FSG-Polizei: Urteil des VfGH erlaubt Beleidigung von PolizistInnen

Frustration und Enttäuschung in den Reihen der Exekutive

Wien (OTS) Für die Fraktion Sozialdemokratischer GewerkschafterInnen (FSG) in der Polizeigewerkschaft ist das Urteil des VfGH, wonach die die Polizistinnen und Polizisten als „Bastarde“ bezeichnet werden dürfen, nicht nachvollziehbar und nicht akzeptabel. Auch die Begründung, wonach die in dieser Form geäußerte Kritik „durch die Meinungsfreiheit gedeckt“ sei, stößt auf Unverständnis. Hermann Greylinger, Vorsitzender der FSG in der Polizeigewerkschaft, dazu: „Unsere Kolleginnen und Kollegen halten für die Aufrechterhaltung des Rechtsstaates täglich ihren Kopf hin. Sie sind täglich mit Beleidigungen und vermehrt mit körperlichen Attacken gegen sie konfrontiert. Es wäre nur angemessen gewesen, Ihnen durch die Justiz Rückhalt zu geben. Das Gegenteil ist durch dieses Urteil erreicht worden. Statt eines Standpunktes für Respekt und Wertschätzung gegenüber der Polizei wird seitens des VfGH ein Signal gesendet, dass diese Beleidigungen von Polizistinnen und Polizisten ja nur ‚primär auf das angespannte Verhältnis zwischen manchen Fußballfans und der Polizei hinweisen‘, somit ja harmlos sind.“++++

„Friedliches Zusammenleben beginnt mit der Abrüstung der Worte. Man darf sich ob solcher Urteile nicht wundern, wenn dann auch die Gewaltbereitschaft gegenüber Organen des öffentlichen Sicherheitsdienstes steigt und Respekt und Wertschätzung sinken. Gerade das Vertrauen der Polizei in die Justiz ist wichtig und darf nicht in Gefahr geraten. Die Reaktion aus der Kollegenschaft ist dementsprechend. „Frustration und Enttäuschung schlagen durch, die Kolleginnen und Kollegen machen ihren Unmut lautstark kund“, so Hermann Greylinger abschließend.

Rückfragen & Kontakt:

Hermann Greylinger,
Vorsitzender der FSG in der Polizeigewerkschaft
0664/1326560

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