FV-Telekom: VfGH-Urteil zur Werbeabgabe nicht nachvollziehbar

WKÖ-Singer: „Klarer Auftrag an Gesetzgeber, zu handeln und Wettbewerbsverzerrungen zu beseitigen“

Wien (OTS)

Als nicht nachvollziehbare Auslegung bezeichnete Günther Singer, Obmann des Fachverbandes Telekom, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) vergangene Woche, die Beschwerde von 23 Medienhäusern gegen die Werbeabgabe abzulehnen. „Ich sehe dies nun als klaren Auftrag an den Gesetzgeber, die bestehende Wettbewerbsverzerrung zwischen neuen und klassischen Medien zu beseitigen,“ fordert Singer nachdrücklich. Hierzu zählen einerseits regulatorische wie auch steuerliche Rahmenbedingungen. Neben der Werbeabgabe führt auch die Künstlersozialversicherungsabgabe – diese trifft nur Kabel- und Satelliten-TV –  zu einer einseitigen Belastung herkömmlicher Medien. Die nachhaltigste Lösung wäre, so Singer, diese „Orchideen-Steuern“, die österreichische Medienanbieter benachteiligen, gänzlich aufzuheben. „Das Digitale Zeitalter ist in der Wirtschaft und den Medien bereits längst Realität – nun ist es Zeit, dass auch der Gesetzgeber nachzieht“, so Singer abschließend. (PWK838/ES)

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