FV Gastronomie: VfGh wertet Parteiinteressen wichtiger als fairen Wettbewerb

Obmann Pulker: Gastronomie enttäuscht über Höchstgericht-Erkenntnis zu Zeltfesten politischer Parteien

Wien (OTS) - Unverständnis herrscht im WKÖ-Fachverband Gastronomie über ein Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes zu gastgewerblichen Veranstaltungen politischer Parteien. Demnach stehen die steuerrechtlichen und gewerberechtlichen Privilegien für diverse Feste von Parteien und ihnen nahen Organisationen nicht im Widerspruch mit dem Verfassungsrecht – und seien damit keine Konkurrenz für Österreichs Gastwirte.

 

In dem nun veröffentlichten Erkenntnis schreibt der Verfassungsgerichtshof, dass das öffentliche Interesse an Aktivitäten von politischen Parteien (samt nahestehenden Vorfeldorganisationen) so wichtig einzuschätzen sei, dass damit eine unlautere Konkurrenzierung gegenüber den Gastwirten gerechtfertigt sei. Im Vergleich zur Wichtigkeit der Parteien und deren Vorfeldorganisationen seien die Nachteile, die den Gastwirten aus dieser Regelung erwachsen, nach Meinung des Verfassungsgerichtshofes vergleichsweise gering und damit in Kauf zu nehmen.

 

Fachverbandsobmann Mario Pulker kritisiert: „Das Urteil ist befremdlich und eine große Enttäuschung für die heimischen Gastwirte, weil es an der Realität vorbeigeht. Selbstverständlich sind Zeltfeste von Parteien und ähnliche Events massiv wettbewerbsverzerrend. Es ist absolut unverständlich, warum hier parteipolitische Interessen über den fairen Wettbewerb gestellt werden“.

 

Auch dass die bei den Festen steuerfrei eingenommenen Mittel nicht für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verwendet werden müssen, sondern damit etwa Wahlwerbung oder sonstige Aufwendungen der Parteien finanziert werden können, geht für den Verfassungsgerichtshof in Ordnung. Er sieht darin kein verfassungsrechtliches Problem.

 

Dass es sich dabei um Steuerprivilegien für Parteien handelt – und das, obwohl Österreich ohnehin mit rund 200 Mio. Euro pro Jahr bereits die europaweit höchste direkte Parteienförderung aus Steuergeldern hat – sei bedenklich, so der Fachverbandsobmann.

 

Auch die Tatsache, dass durch die 72-Stunden Regelung und die Einbeziehung aller örtlichen Untergliederungen von Parteien und ihnen nahestehenden Organisationen eine exzessive Ausweitung der Konkurrenzierung gegenüber den Gastwirten erfolgt, wird unter den Tisch gekehrt. Wenn man angesichts dessen - ohne nähere Begründung - von „bloß temporären wirtschaftlichen Nachteilen“ der Gastwirte spricht, klinge das fast schon zynisch, merkt Pulker an. (PWK845/PM)

Rückfragen & Kontakt:

Dr. Thomas Wolf
Fachverband Gastronomie
Wirtschaftskammer Österreich
T: 0590900-3560
E: gastronomie@wko.at



Quelle

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at

(C) Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender.

Eigenes Pressefach für Ihre Pressemeldungen - Pressefach.eu

Durch die weitere Nutzung der Seite stimmst du der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen

Die Cookie-Einstellungen auf dieser Website sind auf "Cookies zulassen" eingestellt, um das beste Surferlebnis zu ermöglichen. Wenn du diese Website ohne Änderung der Cookie-Einstellungen verwendest oder auf "Akzeptieren" klickst, erklärst du sich damit einverstanden.

Schließen