorhoben. Die unterschiedlichen Organisationsstrukturen – etwa von Finanzamt und Krankenversicherung – hätten bisher die Koordination und die Zusammenarbeit der befassten Institutionen erschwert, ist den Erläuterungen zur Gesetzesvorlage über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung zu entnehmen. Dem Prüfdienst sollen insbesondere die Prüfung von lohnabhängigen Abgaben und Beiträgen – wie bisher bestehend aus Lohnsteuerprüfung, Sozialversicherungsprüfung und Kommunalsteuerprüfung – sowie die Durchführung von allgemeinen Aufsichtsmaßnahmen obliegen.

Mit der Vorlage wurde auch ein im Plenum eingebrachter ÖVP-FPÖ-Abänderungsantrag beschlossen. Damit soll laut AntragstellerInnen klargestellt werden, dass eine Haftung des Arbeitgebers wegen unrichtiger Angaben in der Erklärung des Arbeitnehmers hinsichtlich der Berücksichtigung des Alleinverdiener-, Alleinerzieher-, des erhöhten Pensionistenabsetzbetrages oder des „Familienbonus Plus“ nur dann in Frage kommt, wenn offensichtlich unrichtige Erklärungen des Arbeitnehmers beim Steuerabzug berücksichtigt wurden. Denn überbordende Nachforschungs- und Prüfungspflichten seitens des Arbeitgebers betreffend die familiären Umstände der ArbeitnehmerInnen, insbesondere hinsichtlich Unterhaltsleistungen, seien nicht mit dem im Regierungsprogramm festgeschriebenen Ziel der Vereinfachung der Lohnverrechnung vereinbar, wie Hermann Brückl (FPÖ) unterstrich. Der „Familienbonus Plus“ sei eine bahnbrechende Entscheidung für Steuerersparnis gewesen, ergänzte Karlheinz Kopf (ÖVP), es gelte jetzt, den Verwaltungs- und Prüfaufwand für ArbeitgeberInnen so gering wie möglich zu halten.

In einem in der Debatte außerdem eingebrachten Entschließungsantrag beziehen sich die NEOS darüber hinaus auf Vorhaben des Regierungsprogramms und fordern zur Entbürokratisierung der lohnabhängigen Abgaben die Zusammenlegung sämtlicher Prüf- und Einhebe-Kompetenzen bei einer Stelle in der Form, dass auch die verschiedenen Rechtsmittelverfahren zu einem zusammengezogen werden. Zwar werde die einheitliche Abgabenprüfung begrüßt, das sei aber nur ein minimaler Schritt für Unternehmen, so die NEOS. Ein Manko dabei stelle etwa dar, dass weiterhin Doppelprüfungen erfolgen können, da die Sozialversicherung neben der Finanz weiterhin prüfen kann. Auch unterschiedliche Regelungen sowie Rechtsunsicherheit nach erfolgter GPLA bleiben Antragsteller Josef Schellhorn zufolge bestehen, da weiterhin mehrere Behörden – also Finanz, Sozialversicherung und Gemeinden – prüfen und lohnabgabenrechtliche Fragen unterschiedlich bewerten würden. Der Antrag blieb allerdings in der Minderheit und wurde abgelehnt.

SPÖ fürchtet Eingriff in Selbstverwaltung

Heftige Kritik an der Gesetzesvorlage übte Alois Stöger seitens der SPÖ. Verfassungsjuristen hätten die Verfassungswidrigkeit festgestellt, zudem ortet er einen Eingriff in die Selbstverwaltung der Sozialversicherung. Stöger stellte außerdem die Befürchtung in den Raum, dass mit der Zusammenführung weniger Geld für Pensionen, für Gesundheitsversorgung und auch für die Gemeinden zur Verfügung stehen würde. Doris Margreiter (SPÖ) schloss sich dem an, außerdem werde der Scheinselbstständigkeit Tür und Tor geöffnet. Die versprochenen Erleichterungen durch die Zusammenführung würden nicht passieren, so Magreiter, und im Gegenteil zu Entbürokratisierung werde außerdem ein Prüfungsbeirat installiert.

Fuchs: Weiterer Schritt zu One-Stop-Shop für Unternehmen wird folgen

Staatssekretär Hubert Fuchs entgegnete Alois Stöger vehement: Es sei unfassbar, dass er die Beamten der Finanzverwaltung „anpatzen“ wolle, indem er der neuen Prüfeinrichtung unterstelle, es werde weniger Geld zu Verfügung stehen.

Nach diesem ersten Schritt der Zusammenführung in die PLAB werde in einem zweiten Schritt auch die gesamte Einhebung in Form einer einheitlichen Dienstgeberabgabe kommen, kündigte Fuchs an. Auch Karlheinz Kopf wies – auch im Namen der Finanzbeamten, wie er sagte – entschieden Stögers Aussagen zurück, wonach es zu weniger Geld in den Krankenversicherungen kommen würde. Hermann Brückl (FPÖ) bezeichnete es als Panik- und Angstmache von Stöger, zu behaupten, die Gemeinden bekämen weniger Geld. Im Gegenteil werde es zu Kostenersparnissen durch Synergieeffekte kommen. Auch Gerhard Kaniak (FPÖ) betonte gegenüber Stöger, es handle sich bei weitem nicht um einen Eingriff in die Selbstverwaltung, noch werden die Maßnahmen zu weniger Geld im System führen. Dass von Margreiter der Prüfungsbeirat kritisiert wird, ist ihm unverständlich, zumal genau damit gewährleistet werde, dass die Interessen von Sozialversicherung und Kommunen berücksichtigt werden. Alle Sorgen der SPÖ seien haltlos und unbegründet, so Kaniak. Wenn der Apparat schlanker werde, bleibe auch mehr Geld für die Gemeinden und für Versicherte, fügte dem Maximilian Linder (FPÖ) hinzu und hob auch die Vereinfachung für die Betriebe hervor.

Einig waren sich Karlheinz Kopf, Hermann Brückl und Josef Schellhorn, dass die lohnabhängigen Abgaben für Arbeitgeber zu hoch seien. Ziel der Regierungsparteien sei, das in nächster Zeit zu ändern, so Kopf, der diesbezüglich auch Arbeitnehmerabgaben erwähnte. Mit den anderen RednerInnen der Koalitionsparteien strich auch Angelika Winzig (ÖVP) die Zusammenführung positiv hervor, vor allem erhoffe sie sich dadurch  etwa auch eine kürzere Prüfungsdauer. Brückl ergänzte, dass es grundsätzlich und im Regelfall auch keine Doppelprüfung und keinen Einspruch geben werde.

Im Zusammenhang mit dem „Familienbonus Plus“ wurde per Abänderungsantrag von ÖVP und FPÖ bereits im Ausschuss festgelegt, dass hinsichtlich der Kinderbetreuungskosten bereits ergangene Freibetragsbescheide für 2019 außer Kraft treten und durch neue ersetzt werden sollen. Damit sollen Pflichtveranlagungen und Nachzahlungen für das Jahr 2019 vermieden werden. Entsprechend sollen in den Freibetragsbescheiden für die Jahre 2019 und 2020 die Kinderbetreuungskosten auch nicht mehr enthalten sein. (Fortsetzung Nationalrat) mbu

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