Gehälter der kaufmännischen Zeitungsangestellten steigen um 2,7 Prozent

VÖZ und GPA-djp einigen sich auf Gehaltsplus ab 1. April 2018

Wien (OTS) - Mit 1. April 2018 werden die Mindestgrundgehälter für die 2.700 kaufmännischen Angestellten bei Tages- und Wochenzeitungen und deren Online- und Nebenausgaben um 2,7 Prozent angehoben. Darauf einigten sich der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) und die Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier (GPA-djp) in ihrer dritten Kollektivvertrags-Verhandlungsrunde am 26. März 2018.

Neben der Erhöhung der Mindestgrundgehälter werden auch die Summe aller bisherigen Quinquennienbeträge und die Lehrlingsentschädigung um 2,7 Prozent erhöht. Die Laufzeit der Vereinbarung beträgt 12 Monate.

"Die allgemein positive Konjunkturlage kann über die spezifischen strukturellen Herausforderungen in unserer Branche nicht hinwegtäuschen. Insofern wurde mit diesem Abschluss der Rahmen des gerade noch Möglichen weitestgehend ausgereizt", so Claudia Gradwohl, die Verhandlungsleiterin der Arbeitgeberseite.

"2,7 Prozent Gehaltserhöhung ist ein Ergebnis, das die Kaufkraft der Beschäftigten in der Branche stärkt. Die Wirtschaft wächst und es ist nur fair, wenn die Kolleginnen und Kollegen in den Betrieben das am Konto spüren", kommentiert GPA-djp Verhandlungsleiter Alois Freitag den Abschluss.

Rückfragen & Kontakt:

Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ)
Markus Kiesenhofer, BA MA
Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+43 664 33 29 419
markus.kiesenhofer@voez.at
www.voez.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Tags:
Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen